Aktuell

Pressedienst
Zürcher Erklärung von VBE (Deutschland), GÖD (Österreich), LCH (Schweiz)
Lehrerverbände lehnen Schulrankings ab
Die drei Lehrerverbände VBE (Deutschland), GÖD (Österreich), LCH (Schweiz) halten obligatorische flächendeckende Schultests für nicht zielführend.
Dies ist das Ergebnis des trinationalen Treffens der Verbandsspitzen im Dezember 2011 in Zürich, das in der sogenannten „Züricher Erklärung“ 2011 beschrieben wurde.
Leistungstests, die zu einem bestimmten Zeitpunkt an sämtlichen Schulen durchgeführt werden, führen aus Sicht von VBE, GÖD und LCH in der Regel zu einem fruchtlosen Wettbewerb und überflüssigen Rankings zwischen den Schulen oder möglicherweise sogar zwischen Klassen einzelner Schulen. Nach Meinung der Verbände werden mit solchen Rankings insbesondere Schulen aus sozial benachteiligten Regionen und Stadtteilen öffentlich abgestraft und demotiviert. „Leistungstests machen dann Sinn“, so Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), „wenn sie der individuellen Förderung dienen. Um aussagekräftige Impulse für die Schulentwicklung zu bekommen, genügen Stichproben an einzelnen Schulen.“ Dies hätten PISA, TIMSS und verschiedene Langzeituntersuchungen deutlich gemacht. „Zeitpunkt und Anlage von Tests müssen so gesetzt werden, dass nicht nur das unterrichtet und gelernt wird, was sich gut messen lässt“.
Die drei Lehrerverbände unterstützen hingegen die Möglichkeit, dass sich Lehrkräfte und Schulen mit anderen Kollegien vergleichen können, die unter ähnlichen Bedingungen unterrichten. Um die komplexen anspruchsvollen Bildungsaufgaben bewältigen zu können, benötigen sie die entsprechenden Instrumente und Ressourcen, aber keine Rankings.
Seit einigen Jahren kommen die Spitzen der Lehrerverbände VBE, GÖD und LCH zu gemeinsamen Treffen zusammen, um sich über berufs- und bildungspolitische Themen auszutauschen.
Die Gespräche eröffnen unterschiedliche Blickwinkel auf gleiche oder ähnliche Probleme und führen oft zu gemeinsamen Lösungsansätzen. Gemeinsame Erklärungen gab es deshalb bereits zu den Themen „Leitbild für den Lehrerberuf heute“ (Wien 2008) und „Lehrermangel“ (Zürich 2010).
VBE-Newsletter 01/2012 -
Leitungsarbeit in Schulen anerkennen
VBE-Bundesvorsitzender auf Neujahrsempfang des Bundespräsidenten
Am 12. Januar fand im Schloss Bellevue, Deutschland, der diesjährige Neujahrsempfang des Bundespräsidenten statt. Gegenüber dem Bundespräsidenten betonte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann, dass das Thema Bildungsgerechtigkeit ganz oben auf der Agenda der politisch Verantwortlichen bleiben müsse. In diesem Zusammenhang verwies er auf die besondere Bedeutung, die Schulleitungen für die Qualitätsentwicklung von Schule haben. Deshalb sei es u. a. ein großes Anliegen des VBE, Schulleitungen in ihrer Arbeit zu unterstützen.
(Im Gespräch (v.l.n.r.) VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann, Bundespräsident Christian Wulff)
Gleichwertigkeit aller Lehrämter

v.l.n.r. KMK-Präsident Ties Rabe,
VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann,
Matthias Oehlrich, Landesvorsitzender DHL
Senator Ties Rabe ist seit 1. Januar 2012 Präsident der Kultusministerkonferenz. Die Amtsübernahme fand am 23. Januar 2012 im Rahmen einer Festveranstaltung im Bundesrat statt. Der Hamburger Senator folgt auf den Niedersächsischen Kultusminister Dr. Bernd Althusmann. Als Schwerpunkte seiner Präsidentschaft nannte Rabe, den Übergang von der Schule ins Berufsleben kontinuierlich zu verbessern und die Vergleichbarkeit im deutschen Bildungswesen weiter auszubauen.
Der Bundesvorsitzende Udo Beckmann, der als geladener Gast an der Veranstaltung teilnahm, überbrachte gemeinsam mit Matthias Oehlrich, dem VBE Landesvorsitzenden im DHL, die Glückwünsche des VBE. In einem ersten kurzen Gespräch wies der VBE-Bundesvorsitzende darauf hin, dass es in allen Ländern Ziel sein muss, die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrämter zu erreichen. Der VBE erwarte, dass die KMK sich diesem Thema annehme. Vor diesem Hintergrund überreichte er dem KMK-Präsidenten eine Ausgabe des vom VBE in Auftrag gegebenen Gutachtens „Gleiche Lehrerbesoldung als Verfassungsauftrag“, das von Prof. Dr. Christoph Gusy, Lehrstuhl für öffentliches Recht, Staatslehre und Verfassungsgeschichte an der Universität Bielefeld, verfasst wurde.
Beamtenbund warnt vor fehlendem Nachwuchs
Das hochaktuelle Thema der 53. dbb-Jahrestagung „Demographischer Wandel – was ist zu tun?“ sowie die hochkarätige Rednerschar – allen voran Bundeskanzlerin Angela Merkel – zogen die Besucher an und sicherten große Aufmerksamkeit bei Presse, Funk und Fernsehen. In seiner Ansprache warnte der dbb Bundesvorsitzende Peter Heesen angesichts des demografischen Wandels und der Verknappung bzw. Veränderung am sogenannten Arbeitsmarkt vor Nachwuchsproblemen im Staatsdienst, denn in den nächsten zehn Jahren gingen 20 Prozent der Beschäftigten in Pension oder Rente:
Dies treffe sowohl für den Bund als auch für die Länder und Kommunen zu. Er stellte abschließend klar:
„Wir werden die Probleme des demografischen Wandels nicht lösen mit dem Programm des billigen Jakobs. Das wäre Kirmes-Niveau: unterhaltsam, aber wertlos.“
Bundeskanzlerin Angela Merkel forderte in ihrer Ansprache eine höhere Wertschätzung für den öffentlichen Dienst. Angesichts der großen Herausforderungen durch den demografischen Wandel (auch in Europa), der Staatenverschuldungen und Wirtschaftskrisen erläuterte sie fünf Schwerpunkte jetzigen und zukünftigen Regierungshandelns. Dieses solle u. a. dienen zur Sicherung von Wachstum und Beschäftigung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, selbstbestimmtes Leben im Alter, Kultur des längeren Arbeitens, sinnvolle Zuwanderung von Fachkräften bei gleichzeitigem Abbau von Langzeitarbeitslosen als Migrationsproblem, Sicherung der Altersvorsorge bei Einhaltung der Schuldenbremse sowie wohnortsnahe Daseinsvorsorge auch im ländlichen Raum u. a. durch Ausbau von „E-Government“.
Inklusion und Bildungspolitik
VBE-Seminar gibt Möglichkeit zum Austausch
Vom 1. bis zum 3. Dezember 2011 fand in der Tagungsstätte dbb forum Siebengebirge das Seminar „Bildungspolitik“ des VBE unter der Leitung des BLLV-Präsidenten, Klaus Wenzel, statt. Gekommen waren 14 Teilnehmer/innen aus zehn Bundesländern. Den zentralen Teil des Seminars bildete das Referat von Prof. Dr. Hans Wocken über „Die inklusive Schule“ sowie die sich daran anschließende Aussprache mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern (s. hierzu auch Hans Wocken „Das Haus der inklusiven Schule“, Feldhaus, 2011).
Wocken wandte sich in seinem Referat zunächst in eindringlicher Weise der Begründung für ein inklusives Lernen zu. Neben der „Annahme“ aller Kinder als Aufgabe von Erziehung nannte er als Begründungen für die Inklusion die Friedenserziehung, Chancengerechtigkeit nach Art. 7.4 GG, Schöpfung von Begabungsreserven, die wohnortnahe Beschulung, das förderliche Entwicklungsmilieu zwischen verschiedenen Kindern und die UNO-Resolution.
Im weiteren Verlauf seines Referates beschäftigte sich Wocken mit der Frage, wie die inklusive Schule gestaltet werden muss. Der Vielfalt der Kinder müsse eine Vielfalt der Lernangebote, der Methodik und der Lehrenden, besser, der Unterstützenden, gegenüber stehen, und die Beurteilungen der Leistungen müsse in Form einer Dokumentation der individuellen Leistungsentwicklung erfolgen. Des Weiteren wurden die Spannungsfelder Inklusion und gegliedertes Schulsystem sowie allgemeinbildende und sonderpädagogische Schulsysteme dargestellt bis Wocken schließlich am Schluss seiner Ausführungen der Frage nachging, wie unsere Schulsysteme in ein inklusives System transformiert werden können. Seiner Meinung nach gebe es keinen Weg mit einheitlicher Geschwindigkeit, denn einerseits seien Systeme nur langsam, mit klarer Zielsetzung zu transformieren, andererseits gelte jedoch bereits der Elternwille, der eher zur beschleunigten Umsetzung der Inklusion drängt.
Seiner Meinung nach sollte bis 2030 eine Inklusionsquote von 80 Prozent erreicht werden.
In der Aussprache über das Referat ging es nicht um die Frage, ob Inklusion eine fundamentale pädagogische Leitidee darstellt, sondern darum, wie Inklusion unter den besonderen Bedingungen des gegliederten Schulsystems in den einzelnen Bundesländern umgesetzt werden kann und welche Schwierigkeiten sowie Widerstände dem entgegen stehen. Zu diesem Zweck erstellten die Teilnehmer/innen eine Synopse zum Stand der Inklusion in den einzelnen Bundesländern. In engem Zusammenhang mit diesem Kernthema standen die weiteren Tagesordnungspunkte, wie zum Beispiel die vergleichende Betrachtung der Schulstruktur in den Bundesländern und ihre Auswirkung auf die Umsetzung der Inklusion.
Der Themenspeicher des Seminars war mit diesen und weiteren Themen prall gefüllt. Das Spektrum reichte von bildungspolitischen Fragen wie dem Kooperationsverbot über Probleme der Schulstruktur im demografischen Wandel bis zu den Themen „Frühkindliche Erziehung“ und die (Zusammen-)Arbeit in den Landesverbänden des VBE. Die Fülle der anstehenden Themen, die naturgemäß im Rahmen dieses Seminars nur benannt werden konnten, und der Wunsch, die weitere Implementierung der Inklusion impulsgebend im Sinne des VBE und im Vergleich der Bundesländer zu begleiten, waren der Anlass, die Fortführung dieses Seminars in einem Jahr zu planen.
Original-Newsletter zum Download
Verantwortlich für den Inhalt: Udo Beckmann | Fotos: Friedhelm Windmüller, Jan Roeder, BLLV |
Bitte vormerken für 2012:
Vom 14. bis zum 18. Februar 2012 findet in Hannover die Bildungsmesse “didacta“ statt
http://www.didacta-hannover.de
Wir laden Sie ein zum VBE-Gemeinschaftsstand
»Wir bringen Schule in Bewegung!«
Nach drei Jahren lädt die Deutsche Messe AG zusammen mit den beiden Unternehmensverbänden „Didacta Verband e.V. – Verband der Bildungswirtschaft“ und „VdS Bildungsmedien e. V.“ in der Zeit vom 14. bis 18. Februar 2012 wieder zum „Bildungsgipfel im Flachland“ nach Hannover ein. Und wir, der Verband Bildung und Erziehung, sind erneut mit einem Gemeinschaftsstand (Halle 16, D 30) und zahlreichen Foren und Workshops dabei.
Vorbereitet wurde dieser Messeauftritt durch den VBE-Landesverband Niedersachsen. An der Ausgestaltung des Programms sind mehrere VBE-Landesverbände beteiligt, darunter auch der BPV. Denn – wie es schon im didacta-Motto heißt – der ganze VBE Norden und Osten sowie die VBE Mitte der Republik sollte zum „Bildungsgipfel“ eingeladen sein.
So wird sich der VBE auch auf der »didacta 2012« als ein Gemeinschaftswerk« in der Schulbuchhalle 16 an einem zentralen Platz – ganz in der Nähe der FOREN „Bildung“ und „Unterricht“ – mit einem knapp 90 qm großen attraktiv gestalteten Blockstand hervorragend präsentieren. Dass dieser Auftritt realisiert werden kann, dazu tragen neben dem großzügigen Bundesverband und dem VBE Nordrhein-Westfalen (Bereitstellung des Messestandes) finanzielle, personelle und organisatorische Beiträge von zehn weiteren VBE-Landesverbänden solidarisch bei.
Information und Beratung »rund um die Uhr«
An den fünf Messetagen werden alle beteiligten VBE-Partnerverbände durch Vorstandsmitglieder, Berufs- und Bildungsexperten den VBE-Standbesuchern zu Gesprächen und zur Beratung zur Verfügung stehen. So soll keine Pädagogenanfrage aus Hessen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen unbeantwortet bleiben.
Aktuelle Informations-, Beratungs- und Werbematerialien ergänzen zielgruppenorientiert und sachgerecht mögliche Anfragen. Schwerpunkte werden dabei Unterrichts-, Arbeits- und Ausbildungshilfen für den dringend benötigten Lehrernachwuchs sein.
45 Veranstaltungen im VBE-Angebot
Gleichzeitig finden „rund um die Uhr“ auf dem VBE-Stand unter dem Motto »Wir bringen Schule in Bewegung!« (täglich in der Zeit von 10.00 bis 17.00 Uhr) einstündige schulpraktische Workshops, Beratungs- und Diskussionsforen zur Schulqualität und Lehrergesundheit und Musik-Events mit dem Liedermacher Rainer Horn (KONTAKTE Musikverlag) statt. Studierende, Lehramtsanwärter/-innen, Dienstanfänger/-innen, Primar- und Sekundarstufen-Lehrkräfte, Schulleitungen, Pädagogische Mitarbeiter/-innen. Eltern sowie Schulverwaltungs- und Bildungsexperten werden sicherlich aus der Themenfülle ihr entsprechendes Angebot auswählen (können).
Unser Tipp: Orientieren Sie sich über die VBE-Veranstaltungsangebote die Sie unten herunterladen können!
Rechts-, Sozial- und Vorsorgeexperten befreundeter Selbsthilfeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes und des »dbb vorsorgewerks« ergänzen unser tägliches Beratungsangebot.
Aktionsbündnis Bildung und Wissenschaft
Die brandenburgische Landesregierung plant für den Haushalt 2012 gravierende Kürzungen im Bereich Bildung. Betroffen davon sind nicht nur die freien Schulen. Gekürzt wird auch bei den Finanzen für die Universitäten und Hochschulen.
In den Schulen selbst soll die sogenannte Inklusion, die Beschulung behinderter Kinder im gemeinsamen Unterricht, ohne zusätzliche Mittel „kostenneutral“ umgesetzt werden. Der dabei notwendige Mehraufwand soll also ohne zusätzliche Lehrerstunden von den Kolleginnen und Kollegen gestemmt werden.
Dadurch wird die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Bildungseinrichtungen und die Infrastruktur in Sachen Bildung gefährdet. Rot-Rot bricht damit ebenfalls die eigenen Wahlversprechen.
Daher fordern wir gemeinsam:
- Keine Kürzungen in den Bereichen Bildung und Wissenschaft!
- Deutlich mehr finanzielle und personelle Ressourcen für die Bereiche Bildung und Wissenschaft!
- Bessere Lern-, Studien- und Arbeitsbedingungen in KiTa, Schule, Hochschule, Ausbildung und Weiterbildung!
- Das Menschenrecht auf gute und gebührenfreie Bildung in Brandenburg endlich ernst nehmen und umsetzen!
Der BPV beteiligt sich am Aktionsbündnis Bildung und Wissenschaft. Mit der Unterzeichnung des Forderungskatalogs dokumentiert er die Unterstützung dieses Bündnisses.
Eine der ersten Aktionen findet am 14.12.2011 in Potsdam statt. Wir rufen alle Schüler, Eltern und Lehrer auf, sich an den Protestaktionen zu beteiligen.
Der Ablauf ist wie folgt geplant:
8:30-10:00 Spalier Zufahrt Landtag
11:00-12:00 Umzingelung Landtag
12:00-13:00 Kundgebung freie Schulen am Brauhausberg
12:00-max. 17:00 Demonstration Bildungsbündnis mit anschließender Kundgebung/Konzert am Brauhausberg (Auftaktkundgebung Lustgarten, über Dortustraße mit Zwischenkundgebung am MWFK. Dann über Yorkstraße mit Zwischenkundgebung zwischen Marstall und Schloss über Lange Brücke zu Landtag
Auf der Abschlusskundgebung wird die Band „44 Leningrad“ ein Konzert geben.
Hier der Link zur Website des Bündnisses:
www.aktionsbuendnis-bildung-wissenschaft.de
Weitere Materialien zum Downloaden:
dbb-Landesleitung zu turnusmäßigem Gespräch beim Ministerpräsidenten

- v.l.n.r. Gerhard Stuchlick, Christina Adler, Ministerpräsident Matthias Platzeck, Heinz-Egon Müller
Gemäß der Verabredung zu regelmäßigen Gesprächen, traf sich am 10.11.2011 die Landesleitung des dbb brandenburg unter Leitung des Landesvorsitzenden Heinz-Egon Müller mit dem Ministerpräsidenten Matthias Platzeck am Rande der Landtagssitzung. Weitere Gesprächsteilnehmer waren für den dbb die stellv. Landesvorsitzenden Christina Adler (BPV) und Gerhard Stuchlick (komba), sowie für die Staatskanzlei deren Chef Albrecht Gerber und Referatsleiter Dietmar Otto.
Zu Beginn knüpfte der Landesvorsitzende an das am 07.11.2011 stattgefundene Gespräch mit der Staatssekretärsrunde an und betonte nochmals, dass der Wiedereinstieg in die Gewährung einer Sonderzahlung für die Beamtinnen und Beamten absolute Priorität besitze.
Angesprochen auf die Eckpunkte zur Fortsetzung der Dienstrechtsreform und die darin enthaltene Anhebung der Pensionsaltersgrenze machte der MP deutlich, dass es allenfalls um die 10 Jahre gehen könne, die der Koalitionsvertrag vorgesehen hatte, abweichend von den Regelungen des Rentenrechts, früher beim Ziel der Anhebung auf 67 Jahre anzukommen.
Dieses und auch das Thema der Sonderzahlung werden u. a. Themen sein, mit denen sich die Landesregierung am Wochenende vom 12. und 13.November 2011 in einer Klausurtagung beschäftigen wird, führte der MP weiter aus. Wesentlicher Inhalt werden allerdings weitere Verwaltungsreformvorhaben sein, die am Montag (14.11.11) vorgestellt wurden. Hier ließ sich der Ministerpräsident allerdings noch nicht in die Karten schauen, merkte aber an, dass die sich anschließende Debatte wohl nicht geräuschlos ablaufen wird. Eine erste Gelegenheit der Auseinandersetzung werde sich bereits in der Beratung des Beirates zum TV Umbau in der kommenden Woche ergeben.
Ein Punkt dieser Verwaltungsveränderungen ist die von der brandenburgischen Regierung anvisierte Abschaffung der sechs staatlichen Schulämter und deren Ersatz durch ein Landesschulamt.
Im weiteren Gesprächsverlauf, insbesondere im Zusammenhang mit den demografischen Herausforderungen, der Bevölkerungsentwicklung und deren Verteilung brachte die dbb-Seite den Abschluss eines Demografie-Tarifvertrages ins Spiel, der alle sich ergebenden Begleiterscheinungen und erforderlichen Maßnahmen für eine zukunftsfähige Verwaltung abbilden und rechtssicher gestalten könnte.
Der Ministerpräsident zeigte sich sehr interessiert an diesem Thema und bat um weitere Informationen und Vorschläge.
Den Abschluss des Gesprächs bildete das Thema „Inklusion – Schule für alle“ zu dem Christina Adler insbesondere auf die fehlenden Informationen, die vorhandenen Defizite und besonders die fehlende konzeptionelle Vorbereitung verwies. Noch gebe es mehr Fragen als Antworten zu diesem Thema. Der Ministerpräsident zeigte sich überrascht von dieser Beschreibung der Situation, machte aber auch deutlich, dass es auch künftig Förderbedarfe geben werde, denen nicht durch Inklusion Rechnung getragen werden könne.
Abschließend bestätigte der Ministerpräsident die Planung eines Spitzengesprächs zur Zukunft des öffentlichen Dienstes in Brandenburg noch vor der Weihnachtspause.

Wettbewerb "Jugend testet 2012" der Stiftung Warentest:
Welches Online-Übersetzungsprogramm macht die wenigsten Fehler? Welche Tiefkühl-Pizza schmeckt am besten? Und welche Bank bietet das beste Girokonto für junge Leute?
Fragen wie diese untersuchen Jugendliche beim Wettbewerb "Jugend testet" der Stiftung Warentest. Ob Schokoriegel, Fahrschulen oder Online-Portale, 12- bis 19-Jährige können Produkte oder Dienstleistungen ihrer Wahl testen und damit gewinnen. Den Siegern winken Geldpreise im Gesamtwert von 9000 Euro, Reisen nach Berlin und zahlreiche Sachpreise
Wer mitmachen will: Anmeldungen sind bis 30. November 2011 möglich unter
www.jugend-testet.de.
Auf der Webseite gibt es alle Informationen zum Wettbewerb.
Außerdem ist "Jugend testet" online bei SchülerVZ und Facebook zu finden
(Quelle: Presseinformation der Stiftung Warentest von 03.11.11)

SPD gibt bei Pensionsaltersgrenze für Beamte nach
Der Protest der Gewerkschaften hat sich ausgezahlt. Beamte in Brandenburg müssen nicht schon ab 2019 bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten. Das wäre zehn Jahre früher gewesen, als es eine Regelung für Bundesbeamte vorsieht. Nach dem von Rot-Rot vereinbarten Koalitionsvertrag sollte die sog. Regelaltersgrenze für Beamte im hiesigen Landesdienst beginnend ab 2012 in acht Stufen bis zum Abschluss in 2019 um zwei Jahre auf 67 angehoben werden. Diese Änderung ist nach Informationen der Presse (MOZ) jedoch vom Tisch.
Der dbb-Landesvorsitzende Heinz-Egon Müller begrüßte das Einlenken mit den Worten: „Besser spät als nie. Wir als dbb brandenburg haben von Anfang an die im Koalitionsvertrag vereinbarte vorgezogene Anhebung des Pensionsalters ablehnt und versucht Regierung und Fraktionen zum Umdenken zu bewegen.“
Lediglich das Innenministerium hatte bis zuletzt für eine entsprechende Regelung plädiert. Letztlich aber gaben Überlegungen den Ausschlag, dass die vorfristige Erhöhung die Landeskasse belaste, da die weiter zu zahlenden Bezüge über den Kosten für die Pensionen liegen.
„Wir werten dies als Erfolg für das konsequente Verfolgen unseres Standpunktes und als Motivation für das weitere Vertreten der Interessen unserer Brandenburger Beamtinnen und Beamten.“ so Landesvorsitzender Müller.
(Quelle: Infoversand des dbb brandenburg vom 03.11.2011)
Die BB-Bank lädt ein:
Intelligentes Sparen – heute schon an später denken
Wir möchten Sie auf die Veranstaltung der BB-Bank am 15. November 2011 hinweisen.
Im Kutschstall Ensemble Potsdam im Lé Manege findet ein exklusiver Abend für den öffentlichen Sektor statt. Höhepunkt ist eine interessante Expertenrunde zum Thema "Intelligentes Sparen – heute schon an später denken". Zuvor werden die Gäste durch einen Vortrag des dbb-Landesvorsitzenden Heinz-Egon Müller über die aktuelle Lage im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg informiert. Einen stilvollen Ausklang findet die Veranstaltung mit dem Genuss- und Infomarktplatz. Durch das Programm wird die aus dem regionalen Radio bekannte Moderatorin Katja Desens führen.
Die Mitglieder aller Gewerkschaften und Verbände des dbb brandenburg sind herzlich eingeladen an diesem besonderen Event teilzunehmen.
Das vorläufige Programm und das Anmeldeformular sind als Anlage beigefügt.
Programm und Anmeldung

Das dritte School Forum findet am 30. November 2011 zwischen 12 und 18 Uhr statt.
Sie erwartet ein umfangreiches Programm mit anregenden Rednern und Diskussionen.
Besuchen Sie die Präsentationsstände der School Forum Partner & Aussteller, sowie den gesamten Ausstellungsbereich der ONLINE EDUCA BERLIN. Lassen Sie sich von innovativen Ideen inspirieren und probieren Sie die neusten Lerntechnologien direkt vor Ort aus. Mit Ihrer Konferenzmappe erhalten Sie neben zusätzlichen Informationen auch Materialien zur Bereicherung Ihres Unterrichts.
Melden Sie sich jetzt als Lehrer oder Schulleiter kostenfrei für das School Forum an!
Lernen Sie von den führenden Experten, erfahren Sie mehr über die neusten Entwicklungen im Bereich Lerntechnologien, treffen Sie auf gleichgesinnte Kollegen und nehmen Informationsmaterialen mit nach Hause.
Mittwoch, 30. November 2011
Hotel InterContinental Berlin
Lehrer-/Innen und Lehramtsanwärter: kostenfrei
Andere Teilnehmer: € 50
Anmeldung unter
http://www.online-educa.com/schoolforum/de/registration.php
Fachtagung „Schulen auf dem Weg zur Inklusion“
am 09.11.2011 in Potsdam
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verlangt von Bildungspolitikern Konzepte und von Bildungspraktikern Rezepte. Die dort geforderte Inklusion von Behinderten in die öffentlichen Schulen verlangt von uns Lehrerinnen und Lehrern ein Umdenken. Die dabei entstehenden Fragen und Probleme will diese Veranstaltung des Brandenburgischen Pädagogen-Verbandes nicht nur aufwerfen, sondern auch Lösungswege aufzeigen. Anbei finden Sie die notwendigen Unterlagen für Ihre Teilnahme.
| Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Wo und wie gelingt die "Inklusion" von behinderten Kindern an einer Schule? Wie verändert sich der Schulalltag, wenn behinderte Schülerinnen und Schüler mit dabei sind? Wer profitiert davon und wo liegen die Schwierigkeiten? Und wie müsste sich das Schulsystem ändern?
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dbb brandenburg unterstützt Forderung nach Wiedergewährung von Weihnachtsgeld
Nachdem die Bundesregierung am 5. Oktober 2011 die Wiedergewährung der Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) für die Bundesbeamten beschlossen hat, forderten die Justizgewerkschaft und die Gewerkschaft der Strafvollzugsbediensteten in einem Offenen Brief an Ministerpräsident Platzeck ein entsprechendes Gesetz für Brandenburg.
Die Forderung auf Wiederaufnahme der Zahlungen wird vom dbb brandenburg unterstützt.
Die stellv. Landesvorsitzende Christina Adler bekräftigt: “Wir erwarten eine entsprechende Umsetzung für die Landesbeamtinnen und Landesbeamten in Brandenburg. Wer im föderalen Wettbewerb um gute Arbeitskräfte für den öffentlichen Dienst nicht hinten anstehen will, muss bereit sein, diese angemessen und gerecht zu bezahlen. Die Streichungen der Sonderzahlungen seien da klar das falsche Signal“, so Adler weiter.
Der dbb brandenburg ist der Auffassung, dass es ein ungerechter Zustand ist, dass fortwährend die Berufsgruppe der Beamten und der öffentlichen Dienst insgesamt zu immer neuen Sonderopfern in Millionenhöhe von der Landesregierung angehalten werden.
Die Beamtinnen und Beamten des Landes Brandenburg haben in der Vergangenheit bereits mehrfach Sonderopfer erbracht. Die im Jahr 2010 von der Landesregierung beschlossene Nichterneuerung der 2009 ausgelaufenen Regelung zur Sonderzahlung ist da nur ein Beispiel. Erinnert sei auch an die um 1,4 Prozent geringere Besoldungsanpassung in der Einkommensrunde 2007.
(Quelle: Infoversand des dbb brandenburg vom 07.10.2011)
Deutscher Lehrertag 2011 – Die Anmeldung beginnt
Ab 15. September ist das Anmeldeportal
www.deutscher-lehrertag.de geschaltet. Der traditionelle Deutsche Lehrertag findet in diesem Jahr am 18. November in Dortmund im Kongresszentrum der Westfalenhallen statt. Unter dem Motto der drei großen schulischen Herausforderungen „individualisieren, integrieren, inkludieren“ bietet der Deutsche Lehrertag ein hochkarätiges und abwechslungsreiches Programm für Lehrerinnen und Lehrer aller Schulstufen und Schulformen an.
Hauptreferent Dr. Heinz Klippert vom Erziehungswissenschaftlichen Fort- und Weiterbildungsinstitut der evangelischen Kirchen in Rheinland-Pfalz spricht zum Thema: „Gemeinsam lernen – aber wie? Anregungen zum Umgang mit Heterogenität in der Klasse“. Dem schließen sich insgesamt 39 Workshops an, die Erfahrungen und Anregungen für die konkrete schulische Praxis vermitteln.
Der bundesweite Weiterbildungstag wird gemeinsam von VBE, VdS Bildungsmedien und der Stiftung Partner für Schule NRW veranstaltet. Im Vorjahr nahmen über 1000 Lehrerinnen und Lehrer aus allen Bundesländern teil. Auf Grund der großen Nachfrage musste 2010 vielen weiteren Interessierten abgesagt werden, weil die Platzkapazitäten bereits 10 Tage vor Anmeldeschluss ausgeschöpft waren.
Wichtiger Hinweis: Die Anmeldung zum Deutschen Lehrertag 2011 kann ausschließlich
online erfolgen.
Beginn der Anmeldung: 15. September 2011
Anmeldeschluss: 15. Oktober 2011
(Quelle: Pressedienst des VBE vom 14.09.11)
Ausgaben für Bildung weiter gesunken
OECD-Bericht stellt Armutszeugnis für reiches Deutschland aus
Die heutige Vorstellung des OECD-Bildungsberichts kommentiert VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann: „Es ist ein Armutszeugnis, dass im reichen Deutschland die Bildungsausgaben gemessen am BIP weiter gesunken sind: von 5,1 Prozent Mitte der 90er Jahre runter auf 4,8 Prozent des BIP (2008). Der OECD-Durchschnitt liegt bei 5,9 Prozent (2008). Das Ziel Bildungsrepublik rückt in weite Ferne. Eigenlob von Bund und Ländern ist fehl am Platz.“ Die Rechenmanöver von Bund und Ländern, die vom Bildungsgipfel avisierten zehn Prozent vom BIP für Bildung und Forschung bis 2015 zu relativieren, so der VBE-Bundesvorsitzende, würden die nötige Bereitschaft vermissen lassen. „Die Länder stehlen sich aus ihrer Zusage, die Demografierendite im Bildungsbereich zu halten. Und der Bund wird durch das Kooperationsverbot ausgebremst, die Mittel sinnvoll im Bildungsbereich anzulegen.“
Udo Beckmann weiter: „Wer eine Bildungsrepublik ausruft, muss sich klar zu Bildungsausgaben als Investitionen bekennen. Vor allem müssen die Investitionen im Bildungsbereich vom Kopf auf die Füße gestellt werden. In den Elementar- und Primarbereich muss in Deutschland mehr als bisher investiert werden, weil dort die Bildungskarrieren aller Kinder starten und Nachteile sozialer Herkunft am ehesten ausgeglichen werden können. Und wir müssen dafür sorgen, dass das Bildungssystem nach oben durchlässiger wird.“
(Quelle: Pressedienst des VBE vom 13.09.11)
Nichts Neues in Brandenburg? –
Aufruf zum Mitdiskutieren über Inklusion
Nicht neu ist, dass auch das Schuljahr 2011/12 mit zahlreichen Änderungen und Neuerungen begonnen hat.
Nicht neu ist, dass auch für die Zukunft zahlreiche Veränderungen diskutiert werden.
Ebenfalls nichts Neues - der BPV mischt sich ein:
Zum Thema Inklusion hat sich der Landesvorstand erste Grundpositionen erarbeitet. Diese Positionen haben unsere Vorstandsmitglieder Frau Adler, Frau Schollmeier und Frau Graefe mit den bildungspolitischen Sprechern fast aller Landtagsfraktionen diskutiert. Unser Präsident Torsten Tappert hat diese der SPD vorgestellt. Gleichzeitig gab und gibt es zahlreiche Gespräche mit kommunalen Politikern zum Thema Inklusion.
Nicht nur das Land Brandenburg und das MBJS, auch die Städte und Gemeinden haben noch keine Konzepte wie die inklusive Schule aussehen soll. Leider fehlen an vielen Orten auch Konzepte wie die Kinder, die nun aus dem gemeinsamen Unterricht der Grundschulen kommen, sinnvoll in weiterführenden Schulen betreut werden sollen.
Ganz neu ist das Leitbild "Brandenburg 2030" der SPD und auch neu die Aufforderung an alle Brandenburger diese mitzudiskutieren.
Hier 3 Thesen als Originalzitat, die für die Entwicklung des Systems Schule große Bedeutung haben werden:
„Im Jahr 2030 besteht ein einfaches und übersichtlich strukturiertes zweigliedriges Schulsystem. Alle Schülerinnen und Schüler haben sowohl auf dem gymnasialen wie auch nichtgymnasialen Weg Gelegenheit, die Hochschulreife zu erlangen. Das Schulsystem ist durchlässig.“
„In Orten mit Schulen ab der 7.Klasse werden an gefährdeten Standorten Schulverbünde oder die Zusammenlegung von Gymnasium und Oberschule zur Gesamtschule geprüft.“
„Aufgaben der Schulämter sind auf das Ministerium, die Landkreise und die Landeshauptstadt Potsdam sowie die Schulen übertragen. Die Schulen erhalten mit größerem eigenem Budget mehr Verantwortung; sie bekommen ein stärkeres Mitspracherecht bei der Auswahl des Personals.“
Wir haben für die Verantwortlichen der Städte und Gemeinden ein „Handlungsleitfaden“ entwickelt, der jedoch auch propagiert und diskutiert werden muss.
Reden daher auch Sie vor Ort mit Gemeindevertretern und Stadtverordneten und vertreten Sie unsere Grundpositionen.
Wir sollten als BPV-Mitglieder, Lehrer und Brandenburger die Möglichkeit nutzen, um unsere Vorstellungen, Bedenken und Meinungen in die Diskussion einfließen zu lassen.
Wie ist Ihre Meinung zur Inklusion, zu selbstständigen Schulen, zu den neuen Ideen der SPD?
Schreiben sie uns (Siehe Kontaktformular), diskutieren sie mit ihren Abgeordneten und mischen sie sich ein!
Hier können Sie die erwähnten Dokumente herunterladen:
- Leitbild „Brandenburg 2030“ der SPD:
http://www.spd-brandenburg.de/news/2011/09/06/diskussionspapier-brandenburg-2030.html - Diskussionspapier des BPV-Vorstandes
„Inklusion – Aufgaben und Herausforderungen für den Schulträger“
Stand der Übernahme des Tarifergebnisses 2011 auf die Beamtinnen und Beamten
(dbb) Landesleitung und Vertreter der Mitgliedsgewerkschaften des dbb brandenburg haben sich am 18. August 2011 in Potsdam zu einem ersten „Beamtenpolitischem Gespräch“ mit den für beamtenpolitische Fragen zuständigen Vertretern des Innenministeriums mit Minister Dietmar Woidke an der Spitze getroffen.
Der dbb-Landesvorsitzende Heinz-Egon Müller wies auf die Bedeutung des öffentlichen Dienstes hin und kritisierte, die Beamten hätten aufgrund der Personalbedarfsplanung bis 2019 „mehr und mehr das Gefühl, von der Landesregierung nur als reiner Kostenfaktor betrachtet zu werden“. Auch die Verzögerung bei der Übernahme des Tarifergebnisses, die Abschaffung der Sonderzahlung und die im Entwurf zum brandenburgischen Besoldungsgesetz vorgesehene Wiedereinführung einer „Buschzulage“ wirkten sich nicht positiv auf die allgemeine Stimmung unter den Beamtinnen und Beamten im Land aus, machte Müller deutlich.
Woidke betonte, eine funktionierende Verwaltung sei die Basis für das öffentliche Leben. Die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses auf die Landesbeamten sei auch im Vergleich zu andern Bundesländern als Erfolg zu werten. Für Ende September kündigte der Minister eine Beratung von Staatssekretären und Gewerkschaftsspitzen zu den Schwerpunktthemen Altersteilzeit und Sonderzahlung an. Weitere Diskussionspunkte waren die im Koalitionsvertrag festgelegte Anhebung der Pensionsaltersgrenze bis 2019, die in der Tarifeinigung vom 10. März 2011 vereinbarte Möglichkeit einer Altersteilzeitregelung und die Personalbedarfsplanung bis 2019.
(Quelle: dbb-aktuell Nr. 33/2011 vom 25.08.2011)
Nachbemerkung von H. Stäker, Vizepräsident des BPV:
Am 31.08.2011 wurde in der ersten Landtagssitzung nach der Sommerpause das Brandenburgisches Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 (BbgBVAnpG 2011/2012) in erster Lesung beraten.
Es wurde an den Ausschuss für Haushalt und Verwaltung überwiesen. Die 2. Lesung erfolgt dann voraussichtlich in einer der nächsten Landtagssitzungen. Danach müssen noch die Durchführungsbestimmungen durch das Ministerium für Finanzen erlassen und umgesetzt werden. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Nachzahlung der Dienstbezüge sowie die Einmalzahlung erst mit dem Dezembergehalt ausgezahlt werden.
Verwechseln Sie dann bitte diese Zahlung nicht mit der Sonderzahlung, diese wurde ersatzlos gestrichen.
Hier finden Sie den Wortlaut des Gesetzentwurfes:
Entwurf zum Brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012
(BbgBVAnpG 2011/2012)
Material zur Förderung des Lesens und Schreibens
Der Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V. hat einen Verteiler von Institutionen zusammengestellt, die in den Bereichen (Grund-) Bildung und Soziales arbeiten. Bekannt ist der Bundesverband durch die Medienkampagne „Schreib dich nicht ab. Lern lesen und schreiben!“. Hiermit informieren wir über Materialien, Angebote und Serviceleistungen aus dem Bereich Grundbildung und hoffen, dass diese für Sie von Interesse sind.
Bei Fragen zu diesen Materialien wenden Sie sich bitte an:
Bundesverband Alphabetisierung und Grundbildung e.V.
Projekt "Chancen erarbeiten"
Postanschrift: Postfach 10 02 53, 48051 Münster
Besucheranschrift: Berliner Platz 8-10, 48143 Münster
Tel.: +49 (0)2 51.49 09 96 – 42
Fax: +49 (0)2 51.49 09 96 – 44
www.alphabetisierung.de
Zu den Materialien gehören:
1. Leicht lesbare Themenhefte zu „Foto“, „Video“ und „Podcast“ als kostenloser Download
2. Leicht lesbarer Quick-Read-Text als kostenloser Download
3. Materialien zur Förderung der Schreibkompetenz im Übergangssystem als kostenloser Download
4. Leicht lesbares Themenheft „Liebe, Sex und Zärtlichkeit“ als kostenloser Download
1. Leicht lesbare Themenhefte zu „Foto“, „Video“ und „Podcast“ als kostenloser Download
Das Projekt a³ hat neue Unterrichtsmaterialien ausgearbeitet. Sie sind leicht lesbar gestaltet, so dass geübte Leser, wie auch lese- und schreibungeübte junge Erwachsene ihr Wissen über Fotografie, Videos und Podcast erweitern können. Die Hefte sollen bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen das Interesse an den Themen wecken und sind gewiss auch im Unterricht an Förderschulen oder in der Ganztagsarbeit in vielen Oberschulen einsetzbar.
Sie enthalten aktivierende und handlungsorientierte Aufgabenvorschläge in unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie Ideen für Fragen an die Leser. Die Materialien bieten Kenntnisstandfragen, Rechercheaufgaben, kreative Schreibanlässe, Diskussionsvorschläge, ein Kreuzworträtsel und ein Quiz. Die Lernenden können die Aufgaben individuell oder in Gruppen bearbeiten. Das Glossar erläutert zentrale Begriffe.
Das Themenheft „Foto“ können Sie unter
http://www.chancen-erarbeiten.de/download/themenhefte/foto.html kostenlos herunterladen.
Das Themenheft „Video“ können Sie unter
http://www.chancen-erarbeiten.de/download/themenhefte/video.html kostenlos herunterladen.
Das Themenheft „Podcast“ können Sie
http://www.chancen-erarbeiten.de/download/themenhefte/podcast.html kostenlos herunterladen.
Die Themenhefte sind Bestandteil der a³-Reihe von leicht lesbaren Themenheften und eignen sich vor allem für den Einsatz in Schulen, Volkshochschulen, Jugendverbänden, Kursen der Erwachsenenbildung und außerschulischen Jugendbildung sowie in Jugendberufshilfe-Maßnahmen, wie zum Beispiel berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder ausbildungsbegleitenden Hilfen. Die „active pdf“-Form erlaubt es dem Lernenden, am PC die Aufgaben auszufüllen und sich diese zur Kontrolle oder zur Archivierung auszudrucken.
Weitere Themenschwerpunkte folgen bis zum Winter 2011. Geplant sind unter anderem diese Themen: Internet, Handy, Eltern werden, Berufsorientierung, Drogen und Sucht, Bewerbung, Ernährung, "Liebe, Sex und Zärtlichkeit", "Selbstständig werden im Alltag", und "Gefahrenabwehr und Sicherheit am Arbeitsplatz".
Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.chancen-erarbeiten.de/download/themenhefte.html
2. Leicht lesbarer Quick-Read-Text als kostenloser Download
Das Projekt a³ hat ein seinen ersten Quick-Read-Text veröffentlicht. Er heißt "Zwei Freunde und eine verrückte Idee" und umfasst 58 Seiten. Im Roman-Erzählstil können sich Lesende mit einer unterhaltsamen und emotionalen Geschichte auseinandersetzen.
Zum Inhalt: Nach neun gemeinsamen Schuljahren bekommen Kai und Murat ihre Abschlusszeugnisse. Doch wie soll es nun weiter gehen? Der Text "Zwei Freunde" erzählt von zwei Freunden, die sich, in der spannenden Phase zwischen Schule und Berufsleben, in verschiedenen Jobs ausprobieren, um einen großen Traum realisieren zu können. Dabei haben allerdings nicht beide gleich viel Glück und zu allem Übel verlieben sie sich auch noch in dasselbe Mädchen… Hält die Freundschaft dieser Belastung stand? Und können die beiden schließlich ihren Traum verwirklichen?
Den Text können Sie unter http://www.chancen-erarbeiten.de/?id=241 kostenlos herunterladen.
3. Materialien zur Förderung der Schreibkompetenz im Übergangssystem als kostenloser Download
Im Rahmen von „Chancen erarbeiten“ haben die Berufskollegs Alsdorf und Jülich in Zusammenarbeit mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln Handreichungen und Materialien zur Förderung der Schreibkompetenz von Schülerinnen und Schülern in den Bildungsgängen der Berufsvorbereitung, des Berufsgrundbildungsjahres sowie der ein- und zweijährigen Berufsfachschule erarbeitet.
Ziel dieser Fördermaterialien ist es, den Schülerinnen und Schülern den Schreibprozess bewusst zu machen und ihren Umgang mit der Schriftsprache zu verbessern. Im Modul I sollen zunächst Schreibhemmungen abgebaut werden (Unterrichtsreihen u.a. zu „Wortmalereien“, „Geschichten schreiben“), um danach in Modul II kohärente Texte für verschiedene berufliche Verwendungssituationen zu bearbeiten (Übungen u.a. zur Überarbeitung von fehlerhaften Geschäftsbriefen oder zur Gliederung von Texten) und funktionale Texte erstellen zu lernen (u.a. Unterrichtsreihen zu Kündigungsschreiben, Vorgangsbeschreibungen). Die Materialien zur Schreibförderung basieren auf dem Erfahrungswissen von Lehrerinnen und Lehrern, kommen aus dem unmittelbaren unterrichtlichen Kontext und sind praxiserprobt.
Kostenloser Download „Schreibkompetenz fördern: Texte gestalten, überarbeiten, erstellen. Handreichungen und Materialien für den Deutschunterricht an beruflichen Schulen“ unter: www.chancen-erarbeiten.de/download/allgemeines.html.
Printausgabe für 15,00 € (ISBN 978-3-87427-105-9) zu beziehen über:
Institut der deutschen Wirtschaft Köln Medien GmbH, www.iwmedien.de.
4. Leicht lesbares Themenheft „Liebe, Sex und Zärtlichkeit“ als kostenloser Download
Das Projekt a³ hat ein neues Themenheft „Liebe, Sex und Zärtlichkeit“ ausgearbeitet. Das Themenheft ist leicht lesbar gestaltet, so dass geübte und ungeübte Leser ihr Wissen über das Thema „Liebe, Sex und Zärtlichkeit“ erweitern können. Anhand von Fragen, Videos, Rätseln und weiterführenden Links werden Denkanstöße gegeben und Diskussionen angeregt.
Die einzelnen Kapitel des Themenheftes können dabei auch ohne den Sinnzusammenhang des Gesamttextes gelesen und verstanden werden. Die Inhalte des Themenheftes stellen dabei einen Bezug zum Leben junger Erwachsener her. So werden beispielsweise folgende Themen behandelt: Verliebt sein, Flirten, das erste Mal, Verhütung, Schwangerschaft, sexuelle Gewalt und sexuell übertragbare Krankheiten. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.alphabetisierung.de/aktuelles/news/news-anzeigen/article/670.html
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wird keine Verantwortung übernommen!
Was ist neu im neuen Schuljahr?
Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Am 11. August stellte Bildungsministerin Martina Münch anlässlich des beginnenden neuen Schuljahres aktuelle Informationen der Presse vor. Sie gab dabei ihre Freude zum Ausdruck, dass trotz angespannter Haushaltslage 250 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden können. Seit zwanzig Jahren existiert nun dieses neue Bildungssystem in Brandenburg. Ich habe aber noch kein Jahr erlebt, in dem die Haushaltslage nicht angespannt gewesen ist.
Inwieweit weiterhin auf Kosten des Personals gespart wird, zeigt die Zahl von 1500 Vollzeitstellen, die allein durch „sozialverträglichen Personalabbau und Beschäftigungsverzicht“ von den Beschäftigten mit Gehaltsverzicht eingespart wurden. Ob „Brandenburg ein attraktives Land für Nachwuchslehrerinnen und –lehrer“ ist, muss sich auch erst einmal zeigen. Trotz 1600 Bewerbern auf die 250 zu besetzenden Stellen, auch andere Bundesländer können gute Werbung machen. Diese zahlen jedoch bis zu zwei Gehaltsklassen höheres Gehalt und winken neben dem Beamtenstatus mit 30% bis 65% Beförderungsämtern je nach Schulform. Wenn Lehrer wirklich knapp werden, hat Brandenburg als erstes Land das Nachsehen.
Reizthema Inklusion:
Bildungsministerin Münch bezeichnet dieses Thema als bildungspolitischen Schwerpunkt. „Unser Ziel ist es, kein Kind zurückzulassen. Deshalb soll künftig jedes Kind mit einem besonderen Förderbedarf im Lernen, in der sprachlichen Entwicklung oder im Verhalten ein inklusives Angebot in der Schule vor Ort erhalten.“ Dafür möchte sie die Schulen in die Lage versetzen, künftig alle Schüler aufzunehmen und bestmöglich fördern zu können. Die Pläne, die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, sprachliche Entwicklung und Verhalten bis zum Jahr 2019 zu schließen, hat die Ministerin in diesem Zusammenhang nicht wiederholt. Ist hier vielleicht schon ein erstes Abweichen von der Planierwalzenpolitik, wie sie auf den sechs Regionalkonferenzen im vergangenen Schuljahr anklang, zu erkennen? Logisch jedenfalls ist, wenn diese Schüler (oder besser ihre Eltern) dieses „inklusive Angebot“ nicht annehmen, müssen zur Aufrechterhaltung und Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht die betreffenden Förderschulen in einem akzeptablen Netz erhalten bleiben. Wie bereits angekündigt soll daher im September ein Beirat aus Wissenschaftlern und Schulpraktikern gebildet werden, der die Regionalkonferenzen auswerten und einen Maßnahmeplan erarbeiten soll. Dieser soll dann Ende des Jahres vorgestellt werden. Daneben soll im Rahmen eines Runden Tisches die öffentliche Diskussion mit Vertretern aus Politik, von Interessenverbänden und Gewerkschaften fortgesetzt werden. Hier ist also unser aktives Einmischen gefragt.
Lehrerbildung
„In diesem Schuljahr werden mit der Vorbereitung eines neuen Lehrerbildungsgesetzes die Weichen für die Zukunft an unseren Schulen gestellt“, prophezeit Martina Münch. Die Lehrer sollen durch dieses neue Gesetz künftig besser befähigt werden, auf die individuellen Voraussetzungen von Schülerinnen und Schülern einzugehen. Dazu sollen sowohl in der Lehrerausbildung als auch in der Lehrerfortbildung neue Schwerpunkte gesetzt werden. Das Konzept zur Lehramtsausbildung soll bereits in diesem Herbst vorliegen, Das neue Lehrerbildungsgesetz tritt dann im Herbst 2013 in Kraft.
Schwerpunkte des neuen Lehrerbildungsgesetzes sollen sein:
Ausbau der Beratungs- und Unterstützungssysteme für Lehramtsstudenten; dabei sollen Studenten ihre Eignung für den Lehrerberuf feststellen können und in der Entwicklung ihrer psychosozialen Kompetenzen unterstützt und gefördert werden.
Ausbau der sonderpädagogischen bzw. inklusionspädagogischen Kompetenzen der Lehramtsstudenten
Die fachbezogene Ausbildung soll stärker an der Profession der Lehrkraft orientiert werden, das bedeutet eine Verbesserung der Fachdidaktik.
Die Ausbildung soll auch stärker Bezug nehmen auf die Anforderungen der Schulstufe, für die die Lehrbefähigung erlangt werden soll.
Schwerpunkte der Lehrerfortbildung sollen sein:
Aktualisierte und intensivierte Fortbildungsangebote zu bildungspolitischen Schwerpunkten
Erarbeiten eines Konzeptes zur Fortbildung und Begleitung von Englischlehrkräften gemeinsam mit Wissenschaftlern der pädagogischen Hochschulen Freiburg und Heidelberg
Ferienakademie für Englischlehrkräfte
40-stündige Fortbildungsreihe zur individuellen Förderung und Inklusion
Anerkennung von Leistung
„Zur Unterstützung der Lehrkräfte gehört aber auch Anerkennung“, erkennt Ministerin Münch richtig. „Aus Respekt vor den Leistungen der Lehrkräfte in unserem Land möchte ich in diesem Schuljahr erstmals besonders engagierte Lehrkräfte, stellvertretend für alle anderen Lehrerinnen und Lehrer, auszeichnen.“
Wie soll jedoch nach den Vorstellungen der Ministerin diese Auszeichnung aussehen? In einem Brief an alle Schulleiterinnen und Schulleiter schreibt die Ministerin am 24. Juni 2011, dass diese „mit einer Festveranstaltung“ geehrt werden sollen. „Die Vorschläge für die zu würdigenden Lehrerinnen und Lehrer sollen aus Ihren Schulen kommen. Dazu erhalten Sie in den kommenden Wochen eine Ausschreibung mit weiteren Informationen“, so die Ministerin weiter.
Das Abhalten von Sonntagsreden mit verordnetem Beifall und organisierter Klatschkulisse sind Reliquien einer vergangenen Epoche. Da antworte ich mit einem Zitat von Marcel Reich-Ranicki: „Ich lehne diesen Preis ab!“
Und ergänze mit einem Zitat desselben zum Begriff Anstand: „Die anständigen Menschen arbeiten um des Ruhmes und des Geldes willen. Die unanständigen wollen die Welt verändern und die Menschen erlösen.“
Die Ministerin wäre besser beraten, wenn sie sich endlich für die Ausbringung von Beförderungsämtern einsetzen würde. Dazu muss sie, wie bei der Einführung des Grundwortschatzes, nur von Bayern abgucken.
Qualitätssicherung
„Um die Qualität an den Schulen zu sichern, brauchen wir klare Vorgaben zu den Mindeststandards, die die Schüler in den einzelnen Jahrgangsstufen erreichen müssen“, so Münch. Im kommenden Schuljahr sollen daher folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung an den Schulen greifen:
Durch Leseförderung soll das Textverständnis in allen Fächern verbessert werden. Dazu erhalten die Schulen Materialien und gezielte Unterstützung durch Beraterinnen und Berater. Für die Klasse 3 und 8 wird jeweils eine Auswahl von 4 bis 6 Kinder- und Jugendbüchern empfohlen, aus der alle Schulen eine Ganzschrift im Unterricht behandeln müssen.
Es wird also nicht nur konkret gesagt das, sondern auch was gelesen werden soll.Um den Erwerb von Rechtsschreibstrategien zu unterstützen, gilt ein verbindlicher Grundwortschatz Deutsch mit rund 700 Wörtern für die Klassen 1 bis 4. Er beinhaltet die 100 häufigsten Wörter (Funktionswörter) und jeweils etwa 300 Wörter für die Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie für die Jahrgangsstufen 3 und 4.
Diese Idee soll laut Münch aus Bayern stammen. Ich erkenne aber auch irgendwie ein wenig die DDR-Lehrplanvorgaben.Bis zum Ende der Jahrgangsstufen 2, 4, 6, 8 und 10 sollen die Schüler Basiskompetenzen in Deutsch, Mathematik und Englisch erreichen. Diese werden anhand von Aufgaben verdeutlichet. Diese Aufgaben sind über ein Aufgabenportal verfügbar.
Anscheinend war die bisherige Beschreibung der Standards mittels Kompetenzen doch zu schwammig und unkonkret.Zur besseren Überprüfung der Leistungen werden in den Fächern Deutsch und Mathematik in den Klassen 2 und 4 Orientierungsarbeiten eingeführt. Die Prüfung in Englisch in der Jahrgangsstufe 10 wird um einen zentralen Hörverstehenstest erweitert.
Die Schulvisitation durchläuft in den nächsten vier bis sechs Jahren die zweite Runde.
Neue Struktur der gymnasialen Oberstufe
Die neue Verordnung zur Gymnasialen Oberstufe gilt ab Schuljahresbeginn zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 an Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien. Ab dem Schuljahr 2012/13 findet sie dann auch für die Schülerinnen und Schüler an Gymnasien erstmals Anwendung. Im Frühjahr 2014 werden die ersten Schülerinnen und Schüler die Abiturprüfung auf der Grundlage der neuen Verordnung ablegen.
Neu ist, dass dann in fünf (statt zwei) Fächern über vier (statt fünf) Wochenstunden ein erhöhtes Anforderungsniveau vermittelt wird. Die übrigen Fächer werden auf zwei (statt drei) Wochenstunden gekürzt, so dass eine breitere Fächerbelegung möglich ist. Damit nähert sich das Abitur wieder stärker der Vermittlung von Allgemeinwissen (statt Spezialwissen). Die Rahmenlehrpläne in insgesamt 16 Fächern wurden dazu überarbeitet und sind ab dem Schuljahr 2011/12 Grundlage für die Erarbeitung der schulinternen Curricula.
10.Klasse-Prüfungen mit Berlin
Im vergangenen Schuljahr wurden erstmals länderübergreifend gemeinsame Prüfungen in der Klasse 10 im Fach Mathematik durchgeführt. In diesem Jahr kommt nun Deutsch hinzu. „Die gemeinsamen Aufgaben sind ein weiterer Schritt zur einheitlichen Bildungsregion Berlin-Brandenburg“, so Ministerin Münch.
(Quellen: Presseinformation des MBJS vom 11.08.2011 „Bessere Rahmenbedingungen für Schulen“)
Ein neues Schuljahr – Zahlen und Fakten
Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Für die Lehrerinnen und Lehrer ist der Beginn eines neuen Schuljahres gleichbedeutend wie der Jahreswechsel für den Geschäftsführer eines Unternehmens: Es wird ein Kapitel geschlossen und ein neues beginnt.
An solchen Tagen möchte man dann immer näher beleuchten, wohin die Entwicklung geht. Speziell für die Schule waren die letzten Jahre oder gar Jahrzehnte geprägt von einem gravierenden Schülerrückgang. Dieser wirkte sich sehr empfindlich auf die Beschäftigungssituation der Lehrerinnen und Lehrer aus. Erst am 31.07. diesen Jahres lief die letzte (Zwangs-) Teilzeitvereinbarung aus. Haben wir nun diese Entwicklung hinter uns? Oder gehen die Schülerzahlen immer weiter nach unten?
Ein Blick auf die Zahlen soll es offenbaren:
Schülerzahlen | SJ 10/11 | SJ 11/12 | Veränderung zum Vorjahr |
.... insgesamt | 272 000 | 269 000 | -3 000 |
.... Schulanfängerinnen und –anfänger | 19 500 | 19 500 | 0 |
.... in der Primarstufe | 121 000 | 121 000 | 0 |
.... in der Sekundarstufe I | 72 000 | 77 000 | +5 000 |
.... in der gymnasialen Oberstufe | 23 000 | 22 000 | -1 000 |
.... in Beruflichen Schulen (ohne Berufliche Gymnasien) | 54 500 | 48 000 | -6 500 |
(Quelle: Presseinformation des MBJS vom 11.08.2011)
Während die Schülerzahlen in der Primarstufe bemerkenswert stabil sind, erholen sie sich in der Sekundarstufe I und legen sogar ein wenig zu. Der demografische Knackpunkt befindet sich noch in der gymnasialen Oberstufe bzw. in den Beruflichen Schulen. Es ist noch etwa zwei Jahre mit zurückgehenden Schülerzahlen in diesem Bildungsbereich zu rechnen. Das leidige Thema von Überhangschulen und damit verbundenen Umsetzungen gegen den Willen der Kollegen wird also auch weiterhin die Personalplanung (soweit wir überhaupt eine haben) beschäftigen.
Doch in den zugewiesenen Vollzeitstellen scheint der Trend gebrochen: Nach 16 453 VZE im letzten Schuljahr stehen dem MBJS jetzt 16 693 VZE zur Verfügung, also 250 mehr. Diese sollen mit 250 neuen Lehrerinnen und Lehrern besetzt werden, die trotz des noch vorhandenen Lehrerüberhanges (vor allem im Schulamtsbereich Cottbus) neu in den Landesdienst eingestellt wurden bzw. werden. Das sind „nahezu doppelt so viele, wie bisher geplant“, so Bildungsministerin Münch. Die in der Koalitionsvereinbarung angestrebte Schüler-Lehrer-Relation von 15,4 soll damit mehr als zu halten sein.
„Indem wir junge und motivierte Nachwuchspädagogen einstellen, können wir junge Lehrerinnen und Lehrer ans Land binden und schaffen damit eine gute Ausgangslage für den mittelfristig steigenden Bedarf an Lehrkräften“, schwärmt Frau Dr. Münch weiter.
Trotzdem sind Problempunkte zu erkennen:
- Örtlich und schulstufenspezifisch vorhandene Personalüberhänge im Gesamtumfang von bis zu 1500 Stellen konnten nur durch sozialverträglichen Personalabbau (=Umsetzung nach TV-Umbau) und Beschäftigungsverzicht (= freiwillige Teilzeit) fast vollständig aufgefangen werden. Echte Vollzeit bedeutet aber, dass jeder der es will, auch wirklich in Vollzeit arbeiten kann.
- Die 250 genannten Neueinstellungen erfolgten vorwiegend im Primar- und Sekundastufe I-Bereich, sowie in den Förderschulen. Bewerber für den gymnasialen Bereich und für die Berufsbildenden Schulen mussten sich in anderen Bundesländern Arbeit suchen. Ebenso wurde mit Bewerbern verfahren, die mit einer DDR-Ausbildung in den Schuldienst zurückkehren wollten.
- In den „kommenden drei Schuljahren benötigen unsere Schulen weitere 1 400 neue Lehrkräfte“, so die Worte von Frau Dr. Münch. Von den 1 600 aufgelaufenen Bewerbern sind 250 genommen worden, das ist etwa jeder sechste. Diese Ausbeute schreckt aber eher Bewerber ab, als dass es deren Zahl erhöht. Hinzu kommt noch, dass Brandenburg im Bezahlungsranking noch vor der Abschaffung der Sonderzahlung für die Beamten den vorletzten Platz behauptete, jetzt dürfte es der letzte sein. An der Behauptung von Frau Münch, „Brandenburg ist ein attraktives Land für Nachwuchslehrerinnen und –lehrer“, habe ich daher so meine Zweifel.
Schaut man sich die Schullandschaft an, so steht die Behauptung, das Schulnetz sei stabil, im Raum. Schon vor einem Jahr triumphierte der damalige Bildungsminister Rupprecht: „Das Schulnetz ist erstmals seit vielen Jahren vollkommen stabil.“ Die Zahlen im Einzelnen:
1. Staatliche Schulen | |||
Schulart | SJ 10/11 | SJ 11/12 | Veränderung zum Vorjahr |
Schulen insgesamt | 753 | 745 | -8 |
Grundschulen | 423 | 414 | -9 |
Oberschulen | 120 (davon 27 mit Grundschulteil) | 120 (davon 30 mit Grundschulteil) | 0 |
Gesamtschulen | 20 (davon 1 mit Grundschulteil) | 21 (davon 1 mit Grundschulteil) | +1 |
Gymnasien | 75 | 76 | +1 |
Förderschulen | 89 | 88 | -1 |
Oberstufenzentren | 26 | 26 | 0 |
Berufliche Gymnasien an OSZ | 17 | 16 | -1 |
2. Schulen in freier Trägerschaft | |||
Schulart | SJ 10/11 | SJ 11/12 | Veränderung zum Vorjahr |
Schulen insgesamt | 127 | 130 | +3 |
Grundschulen | 59 | 61 | +2 |
Oberschulen | 36 | 38 | +2 |
Gesamtschulen | 0 | 0 | 0 |
Gymnasien | 21 | 22 | +1 |
Förderschulen | 11 | 9 | -2 |
Oberstufenzentren | 0 | 0 | 0 |
Berufliche Gymnasien an OSZ | 0 | 0 | 0 |
(Quelle: Presseinformation des MBJS vom 11.08.2011)
Die Veränderungen im öffentlichen Schulnetz werden in der Presseerklärung folgendermaßen beschrieben:
„Eine Gesamtschule und ein Gymnasium wurden als öffentliche Schulen zu diesem Schuljahr neu errichtet. Drei Grundschulen wurden mit Oberschulen zusammengelegt. Eine Förderschule wurde zum Ende des Schuljahres 2010/11 aufgelöst. Diese Schule hatte schon im vergangenen Schuljahr keine Schülerinnen und Schüler mehr.“
An allen 414 Grundschulen konnten 1. Klassen eingeschult werden. Bei den weiterführenden Schulen konnten vier Schulen keine 7. Klassen errichten und bei zwei Gesamtschulen reichten die Schüler nicht für die Errichtung einer 11. Jahrgangsstufe aus. Diese beiden Gesamtschulen werden nächstes Jahr aus der Statistik verschwunden sein, aber eventuell als Oberschulen wieder auftauchen. Das Ministerium behauptet zwar wie im letzten Jahr, dass ein flächendeckendes Netz des 13-jährigen Wegs zum Abitur besteht. Es sind mit den zwei Gesamtschulen und dem einen beruflichen Gymnasium, die keine 11.Klassen errichten konnten, jedoch drei Einrichtungen von insgesamt 37, die diesen Weg zum Abitur anbieten, damit faktisch geschlossen worden.
Das Netz ist vielleicht stabil, dafür aber ziemlich großmaschig.
Bei den Schulen in freier Trägerschaft ist in allen Schularten (außer bei den Förderschulen) ein Aufwuchs zu beobachten. Ob dieser Trend jedoch weiter anhält, wenn das MBJS die Finanzierung dieser Bildungseinrichtungen, wie geplant, kürzt, ist fraglich. Ein weiterer Aufwuchs ist von der Landesregierung anscheinend nicht gewünscht.
(Quellen: Presseinformationen des MBJS vom 11.08.2011 „Stabiles Netz im Land Brandenburg“ und „Bessere Rahmenbedingungen für Schulen“ )
Einen Tag im Oderland erleben
Das Projekt „Ein Tag im Oderland erleben“ des Kreiskulturhauses Seelow hat sich an uns gewandt.
Diese Einrichtung bietet für Schüler- und Jugendgruppen organisierte Exkursionen zum Kennenlernen der Geschichte des Oderlandes.
Im Programm 1 geht es um
„Der Oderbruch - seine Trockenlegung und Kolonisation“
Schüler der Klassenstufen 4 bis 6 unternehmen eine historische Entdeckungsreise ins Oderland. Sie erkunden, unter welchen Bedingungen die Menschen hier in den vergangenen Jahrhunderten lebten und welche Veränderungen sich in der Landschaft vollzogen. | |
Im Programm 2 heißt das Thema
„Von Kostrzyn/Küstrin zu den Seelower Höhen - Erinnerung an 1945“
Schüler der Klassenstufen 8 bis 13 unternehmen eine geschichtliche Entdeckungsreise in die Grenzregion Seelow - Kostrzyn. Sie werden unterwegs sein an authentischen Orten von Geschehnissen der letzten Wochen des Zweiten Weltkrieges. |
Die konkrete Beschreibung des Angebotes entnehmen Sie bitte folgendem Artikel:
Ein Tag im Oderland
„Eine Schule für alle“ – Inklusion in Brandenburger Schulen
Bericht von der ersten Regionalkonferenz zur inklusiven Schule in Brandenburg
Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV,
In einer Presseinformation informierte Bildungsministerin Münch am 20. April 2011, dass das Land Brandenburg das Thema Inklusion jetzt richtig anpacken will. Sie informierte über erste Zielsetzungen. „Bei der Umsetzung von Inklusion geht es nicht nur um die Veränderung von Rahmenbedingungen – es geht vielmehr um einen tiefgreifenden Bewusstseinswandel“, so die Worte von Frau Münch. Weil die Umsetzung von Inklusion nur mit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung geht, werden in diesem Prozess „Schulträger, Behindertenbeauftragte, Sozial- und Jugendhilfeträger, Behindertenverbände, Schüler- und Elternvertreter, Mitarbeiter von Sozial- und Jugendämtern ebenso wie Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft“ gebraucht. Deshalb wurde zu sechs Regionalkonferenzen, in jedem Schulamtsbereich eine, eingeladen. Im Fokus dieser Regionalkonferenzen sollen erfolgreich erprobte Modelle und Konzepte für eine inklusive Schule stehen.
Erste Regionalkonferenz im Schulamtsbereich Wünsdorf
Die erste Konferenz fand im Schulamtsbereich Wünsdorf am 03.Mai statt. Im Hörsaalgebäude der Landesakademie des Öffentlichen Dienstes (LAKÖV) in Königs Wusterhausen versammelten sich daher fast 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Vor allem Vertreter der oben aufgezählten Institutionen, der Mitwirkungsgremien und Schulleiterinnen und Schulleiter waren anwesend. Diejenigen, die die Inklusion jedoch umsetzen sollen, die einfachen Lehrer, vor allem die Sonderpädagogen, waren nur spärlich vertreten. Genau wie die Lehrer-Gewerkschaften und -Verbände und die Personalvertretungen hatte man diese vergessen einzuladen.
Auf jedem Platz lagen neben der Tagesordnung und einem spitzen Bleistift zwei farbige Kärtchen. Au dem einen stand die Frage: Welche Unterstützung benötigen Sie? Auf dem anderen stand: Was können Sie zum Thema Inklusion beitragen?
Vielleicht ist man von vornherein davon ausgegangen, dass Lehrer keine Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion brauchen. Und der Beitrag zur Inklusion wird selbstverständlich erwartet, denn Brandenburgs Lehrer haben bisher alles ohne Murren erledigt, was von ihnen abverlangt wurde.
Die Bildungsministerin bläst zu einer weiteren Bildungsreform
Nach der Begrüßung eröffnete Bildungsministerin Münch mit ihrer Rede die Konferenz. Der Inhalt dieser Rede war im Wesentlichen bereits in der Presseerklärung am 20.04.2011 veröffentlicht:
Inklusion ist das zentrale Thema in den nächsten Jahren. Dem folgten die bekannten Statements. „Sie soll allen Menschen gleichermaßen Bildung ermöglichen.“ „Heterogenität ist eine Bereicherung für alle.“ „Vielfalt setzt Entwicklung in Gang, fördert Kreativität.“ „Inklusion beinhaltet mehr als Integration.“ …
Es wurde die Vorstellung angedeutet, wie sich das MBJS diese Entwicklung vorstellt. So wie z.B. in Italien, wo es seit 1977 keine Sonderschule mehr gibt. Den Schülern mit Lernschwierigkeiten wird Hilfe durch Stützlehrer angeboten. Integration, Flex und Lernstandsanalysen sind Fundamente, auf denen die Inklusion aufbaut. Nachdem 2009 diese im Koalitionsvertrag von SPD und Linke verankert wurde, soll sie bis 2019 soweit umgesetzt sein, dass „kein Kind (mehr) wegen eines besonderen Förderbedarfs im Lernen, in der sprachlichen Entwicklung oder im Verhalten seine Schule im Wohnumfeld verlassen muss.“ Ab dem Schuljahr 2013/14 soll jedes Kind, auch mit dem Förderschwerpunkt ‘Lernen‘, ‘emotionale und soziale Entwicklung‘ oder ‘Sprache‘ in die erste Klasse der Grundschule aufgenommen werden und dort weiterlernen. Das bedeutet das schrittweise Auslaufen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ‘Lernen‘, ‘emotionale und soziale Entwicklung‘ und ‘Sprache‘ bis spätestens 2019. Und damit auch die Untersagung des Wahlrechtes der Eltern zwischen Regelschule oder Förderschule für ihr Kind.
„Nicht Wissensvermittlung, sondern Bildung steht im Mittelpunkt der Schule. Das Lernen lernen; die individuelle Bestleistung für jeden Schüler anstreben“ sind Ziele der pädagogischen Bemühungen der Lehrerinnen und Lehrer.
Das Schulsystem muss sich also an den Bedürfnissen der Schüler orientieren.
Dazu müssen folgende Schritte gegangen werden:
Rechtliche Regelungen treffen; das soll bis zum Sommer 2013 erledigt sein.
Personelle, sächliche und räumliche Voraussetzungen schaffen
Kompetenzen der allgemein bildenden Schulen stärken
Lehrerbildung reformieren
Förderausschussverfahren zentral und damit einheitlich steuern
Rolle der Förderschulen klären
Auswirkungen auf die Schulstruktur und das Schulnetz überprüfen
Diese Probleme, und das betont die Ministerin extra, sollen im Dialog gemeinsam angegangen werden und nicht „von oben“ aufdiktiert werden. Die nachfolgenden Diskussionen zeigen jedoch, dass dies der Ministerin nicht abgenommen wird.
Grund für diese bildungspolitische „Revolution“ ist nicht ausschließlich die mit der Unterzeichnung notwendig gewordene Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch die Tatsache, dass zwar im Brandenburgischen Schulgesetz die Integration im gemeinsamen Unterricht seit 1991 Vorrang hat, jedoch nur 24 Prozent der Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen diesen Weg nutzen. Über 10 Prozent eines Jahrganges verlassen die Schule ohne einen Abschluss. Die meisten dieser Schüler sind Schüler der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Deshalb sollten die öffentlichen Schulen genau wie die Kitas verpflichtet werden zur Aufnahme aller Schüler, wenn die dazu notwendigen persönlichen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen vorhanden sind.
Sie, die Ministerin, könne die Fragen der Beteiligten, vor allem der Lehrer, verstehen: „Was soll ich noch alles machen?“ „Bleibt die Qualität auf der Strecke?“ „Werden auch Hochbegabte, noch besser alle, entsprechend ihrer Bedürfnisse gefördert?“
Inklusion beginne also vor Ort, sei also ein regionaler Prozess. Und deshalb die Herangehensweise mittels Regionalkonferenzen.
Am Schluss ihrer Rede rief sie alle zur Meinungsäußerung und Mitwirkung auf.
Meine erste Anfrage und Äußerung dazu notierte ich mir jedoch nur auf meinem Zettel: Wie viel Geld darf die Inklusion kosten? Oder soll deren Umsetzung wiedermal kostenneutral erfolgen?
Beispiele aus der Praxis – aber mit kritischen Anmerkungen
Im zweiten Teil der Konferenz stellten zwei Schulleiter erfolgreiche Beispiele aus ihrer Praxis vor, in denen behinderte Schüler im gemeinsamen Unterricht integriert und gefördert werden. Herr Fischer, Schulleiter der Grundschule Wildau berichtete über die Integration sowohl körperlich behinderter, als auch lernbehinderter Schüler. Er unterstrich in seiner Rede mehrere Male, dass seine Schule aber nur deshalb erfolgreich ist, weil die sächliche und personelle Ausstattung überdurchschnittlich ist. So ist es durch einen flachen Anbau an sein Schulhaus möglich, dass an den Rollstuhl gefesselte Schüler ohne Probleme mit Gleichaltrigen lernen können. Ebenso ist das Vorhandensein eines Sozialarbeiters zwingend erforderlich. Denn „der Erfolg hängt nicht nur vom Erfolg der sonderpädagogischen Arbeit ab.“ Schulleiter Fischer sieht neben dem Vorhandensein eines Sonderpädagogen außerdem mindestens zwei Notwendigkeiten, die erfüllt werden müssen:
Alle Lehrer benötigen eine berufsbegleitende, verpflichtende Fortbildung, die ständig erneuert werden muss und die sie nicht zusätzlich zu ihren jetzigen Aufgaben erledigen können.
In der Lehrerbildung ist ein neues „Fach“ Inklusive Bildung einzuführen, indem die Studenten nicht nur etwas über die verschiedenen Formen der Behinderung hören, sondern auch lernen, diese zu diagnostizieren und damit umzugehen.
Die Sonderpädagogin dieser Grundschule schloss ihren Redebeitrag mit dem Satz: „Nur der gute Wille allein reich nicht aus.“
Herr Reiner, Schulleiter der Grund- und Oberschule Groß Köris, berichtete, wie an seiner Schule 14 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und 20 Schulverweigerer gefördert werden. Auch er machte darauf aufmerksam, dass nur die sehr gute Ausstattung der Schule vor allem mit personellen Ressourcen diese Erfolge ermöglicht haben. Durch die enge Kooperation der Schule mit dem Träger eines Schulverweigererprojektes stehen der mühevollen Arbeit mit diesem Schülerklientel zusätzlich zum Schulsozialarbeiter weitere drei Sozialpädagogen und eine Psychologin zur Verfügung. Solch eine Ausstattung muss zur Norm werden, wenn Inklusion erfolgreich sein soll. Er machte darauf aufmerksam, dass schon heute die Zusammensetzung einer Integrationsklasse mit maximal 3 förderbedürftigen Schülern und höchstens 23 Schülern pro Klasse in den einschlägigen Vorschriften des Landes festgelegt ist. Diese Vorschriften werden aber viel zu häufig mit Duldung des MBJS unterlaufen.
Er machte die erfolgreiche Umsetzung von Inklusion an sechs Voraussetzungen fest:
Die Lehrer müssen die Zeit für eine tägliche gemeinsame Reflexion und Planung bekommen. Dies stellt jedoch das Fachlehrersystem infrage.
Die Lehrer müssen Klassenteams bilden, die täglich in gleicher Zusammensetzung mit den Schülern arbeiten. Dies erfordert eine völlige Veränderung der Lehrerarbeit und der Lehrerarbeitszeit.
In jeder Unterrichtsstunde müssen die Lehrer im Team mit den Schülern arbeiten.
Begleitende Sozialarbeit ist zwingend erforderlich. Das bedeutet, jede Schule braucht mindestens einen Schulsozialarbeiter.
Der Unterricht muss jedes Kind erreichen und einbeziehen. Herkömmlicher Fachunterricht ermöglicht das nicht.
Jeder Schüler benötigt ein individuelles Curriculum. Die Lehrer müssen die Zeit bekommen, dieses auszuarbeiten und ständig fortzuschreiben. Nur so ist eine effektive Arbeit mit Lernstandsanalysen möglich.
Unabhängig voneinander definierten beide Praktiker die Anforderungen an einen Lehrers mithilfe dieses bekannten Zitats:
„Gerecht soll er sein, der Lehrer, und zugleich menschlich und nachsichtig,
straff soll er führen, doch taktvoll auf jedes Kind eingehen,
Begabungen wecken,
pädagogische Defizite ausgleichen,
Suchtprophylaxe und Aids-Aufklärung betreiben,
auf jeden Fall den Lehrplan einhalten,
wobei hochbegabte Schüler gleichermaßen zu berücksichtigen sind wie begriffsstutzige.
Mit einem Wort:
Der Lehrer hat die Aufgabe, eine Wandergruppe mit Spitzensportlern und Behinderten bei Nebel durch unwegsames Gelände in nordsüdlicher Richtung zu führen, und zwar so, dass alle bei bester Laune und möglichst gleichzeitig an drei verschiedenen Zielorten ankommen.“
(Prof. Dr. Müller-Limmroth am 02.06.1988 in der "Züricher Weltwoche")
Förderschule vs. Gemeinsamer Unterricht
Im dritten Teil der Regionalkonferenz analysierte der für Förderschule zuständige Schulrat des Schulamtes Wünsdorf das Anwahlverhalten der Schüler mit diagnostiziertem Förderbedarf Lernen. Er stellte dabei die Entwicklungen in den beiden zum Schulamt gehörenden Landkreisen im Zusammenhang mit der Schulstruktur gegenüber. Während des im Landkreis Dahme-Spreewald nur zwei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gibt, hat der Landkreis Teltow-Fläming vier dieser Förderschulen. Diese vier Schulen sind noch so verteilt, dass sie mit einem relativ kleinen Einzugsradius den gesamten Landkreis abdecken.
Im Landkreis Dahme Spreewald hat sich die Anzahl der in diesen beiden Förderschulen beschulten Schüler parallel zum Trend im Land Brandenburg entwickelt, er ist in den letzten fünf Jahren kontinuierlich gesunken. Immer mehr Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden im gemeinsamen Unterricht beschult. In Landkreis Teltow-Fläming jedoch ist der Anteil der an den Förderschulen beschulten Schüler gleichbleibend hoch und somit der Anteil der im gemeinsamen Unterricht beschulten Schüler unterdurchschnittlich. Der Schulrat sprach nicht aus, was er aus dieser statistischen Betrachtung ableitet. Aber alle wussten, was er sagen wollte: Wenn die Förderschulen und der gemeinsame Unterricht flächendeckend angeboten und den Eltern zur Wahl gestellt werden, wählen diese für ihr Kind den geschützen Raum der Förderschule. Den gesetzlichen Vorrang des gemeinsamen Lernens kann amn also nur erfüllen, wenn man entweder den Eltern das Wahlrecht abspricht oder das Förderschulnetz so ausdünnt, dass es nicht mehr flächendeckend ist. Ist das im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvebtion?
Podiumsdiskussion verläuft sehr kritisch
Im vierten und letzten Teil der Konferenz fand eine Podiumsdiskussion statt. Dabei kam es ebenso zu berechtigter Kritik an der beabsichtigten Umsetzung der UN-Konvention durch das MBJS.
Eine sehr engagierte Schulleiterin einer Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen, die maßgebend an den Rahmenplänen und Vorschriften für die Förderschule über ein Jahrzehnt mitgearbeitet hat und damit ihr Herzblut in diese Schulform gesteckt hat, beschwerte sich beim Staatssekretär (die Ministerin war inzwischen gegangen) darüber, dass sie und ihre KollegInnen in den Osterferien aus der Zeitung erfahren mussten, dass ihre Schule geschlossen werden soll. Dies empfand sie als eine Unverschämtheit und eine grobe Missachtung ihrer Leistung und die ihrer KollegInnen.
Außerdem verwehrte sie sich gegen die Aussage der Ministerin, die Förderschüler hätten nach ihrer Schulzeit kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Schule ist zum wiederholten Male als Schule der ausgezeichneten Berufsvorbereitung ausgezeichnet worden. Alle Abgänger des letzten Jahrganges seien in eine Berufsausbildung gegangen, auch wenn diese meist nur eine Teilausbildung z.B. zum Beikoch ist. An fast jeder Oberschule hingegen sieht die Abgängerquote schlechter aus.
Ein weiterer Gast auf dem Podium zog den Vergleich zum Sport: „Auch wenn die UN-Behindertenrechtskonvention weltweit gilt, ist noch keiner auf die Idee gekommen, deswegen die Paralympics abzuschaffen.“ Außerdem kann er keine Stele in der Konvention finden, die die Abschaffung der Förderschulen verlangt.
Durch diese Äußerungen aus dem Podium drohte die Stimmung zu kippen und der eigentliche Sinn der Regionalkonferenz ins Gegenteil verkehrt zu werden. Der Moderator musste all sein Geschick aufbringen. Eine Wortmeldung aus dem Publikum, kein Lehrer sondern ein Vertreter des Behindertenverbandes, rettete die Veranstaltung: „Inklusion fängt im Kopf an.“ Erst wenn nicht nur wir, sondern alle in der Gesellschaft verinnerlicht haben, dass Behinderte gleichberechtigt in allen Bereichen des Lebens teilhaben können und ihr anderssein ohne Umschweife akzeptiert wird, wird Inklusion umsetzbar sein. Um dahin zu kommen, bedarf es einer langwierigen Erziehung und Selbsterziehung aller, also der Eltern, der Kinder und auch der Lehrer. Die Richtung stimmt, aber der Zeitplan der Ministerin wird wohl nicht zu halten sein.
Da kann ich der Ministerin und den Verantwortlichen im MBJS nur den Rat geben: Wir Pädagogen sollen im Unterricht die Schüler „dort abholen, wo sie gerade sind“. Dann sollten diese Verantwortlichen uns Lehrer ebenso dort abholen, wo wir gerade sind. Und wir sind offensichtlich noch nicht soweit, wie die Ministerialbürokratie gedacht hatte.
Brandenburg plant wieder eine „Buschzulage“
dbb-Landesvorsitzender weist Gesetzentwurf zurück
Die rot-rote Landesregierung will Beamte aus anderen Bundesländern wieder mit einer Prämie ins Land locken. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Finanzministeriums zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungsrechts und des brandenburgischen Beamtenversorgungsrechts befindet sich derzeit in Ressortabstimmung. Danach sollen nach dem Willen von Finanzminister Helmuth Markov Staatsdiener beim Wechsel nach Brandenburg ihre bisherige Besoldung weiter erhalten.
dbb-Landesvorsitzender Müller protestiert gegen diese Pläne einer „Ausgleichszulage bei Dienstherrenwechsel“. „Das wäre ein Rückschritt in alte Zeiten“, so Müller am 01. Juli gegenüber dem Spiegel. Erst am 01. Januar 2010 wurde die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten in Brandenburg ab Besoldungsgruppe A 10 auf Westniveau angepasst. Durch diese sogenannte „Buschzulage“ würde wieder eine Ungleichbehandlung geschaffen und unerwünschte Neiddebatten hervorrufen.
„Um Anreize für geeignete Bewerber für Brandenburg zu schaffen, sollte Dr. Markov zum Beispiel die Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für unsere Beamten wieder einführen. Eine gesetzliche Regelung in Form der Verankerung eines festen Betrages in die Besoldungstabelle, so wie es der Vorschlag des dbb brandenburg vorsieht, würde niemanden benachteiligen.“ erklärte Müller weiter.
Der dbb erwartet nun, dass der Finanzminister auf die breite Ablehnung der Gewerkschaften und die massive Kritik aus der Landespolitik reagieren und den entsprechenden Paragraphen aus dem Gesetzentwurf entfernen wird.
(Quelle: Info des dbb brandenburg vom 04.07.11)
Hier als Zitat der kritisierte Paragraph, wie er im Gesetzentwurf der Landesregierung steht:
„§ 51 - Ausgleichszulage bei Dienstherrnwechsel
(1) Wird ein Beamter oder Richter aus dienstlichen Gründen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes versetzt und verringern sich aus diesem Grund seine Dienstbezüge, erhält er eine Ausgleichszulage. Sie wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen seinen jeweiligen Dienstbezügen und den Dienstbezügen gewährt, die ihm in seiner bisherigen Verwendung zugestanden haben. Sie ist auf der Basis der Bezüge eines Vollzeitbeschäftigten zu berechnen und bei einer Teilzeitbeschäftigung im Geltungsbereich dieses Gesetzes nach § 6 zu vermindern. Die Ausgleichszulage vermindert sich bei jeder Erhöhung der Dienstbezüge oder der Versorgungsbezüge um die Hälfte der Bezügeerhöhung. Die Ausgleichszulage ist ruhegehaltfähig, soweit sie ruhegehaltfähige Dienstbezüge ausgleicht. Sie wird nicht ausgezahlt, wenn der Auszahlungsbetrag 5 Euro nicht übersteigt. Satz 1 gilt auch für Beamte und Richter, die auf Grund einer Ernennung im Geltungsbereich dieses Gesetzes aus dem früheren Beamtenoder Richterverhältnis kraft Gesetzes entlassen sind.
(2) Dienstbezüge im Sinne dieser Bestimmung sind das Grundgehalt, Amtszulagen, Stellenzulagen und der Familienzuschlag. Die Verringerung einer anderen als der allgemeinen Stellenzulage wird nur ausgeglichen, wenn sie auch in der bisherigen Verwendung zugestanden hat.“
Bildungsministerin stellt sich den Fragen der dbb-Landesleitung
Zu einem Gespräch bezüglich der aktuellen Probleme im Bildungsbereich traf sich am 1. Juli 2010 der dbb-Landesvorsitzende Heinz-Egon Müller, unterstützt durch die Landesleitungsmitglieder Christina Adler (BPV) und Gerhard Stuchlick, mit der Bildungsministerin Dr. Martina Münch.
Zu Beginn sprach der dbb-Landesvorsitzende die beschlossenen finanziellen Kürzungen im Bildungsbereich an und erkundigte sich konkret nach den damit verbundenen Einsparungen. Nach Auskunft der Ministerin sollen die vorgesehenen 24 Mio. Euro vorrangig durch sog. Notrücklagen sowie durch Kürzungen in den Bereichen „Einstellungsfond“, Nichtabgerufenes-Schüler-Bafög“ und „Finanzierung freier Schulen“ erbracht werden.
Als Mogelpackung kann auch die Neueinstellung von angeblich 250 Lehrerinnen und Lehrern bezeichnet werden. Real beträgt die Zahl für das neue Schuljahr nur 150. Für weitere angekündigte 100 wurden lediglich die finanziellen Mittel in den Haushalt eingestellt, da für diese keine Stellen zur Verfügung stehen.
Weiterer Schwerpunkt des Gespräches war das Thema Inklusion. Danach sollen gemäß der von Deutschland 2009 ratifizierten UN-Behindertenkonvention in Brandenburg bis 2019 Bildungsangebote geschaffen werden, die alle Kinder einbeziehen. Aufgrund des planlosen Starts dieses Vorhabens und der damit verbundenen Diskussionen ergibt sich eine besondere Brisanz zu diesem schulpolitischen Problem. Die Ministerin informierte, dass derzeit zur Umsetzung der Inklusion ein Maßnahmenplan erstellt wird, der bis Herbst verabschiedet werden soll. Der gesamte Prozess werde noch einige Jahre brauchen, so Münch.
Die von Frau Adler angesprochenen Fragen aus dem praktischen Alltag, insbesondere über Probleme der Schulen, die bereits inklusionsorientiert arbeiten, konnten in der regen Diskussion nicht in allen Punkten übereinstimmend geklärt werden. Einig waren sich beide Seiten darin, dass die Kommunen als Schulträger in die Planung bezüglich der sächlichen und personellen Ausstattung der Schulen herangezogen werden müssen.
Auf Anregung des dbb-Landesvorsitzenden wurde von der Ministerin zugesagt, den Sachverstand der Lehrergewerkschaften und-verbände des dbb brandenburg bei der Erstellung des Konzeptes zur Inklusion und der praktischen Umsetzung mit einzubeziehen.
Auf die Frage von Herrn Stuchlick hinsichtlich einer neuen Regelung der Altersteilzeit, wie in der Tarifeinigung vom 10. März 2011 ausdrücklich vorgesehen, antwortete die Ministerin, dass keine zusätzlichen Spielräume bestehen würden. Lediglich in den schon bestehenden Bereichen sehe sie bei einem Entgegenkommen der Arbeitnehmerseite gewisse Möglichkeiten.
Abschließend wies Landesvorsitzender Müller darauf hin, dass der Bereich der zukünftigen Lehrerausbildung für die Umsetzung der Inklusion von besonderer Bedeutung sei. Dazu werde sich der dbb brandenburg mit der Wissenschaftsministerin Dr. Sabine Kunst in dem für nächste Woche vereinbarten Gespräch auseinandersetzen.
(Quelle: Info des dbb brandenburg vom 01.07.11)
Der Landesschülerrat Brandenburg ruft zum
Wettbewerb „Schüler mit Wirkung!” auf!
Alle Informationen zum Wettbewerb finden Sie auf diesem Flyer zum Download.
Berlin, 07.07.2011
Rechtsgutachten zur Gleichwertigkeit der Lehrerarbeit vorgestellt
VBE startet Initiative gegen soziales Ranking im Lehrerberuf
Als „überkommenes Kastendenken“ bewertete VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann heute gegenüber der Presse, „die Wertigkeit der Lehrerarbeit im Dienst-, Besoldungs- und Tarifrecht wie in der Kaiserzeit an der Schuhgröße der Schülerinnen und Schüler zu orientieren“. „Der VBE fordert die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrerarbeit“, so Beckmann. Er gab bekannt, dass der VBE unter dem Motto „Mehr Gerechtigkeit wa(a)gen“ eine Initiative gegen das soziale Ranking im Lehrerberuf startet. „Wir fordern alle, die politische Verantwortung für Bildung und Erziehung in Deutschland tragen, und insbesondere die Landesgesetzgeber zum Handeln auf“, bekräftigte der VBE-Bundesvorsitzende.
Weder die Lehrerausbildung noch der schulische Bildungs- und Erziehungsauftrag, die bisher als Argumente dienten, würden die praktizierte Ungleichheit heute noch rechtfertigen. „Lehrerarbeit in den unterschiedlichen Schulstufen ist nicht gleichartig, aber gleichwertig“, unterstrich Beckmann. Unter Verweis auf das Gutachten „Gleiche Lehrerbesoldung als Verfassungsauftrag“ des Bielefelder Rechtsexperten Prof. Dr. Christoph Gusy im Auftrag des VBE sagte Beckmann weiter: „Für die Fortführung der bisherigen Besoldungshierarchie im Lehrerberuf enthält das Grundgesetz keine zwingenden Gründe. Wer Lehrämter weiterhin ungleich behandeln will, muss diese Ungleichheit begründen können.“ Doch laut Gutachten würden in der Lehrerausbildung für alle Lehrämter die gemeinsamen Schnittmengen überwiegen und der schulische Auftrag habe sich zum umfassenden Bildungsund Erziehungsauftrag für alle Schulstufen gewandelt.
Beckmann rief die Länder auf, sie könnten nun beweisen, wer am besten die Gleichstellung der Lehrerinnen und Lehrer in die Tat umsetze. „Einen föderalen Wettbewerb in diesem Sinne unterstützt der VBE. Die Länder haben seit der Föderalismusreform 2006 den Hut für das Dienst-, Besoldungs- und Tarifrecht auf und wollen den Wettbewerb.“ Beckmann empfahl das gründliche Studium des Gutachtens. Es führe geschichtliche Zusammenhänge, Schulentwicklungen, dienstrechtliche Tatbestände und juristische Entscheidungen zusammen.
Beckmann betonte: „Der VBE weiß die Mehrheit der deutschen Bevölkerung hinter sich. 71 Prozent der Bundesbürger lehnen laut forsa-Umfrage vom November 2009 im Auftrag des VBE eine unterschiedliche Bezahlung der Lehrer nach Schulformen ab. Das Denken der Bundesbürger ist deutlich moderner als die Politik.“
(Quelle: Pressedienst 25/11 des VBE)
VBE-Kritik an der KMK-Lehrerbedarfsprognose
„Das ist keine ernsthafte Grundlage, den wirklichen Lehrerbedarf in den Bundesländern nachzuvollziehen und schon gar keine Entscheidungshilfe für junge Menschen, ob sie in den Lehrerberuf gehen“, kritisiert VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann die heute vorgelegte KMK-Modell-rechnung für den Lehrerbedarf 2010 – 2020. „Von den Ländern liegen vollmundige Erklärungen vor, jeden Schüler individuell zu fördern und mehr Schüler zum Schulabschluss zu führen“, so Beckmann. „Alle Länder stehen in der Pflicht, die Inklusion umzusetzen. Diese gesamtgesellschaftlichen Anforderungen müssten auch Grundlage für die Prognose des Lehrer-bedarfs sein.“
Beckmann weiter: „Stattdessen beruht die KMK-Modellrechnung auf Blackbox-Daten aus den Ländern. Deren Zustandekommen ist für den VBE in keiner Weise überprüfbar. Die Länder verschweigen zu ihren Daten, welche Qualitätskriterien sie zugrundelegen – wie zum Beispiel Klassen-größen oder Versorgung mit sonderpädagogischen Fachkräften. Der VBE hat den Eindruck, dass sich die Länder einen Freibrief geben, auf die demografische Rendite im Bildungsbereich zu verzichten und die notwendige Verbesserung der schulischen Arbeitsbedingungen auf die lange Bank möglicherweise bis 2020 schieben. Damit haben die Länder die Bildungsrepublik in die Ablage gegeben.“
(Quelle: Pressedienst des VBE vom 29.06.2011)
Übernahme des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich
Brandenburgischer Pädagogen-Verband Mitglied im Bündnis für Brandenburger Pädagoginnen und Pädagogen |
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Landesregierung und Gewerkschaften erzielen Einigung zur Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes für Brandenburgs Beamte
Potsdam. Am Dienstagabend traf Finanzminister Dr. Helmuth Markov gemeinsam mit Innenminister Dietmar Woidke zu einem zweiten Gespräch mit den Gewerkschaftsspitzen von DGB, Ver.di, GEW, GdP, DpolG, BdK, dbb und dem Deutschen Richterbund zusammen. Gegenstand der Diskussion war die Übertragung des kürzlich erzielten Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger des Landes Brandenburg.
Dazu teilen alle Beteiligten an diesem Gespräch mit:
„Die Landesregierung und die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes im Land Brandenburg sind sich einig, dass das Tarifergebnis 2011 für den Bereich des Tarifvertrages der Länder (TV-L) zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich des Landes Brandenburg übertragen wird.
Beide Seiten sind sich darüber hinaus einig, dass die Gespräche über die Fragen der Ausgestaltung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes des Landes Brandenburg zeitnah fortgeführt werden. Dazu gehören unter anderem Fragen der Altersteilzeit, Vorruhestandsregelungen, Sonderzahlungen und die Aus- und Weiterbildung.“
Finanzminister Markov kündigte im Anschluss an, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeiten und in Kürze dem Landtag zuleiten wird, der die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich zum Inhalt hat. Die Übernahme des Tarifabschlusses der Angestellten bezeichnete Markov als „gerechten und fairen Schritt, mit dem die Landesregierung den berechtigten Interessen der Beamtinnen und Beamten trotz der enormen finanziellen Herausforderung entgegen kommt.“
Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Andreas Schuster, als Verhandlungsführer der Brandenburger Gewerkschaften, begrüßte das Ergebnis der gemeinsamen Gespräche „als ersten wichtigen Schritt zur Erhöhung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes“.
Hintergrund:
Das Tarifergebnis für die Beschäftigten der Länder vom 10. März 2011 enthält eine Einigung über die Erhöhung der Tabellenentgelte nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und über die Gewährung einer Einmalzahlung. Es soll inhaltsgleich auf die Besoldung der Beamten und Richter sowie auf die Versorgungsbezüge der Versorgungsempfänger übertragen werden. Dies bedeutet im Einzelnen:
Lineare Erhöhung der Dienstbezüge der aktiven Beamten um 1,5 Prozent ab 1. April 2011,
lineare Erhöhung der Dienstbezüge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Grundgehaltssätze um 17 Euro ab 1. Januar 2012,
lineare Erhöhung der Versorgungsbezüge entsprechend der Anpassung der Dienstbezüge,
lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,5 Prozent ab 1. April 2011 und ab 1. Januar 2012 weitere lineare Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 1,9 Prozent sowie Erhöhung der Anwärtergrundbeträge um 6 Euro.
Gewährung einer Einmalzahlung für den Monat April 2011 in Höhe von 360 Euro für Beamte und Richter mit Anspruch auf Dienstbezüge sowie Versorgungsempfänger bzw. in Höhe von 120 Euro für Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
Das Anpassungsgesetz soll rückwirkend zum 1. April 2011 in Kraft treten.
(Quelle: gemeinsame Presseerklärung des MdF und der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes zur Einigung bzgl. der Übernahme des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes für Brandenburgs Beamte vom 03.05.2011)
Brandenburgischer Pädagogen-Verband
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Tarifabschluss 2011 wird umgesetzt
Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Am 10. März 2011 haben die Tarifvertragsparteien des Öffentlichen Dienstes der Länder eine Tarifeinigung erzielt. Die wesentlichen Eckpfeiler dieser Einigung sind:
Eine Einmalzahlung von 360 Euro
Eine lineare Erhöhung der Bezüge zum 1. April 2011 von 1,5 Prozent
Im kommenden Jahr sollen die Bezüge um einen monatlichen Sockelbetrag von 17 Euro aufgestockt werden. Außerdem gibt es eine lineare Erhöhung von 1,9 Prozent.
Diese Einigung durchläuft zwar im Moment noch die gewerkschaftlichen Zustimmungsverfahren und die notwendigen Redaktionsabstimmungen. Die endgültige Unterzeichnung ist jedoch schon absehbar, obwohl der Termin dafür noch nicht festgesetzt ist.
Die Landesregierung Brandenburg hat nun durch Erlass die Umsetzung der Tariferhöhung (unter dem Vorbehalt der Rückforderung für den ungewöhnlichen Fall der Nichtratifizierung) rückwirkend zum 1. April 2011 angeordnet.
Die Auszahlung der erhöhten Entgelte und der Einmalzahlung soll demnach im Abrechnungsmonat Mai erfolgen. Es wird daher gebeten solange von weiteren Anfragen bezüglich der Tariferhöhung bei der ZBB abzusehen, damit die notwendigen Arbeiten zügig erledigt werden können.
Auch für Beschäftigte, mit denen arbeitsvertraglich ein außertarifliches Entgelt vereinbart wurde (vormals Vergütungsgruppe I BAT/BAT-O), erhöht sich ab 1. April der Festbetrag entsprechend den allgemeinen Entgeltanpassungen. Die Entgelte für Beschäftigte, deren außertarifliche Vergütung an das Besoldungsrecht für die Beamten des Landes Brandenburg gekoppelt ist, werden von der Tarifeinigung jedoch nicht erfasst.
Die Einmalzahlung in Höhe von 360 Euro erhalten alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 15 (einschließlich der Entgeltgruppen 2Ü, 13Ü und 15Ü), die für April 2011 Bezüge aus dem Arbeitsverhältnis erhalten. Die Auszahlung erfolgt mit den Bezügen im nächstmöglichen Zahlungsmonat, spätestens jedoch bis zum 31. Mai 2011.
Der Anspruch auf die Tariferhöhung ergibt sich, wenn der Arbeitgeber des Beschäftigten Mitglied der TdL oder eines Mitgliedsverbandes der TdL ist und daher dem Geltungsbereich des TV-L unterliegt.
Auch Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Krankengeldzuschuss (entsprechend der §§ 21 und 22 des TV-L) unterliegen der Tariferhöhung. Ebenso gleichgestellt ist der Bezug von Krankengeld nach § 45 SGB V oder entsprechender gesetzlicher Leistungen und der Bezug von Mutterschaftsgeld nach § 13 MuSchG oder §200 RVO.
Einen Anspruch auf Einmalzahlung haben auch Beschäftigte, die wegen der Beschäftigungsverbote nach § 3 Abs. 2 und § 6 Abs. 1 MuSchG für den Monat April 2011 keine Bezüge erhalten haben. Dies gilt unabhängig davon, ob sich an die Beschäftigungsverbote eine Elternzeit anschließt oder nicht.
Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalzahlung als Teilbetrag entsprechend ihres Beschäftigungsumfanges, wie er am 1. April 2011 maßgeblich war. Beginnt das Arbeitsverhältnis erst nach dem 1. April 2011, sind die Verhältnisse des ersten Tages des Arbeitsverhältnisses maßgeblich. Dies gilt auch, wenn ein ruhendes Arbeitsverhältnis im April 2011 wieder aufgenommen wird.
Die Einmalzahlung ist bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht zu berücksichtigen. Sonstige Leistungen in diesem Sinne sind z. B. Krankenbezüge einschließlich Krankengeldzuschuss, Urlaubsentgelt, Zulagen/Zuschläge, Zeitzuschläge, Entgelt für Überstunden, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft sowie Sterbegeld.
Die Einmalzahlung ist steuer-, sozialversicherungs- und zusatzversorgungspflichtig.
Die bisherigen Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten werden zum 1. April 2011 um 1,5 v.H. erhöht. Die Tabellenbeträge der Beschäftigten in einer individuellen Zwischen- bzw. Endstufe (gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 und § 7 Abs. 2 TVÜ-Länder bzw. nach § 8 Abs. 3 TVÜ-Länder) erhöhen sich ebenfalls um 1,5 v.H.
Bei Teilzeitbeschäftigten bildet das zugrunde liegende Vollzeitentgelt die Bemessungsgrundlage der vorgenannten Anhebung. Bei Teilzeitbeschäftigten, deren Ehegatte ebenfalls in den TV-L übergeleitet wurde und in deren Entgelt der individuellen Endstufe der hälftige Verheiratetenanteil im Ortszuschlag ungekürzt eingegangen ist, ist vor der Teilzeitkürzung der um 1,5 v.H. erhöhte hälftige Verheiratetenanteil herauszurechnen und nach der Teilzeitkürzung dem Ergebnis wieder zuzuschlagen. Damit erhöht sich der hälftige Verheiratetenanteil für die unteren Entgeltgrupen (EG1 bis EG8) von 54,61 Euro auf 55,43 Euro und für die oberen Entgeltgrupen (EG9 bis EG15) von 57,33 Euro auf 58,19 Euro.
Die Beträge der sonstigen statischen Entgeltbestandteile, wie z.B. vermögenswirksamte Leistungen oder Jubiläumsgeld andern sich durch die allgemeine Entgelterhöhung nicht.
Sofern tariflich oder übertariflich ein Abschmelzen von Besitzstandszulagen im Zusammenhang mit allgemeinen Entgeltanpassungen vorher vereinbart war, muss die Höhe der damit verbundenen Ausgleichszulage ab 1. April neu berechnet werden.
Die Besitzstandszulage entsprechend der kinderbezogenen Entgeltbestandteile nach § 11 TVÜ-Länder erhöht sich ab 1. April von bisher 97,15 Euro auf 98,61 Euro.
Die ab 1. April bis 31. Dezember 2011 geltenden Bezüge für Lehrkräfte in den Stufen der entsprechenden Entgeltgruppen, sowie die allgemeine Zulage kann der folgenden Tabelle entnommen werden.
(Quelle: Mitteilung 5/11 des MBJS vom 05.04.2011 in Verbindung mit dem Erlass zur Anhebung der Entgelte vom 1. April 2011 des MdI Brandenburg)

Übertragung des Tarifergebnisses auf
Beamte und Versorgungsempfänger
Vor dem Hintergrund der geforderten Übertragung des Tarifergebnisses innerhalb der Einkommensrunde 2011 auf die Beamten und Versorgungsempfänger im Land Brandenburg, fand am 25.03.2011 im Finanzministerium ein Gespräch beim Finanzminister unter Beteiligung des Innenministers statt. Für den dbb brandenburg nahm der Landesvorsitzende Heinz-Egon Müller teil. Wir möchten Ihnen hiermit den aktuellen Stand mitteilen.
Die Verhandlungen wurden ohne konkrete Ergebnisse vertagt. Beide Seiten tauschten lediglich ihre Standpunkte aus. Dabei wurde von den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes neben der 1:1-Forderung auf Übertragung des aktuellen Tarifergebnisses auch auf die noch ausstehenden 1,4 Prozent aus der Einkommensrunde 2006 und die Zahlung der Sonderzuwendung aus 2010 sowie einer Regelung der zukünftigen Sonderzahlung hingewiesen.
Die Gegenseite ließ offen, ob bei einem neuen Termin alle von Gewerkschaftsseite geforderten Punkte als Gesamtpaket behandelt werden oder ob lediglich über die Übertragung des letzten Tarifergebnisses verhandelt werden wird. Darüber sollte in den Folgtagen beraten werden. Auch die Gewerkschaften wollen ihr weiteres Vorgehen vorab gemeinsam besprechen.
Über den weiteren Verlauf der Verhandlungen werden wir Sie weiter unterrichten.
(Quelle: dbb brandenburg)
Danke an die Demonstranten vom 08.03.2011
Brandenburgischer Pädagogenverband Der Vizepräsident |
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An alle Lehrerinnen und Lehrer | Hartmut Stäker Zagelsdorf Nr. 2 Telefon/Fax: 035451-90713 E-Mail: staeker@bpv-vbe.de Internet: |
Samstag, 12.03.2011
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
noch völlig unter dem Eindruck der überwältigenden Teilnahme an unserer Protestkundgebung stehend, möchte ich mich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, insbesondere bei den Frauen, sowie bei allen Organisatoren und Helfern recht herzlich bedanken.
Es ist uns gelungen große Teile der Lehrerschaft zu mobilisieren, die Gesamtteilnehmerzahl von 12.000 stellt das eindrucksvoll unter Beweis. In meiner Erinnerung gibt es nur eine Demonstration, bei der der Luisenplatz in Potsdam ebenfalls nicht die Menge der Demonstranten fassen konnte. Das war im Frühjahr 1991, als uns Frau Birtler das 80-Prozent-Modell schmackhaft machen wollte.
Am 8.März 2011 haben wir gezeigt, dass man mit uns rechnen muss. Hoffen wir, dass unsere Demonstration dazu beigetragen hat ein akzeptables Tarifergebnis zu erzielen.
Noch wichtiger jedoch ist die Hoffnung, bei unserer Landesregierung die Erkenntnis hervorgerufen zu haben, dass Verbesserungen unserer Arbeitsbedingungen und eine ausreichende Ausstattung der Bildung mit Stellen und Finanzmitteln unabdingbar sind.
Kürzungen um 28 Millionen Euro, wie sie die Landesregierung für nächstes Jahr plant, müssen abgewendet werden.
Also nochmals vielen Dank.
Hartmut Stäker
(Vizepräsident des BPV)
Fotoimpressionen
Tarifeinigung im öffentlichen Dienst der Länder
Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Bei den Tarifverhandlungen für die rund 600 000 Angestellten des öffentlichen Dienstes der Länder hat es eine Einigung gegeben. Beide Seiten vereinbarten am Donnerstag (10.03.11) in der dritten Runde in Potsdam, dass die Angestellten im laufenden Jahr eine Einmalzahlung von 360 Euro und eine lineare Erhöhung ihrer Bezüge zum 1. April von 1,5 Prozent erhalten sollen. Im kommenden Jahr sollen die Bezüge um einen monatlichen Sockelbetrag von 17 Euro aufgestockt werden. Außerdem gibt es eine lineare Erhöhung von 1,9 Prozent.
Die Gewerkschaften und Verbände waren mit Forderungen nach 50 Euro mehr im Monat und einer linearen Erhöhung von drei Prozent in die Tarifrunde gegangen. Das hielten die Arbeitgeber für überzogen und nicht finanzierbar.
Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi beziffert die Tariferhöhung für 2011 mit 2,3 und für 2012 mit 2,55 Prozent. «Dies ist ein sehr ordentliches Ergebnis, mit dem aus heutiger Sicht die Reallöhne der Beschäftigten gesichert werden können», hieß es in einer Stellungnahme von Verdi-Chef Frank Bsirske. Der Vorsitzende der Tarifunion des Beamtenbundes dbb, Frank Stöhr, erklärte, mit dem Abschluss sei ein komplizierter Balanceakt gelungen, der der Haushaltslage der Länder und den Beschäftigten gerecht werde. «Ein reales Einkommensplus - das war unser wichtigstes Ziel, und das haben wir erreicht.»
Der Verhandlungsführer der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und niedersächsische Finanzminister, Hartmut Möllring (CDU), bezifferte die Kosten für die Länderhaushalte in diesem Jahr auf etwa 600 Millionen und im nächsten Jahr auf rund 1,2 Milliarden Euro. Er sei mit diesem Ergebnis „sehr zufrieden“, sagte Möllring.
Gescheitert sind dagegen die Verhandlungen über einen einheitlichen Entgelttarifvertrag zur Eingruppierung von Lehrkräften. Die TdL wollte eine Erhöhung der Entgelte vermeiden.
Damit werden auch weiterhin die Lehrer „nach Gutsherrenart“ bezahlt. Ihre Einstufung in die 15 Entgeltgruppen des TV-L hängt ab von den Eingruppierungsrichtlinien für die verbeamteten Lehrer des jeweiligen Bundeslandes, auch wenn die Lehrer, wie z.B. in Sachsen in der Regel nicht verbeamtet sind. Die Bezahlung der angestellten Lehrer unterliegt daher keiner tariflichen Einigung und wird einseitig von der amtierenden Regierung festgelegt. Während Akademiker allgemein mindestens in Stufe 13 eingruppiert würden, gelte dies nur für Gymnasiallehrer. Grund- und Hauptschullehrer würden in einigen Bundesländern tiefer eingestuft.
Aufgrund der zu erwartende Lehrerverknappung am Arbeitsmarkt werden sich in Zukunft nur die Bundesländer ausreichend mit Lehrernachwuchs versorgen könne, die ihn auch anständig bezahlen wollen. Brandenburg gehört nicht dazu.
Dienstrechtsreform in der Sackgasse
dbb brandenburg zum 2. Teil der Dienstrechtsreform
Besoldung und Versorgung von Beamten
Durch das Finanzministerium wurden den Gewerkschaften, kommunalen Spitzenverbänden und Berufsverbänden am 3. März 2011 die Eckpunkte zur Besoldung und Versorgung vorgestellt.
In der Diskussion wurde deutlich, dass die vorgestellten Eckpunkte in beiden Bereichen enttäuschend sind. Die Eckpunkte zielen auf eine Spargesetzgebung auf Kosten der Beamten.
Was uns als Modernisierung und Weiterentwicklung verkauft wurde, entpuppte sich als Reduzierung und Verschlechterung.
Zwischenzeitlich hat es die Landesregierung geschafft, das Land Brandenburg in der Besoldung bundesweit auf den 16. Platz (von 17) abstürzen zu lassen. Diese negative Tendenz wird mit den Eckpunkten „erfolgreich“ fortgesetzt.
Als Hohn erweist sich der Hinweis auf die Wettbewerbsfähigkeit im Hinblick auf den zukünftigen Personal- und Fachkräftemangel. Schon jetzt verlassen junge leistungsfähige Bewerber den öffentlichen Dienst und unser Land.
Der dbb brandenburg hat auf der Erörterung vom federführenden Finanzministerium Verbesserungsbedarf eingefordert. Die vorgestellten Eckpunkte sind so zu überarbeiten, dass den Spitzenverbänden konsensfähige Gesetzentwürfe vorgelegt werden können.
Im dbb-Dienstrechtsausschuss wurden die Inhalte der Eckpunkt erläutert und diskutiert. Angesicht eines noch fehlenden Gesetzentwurfes muss hier auf eine genauere Vorstellung dieser Eckpunkte verzichtet werden. Genauere Informationen zu den Eckpunkten können die Mitglieder des BPV bei unserem Vertreter im dbb-Dienstrechtsausschuss, Herrn Hartmut Stäker, erfragen (Kontakt siehe Vorstand).
(Quelle: Presseerklärung des dbb brandenburg vom 07.03.2011)
Unionsländer für einheitliche Abitur-Aufgabenpools
Hamburg (dpa) - Die unionsgeführten Bundesländer wollen bis 2014 einen bundesweit einheitlichen Aufgabenkatalog für Abiturprüfungen durchsetzen. Das bringe die Vergleichbarkeit von Schulabschlüssen in Deutschland einen großen Schritt weiter, bekräftigte Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) am Mittwoch nach einer Klausurtagung der Unions-Bildungsminister in Hamburg die Pläne.
Inzwischen machten acht Länder bei der Initiative mit. Zuletzt hätten sich auch Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zur Teilnahme bereit erklärt.
Trotz der Zuständigkeit der Länder für die Bildung gebe es eine gesamtstaatliche Verantwortung, betonte Spaenle. Konkret müsse das Grundrecht auf Bildung mit dem Grundrecht auf Mobilität - also der Möglichkeit, frei von einem Bundesland in das andere zu ziehen - in Einklang gebracht werden. Dies setze eine Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse und eine Verlässlichkeit in der bundesdeutschen Bildungspolitik voraus.
Aus diesem Grund hätten sich 2008 die unionsgeführten Länder Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern zusammengetan, um «normierte Aufgabenpools für die Abiturprüfung zu entwickeln». Die Aufgabenkataloge, die derzeit in Arbeitsgruppen für Deutsch und Mathematik entwickelt würden, bedeuteten aber nicht identische Prüfungen, sagte der bayerische Kultusminister. Das sei kein deutsches Zentralabitur, «sondern ein Länderabitur, das in den Abituraufgaben konkrete Vergleichbarkeit ermöglicht».
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) begrüßte das Vorhaben. «Ich wünsche mir, dass sich alle (Länder) anschließen. Auch bei anderen Schulabschlüssen sind zentrale Prüfungen denkbar», sagte Schavan dem Bonner «General-Anzeiger» (Donnerstag).
Schavan wandte sich erneut gegen das Kooperationsverbot von Bund und Ländern in der Schulpolitik. Die Bundesministerin: «Das Kooperationsverbot gehört zu den Übertreibungen der Föderalismusreform von 2006. Angesichts einer globalen Welt ist es nicht mehr zeitgemäß.» Als baden-württembergische Kultusministerin und CDU-Bildungssprecherin hatte sich Schavan allerdings damals selbst für das Kooperationsverbot stark gemacht.
Der Ministerin sagte weiter, Zentralismus in der Schulpolitik sei nicht die Alternative. «Aber die überwältigende Mehrheit in der Bevölkerung erwartet Vergleichbarkeit und Mobilität.»
(Quelle:
www.lehrerdialog.de vom 03.02.11)
Da bleibt die Frage: Warum ist Brandenburg nicht unter den acht Ländern??
Problem Berufsfindung und Berufseinstieg
Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Schon gesunde Kinder haben es heutzutage nicht leicht den Übergang von Schule zum Beruf problemlos zu meistern. Schwerbehinderte, in diesem Fall herzkranke Jugendliche, sind in ihren Entfaltungsmöglichkeiten noch mehr eingeengt. Es ist daher für Eltern und Lehrer wichtig im richtigen Moment mit dem richtigen Rat zu helfen. Das geht am besten, wenn wir selbst wissen, wer Antworten weiß. Oder wenn wir eine gute Adresse weitergeben können.
Im folgenden
Flyer finden Sie alles Notwendige!
Presseinformation des dbb brandenburg |
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Der dbb brandenburg zieht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine ernüchternde Bilanz für das abgelaufene Jahr und die bisherige Regierungszeit von Rot-Rot in Brandenburg.
Es mangelt an klarer politischer Führung nach außen und nach innen in die Verwaltung.
Der Personalabbau bis 2014 und die Zielzahl von 40.000 Stellen bis 2019 bei gleichem Aufgabenbestand sind unrealistisch und gefährden die Leistungsfähigkeit des Landes ebenso, wie die weitere Arbeitsverdichtung, der bereits jetzt hohe Krankenstand und die Überalterung der Belegschaft.
Die Aufgabenkritik ist zum Erliegen gekommen, begonnene Reformen, wie die Forstreform, sind nicht zu Ende geführt; die Polizeireform gefährdet die innere Sicherheit in Brandenburg und widerspricht dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung.
Durch Besoldungseinschnitte in der Vergangenheit sowie den Wegfall des Weihnachtsgeldes vergrößert sich der Besoldungsunterschied zum Bund und anderen Ländern weiter und mindert dadurch nicht nur das Einkommen der Beamtinnen und Beamten, sondern gefährdet die Wettbewerbsfähigkeit des Landes bei der Gewinnung von Nachwuchs und der Besetzung von Spezialistenstellen insbesondere in technischen Berufen sowie bei der Gewinnung von Lehrkräften.
Die beabsichtigte Einstellung von 1.250 Lehrerinnen und Lehrern reicht nicht aus um die vorgesehene Schüler-Lehrer-Relation zu sichern. Altersabgänge und Kürzungen im Schulressourcenkonzept stehen dem entgegen.
Die Konzentration von Leistungen in Landesbetrieben wie dem ZIT-BB dem BLB u.a. führen bislang nicht zu den erwarteten Effektivitätsgewinnen; sie sind schlecht ausgestattet und sollen darüber hinaus sogar einen überdurchschnittlichen Anteil der Personaleinsparungen erbringen.
Der dbb brandenburg fordert:
- Schluss mit dem weiteren Stellenabbau, wenn er nicht durch Aufgabenwegfall zu rechtfertigen ist.
- Schluss mit Dienststellenschließungen zu Lasten der Beschäftigten.
- Teilhabe der Beschäftigten an der allgemeinen Einkommensentwicklung,
- Wirkungsgleiche Übertragung des zu erwartenden Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich
- Wiedereinführung der Sonderzahlung (Weihnachtsgeld) für die Beamtinnen und Beamten
(Quelle: Pressedienst des dbb brandenburg vom 13.12.2010)
PISA 2009 – Die Ergebnisse im Überblick
Ein Tipp von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Über die PISA-Studie ist in den letzten Wochen, Monaten und Jahren viel debattiert worden. Oft werden dabei die Fakten der unterschiedlichen Studien aus den unterschiedlichen Jahren durcheinander gebracht.
Damit auch Sie wissen, welche Ergebnisse nun die letzte, aktuelle Studie von 2009 gebracht hat und wo Deutschland liegt bzw. warum einige Politiker damit zufrieden sind, hier ein Hinweis auf eine Kurzzusammenfassung.
Unter der Adresse
http://www.zeit.de/2010/50/C-Pisa-Studie finden Sie die wichtigsten Fakten.
Häusliches Arbeitszimmer – Wer bekommt etwas?
Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wird die bis 2006 geltende Regelung zur Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers wieder hergestellt.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Juli 2010 entschieden, dass die seit 2007 geltende Neuregelung beim häuslichen Arbeitszimmer insoweit gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, als die Aufwendungen auch dann von der steuerlichen Berücksichtigung ausgeschlossen sind, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Der Gesetzgeber wurde daher verpflichtet, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend ab 2007 zu beseitigen (Az.: 2 BvL 13/09). Dies erfolgt nun mit dem Jahressteuergesetz 2010, indem die bis Ende 2006 geltende Rechtslage wieder hergestellt wird.
Der Abzug von Betriebsausgaben oder Werbungskosten für das heimische Büro wird bis zu 1.250 Euro im Jahr zugelassen, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Von der Änderung profitieren u. a. Lehrer, weil ihnen beispielsweise für Nacharbeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Da das Jahressteuergesetz 2010 nicht über die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts hinausgeht, entfällt ansonsten der Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben weiterhin, wenn das häusliche Arbeitszimmer zwar zu mehr als der Hälfte der gesamten Tätigkeit beruflich genutzt wird, es aber nicht den qualitativen Schwerpunkt darstellt. Dies betrifft vor allem Schulleiter und deren Stellvertreter.
Die gesetzliche Verbesserung lässt sich generell für die anstehende Einkommensteuererklärung 2010 nutzen und in den meisten Fällen auch für den Veranlagungszeitraum 2009. Die Finanzbehörden hatten die Einkommensteuerbescheide hinsichtlich dieses Punktes wegen eines BMF-Schreibens vom April 2009 für vorläufig zu erklären, so dass sie in Bezug auf das häusliche Arbeitszimmer regelmäßig nicht bestandskräftig geworden sind.
Ob es darüber hinaus eine Rückzahlung für die Jahre 2007 und 2008 gibt, hängt davon ab, ob die betreffenden Einkommensteuerbescheide bestandskräftig geworden sind.
Dies trifft zu, wenn im Steuerbescheid für 2008 unter Erläuterungen zur Festsetzung folgender Text zu finden ist:
„Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO im Hinblick auf die durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Juli 2010 – 2 BvL 13/09 – angeordnete Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung der Absetzbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG) vorläufig.“
Im Steuerbescheid von 2007 muss dieser Text zu lesen sein:
„Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 AO vorläufig hinsichtlich
Der Anwendung der Neuregelung zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG in der Fassung des Steueränderungsgesetzes 2007, § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG)“
Weitere Änderungs- und damit Erstattungsmöglichkeiten bestehen, wenn überhaupt noch keine Steuerbescheide ergangen sind, weil entweder noch keine Erklärung abgegeben wurde oder die Erklärung noch nicht bearbeitet worden ist.
(Quelle: dbb-Info 65/2010)
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zum Streik von Beamten
Das Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf hatte in einer Disziplinarsache zu entscheiden, bei der einer beamteten Lehrerin wegen der Teilnahme an einem Warnstreik eine Geldbuße auferlegt worden war. Mit Urteil vom 15.12. 2010 (Az.: 31 K 3904/10.O) hat die Kammer die Disziplinarverfügung unter Berufung auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aufgehoben. Die Entscheidung steht nach Auffassung des dbb in grundlegendem Widerspruch zur verfassungsrechtlichen Verankerung des Berufsbeamtentums in Art. 33 Abs. 5 GG.
Gegenstand des Verfahrens war eine Disziplinarverfügung, bei der einer beamteten Lehrerin wegen der Teilnahme an einem Warnstreik eine Geldbuße von 1 500 Euro auferlegt wurde. Die Kammer bestätigt in Ihrem noch nicht vorliegenden Urteil im Grundsatz das Vorliegen eines Disziplinarvergehens, weil das Streikverbot für Beamte zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehöre. Sie beruft sich jedoch darauf, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte disziplinarrechtliche Maßnahmen für bestimmte Berufsgruppen, hier Lehrer, wegen der Teilnahme an Streiks als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bewertet habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig; wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ist die Berufung zugelassen.
Der dbb geht davon aus, dass die Entscheidung im weiteren Instanzenzug aufgehoben wird, weil sie die besondere Verankerung des Berufsbeamtentums nicht berücksichtigt.
Der dbb Bundesvorsitzende hat hierzu festgestellt: "Wir erwarten von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, dass sie gegen diese Entscheidung Berufung einlegt. Die Richter des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts haben den Artikel 33 GG völlig außer Acht gelassen. Ein sinnvolles Berufsbeamtentum gibt es nur ohne Streikrecht und nur so sichern wir die flächendeckende und kontinuierliche Funktionsfähigkeit des Staates. Wir wollen jedenfalls nicht, dass Schulen bestreikt werden. Das verletzt gleichzeitig das Schülerrecht auf Bildung und das Elternrecht auf verlässliche Betreuung der Kinder."
Das Streikverbot ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einer der Kernbestandteile der in Art. 33 Abs.5 GG verankerten hergebrachten Grundsätze Berufsbeamtentums“. Es genießt daher rechtlich Verfassungsrang. Das Streikverbot ist gleichzeitig aber auch in seiner Stabilitätsfunktion einer der tragenden Säulen für die Legitimation des besonderen Dienstverhältnisses.
Hieran ändert die Europäische Menschenrechtskonvention nichts: Das Bundesverfassungsgericht hatte in mehreren Entscheidungen, etwa im Beschluss des zweiten Senates vom 14.10.2004 – 2 BvR1481/04 – festgestellt, dass die Konvention in der deutschen Rechtsordnung im Range eines einfachen Bundesgesetzes steht und damit unter der Ebene der Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hat weiterhin festgestellt, dass bei der Einbeziehung von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu berücksichtigen ist, ob es sich bei dem einschlägigen nationalen Regeln um ein ausbalanciertes Teilsystem des innerstaatlichen Rechts handele, das verschiedene Grundrechtspositionen miteinander zum Ausgleich bringen will. Genau dies ist im Zusammenspiel von Art. 33 Abs. 5 GG und der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG der Fall.
Im Übrigen ist das Beamtenverhältnis nicht teilbar: Man ist Beamter oder nicht: Welche Auf-gaben wahrgenommen werden, ist für die mit diesem Status verbundenen Rechte und Pflichten unerheblich. Ein „Beamtenrecht zweiter Klasse“ mit geminderten Pflichten für bestimmte Berufsgruppen, etwa Lehrer, wäre mit dem Grundgesetz unvereinbar.
(Quelle: dbb-Info Nr. 67/2010 vom 16.12.2010)
Internationale Pädagogische Werktagung
Salzburg
11. - 15. Juli 2011
Große Universitätsaula Salzburg
In WÜRDE WERDEN
http://pwt.kirchen.net
Das Kuratorium der Internationalen Pädagogischen Werktagung und das Katholische Bildungswerk Salzburg freuen sich, die 60. Fachtagung anzukündigen.
Menschen können vieles ertragen: Dass ihnen Besitz weggenommen wird, dass sie ihre Heimat verlieren, oder ihren Beruf, den Partner / die Partnerin. Aber etwas vom Schlimmsten, was einem Menschen widerfahren kann, ist, wenn er seiner Würde beraubt wird. Auch wenn – in den Massenmedien und in Cabarets – gelegentlich mit der Rhetorik gespielt wird, die Würde des Menschen sei antastbar – in der biblischen Erinnerung daran, dass jeder Mensch das Ebenbild Gottes ist, ist und bleibt sie unantastbar.
Insbesondere gilt dies für das Kind. Wie oft wurden Kinder beschämt, gedemütigt, verwahrlost, als infantil belächelt – kurz: entwürdigt? Die 60. Internationale Pädagogische Werktagung, die damit zu einem Jubilar herangereift ist, stellt die Würde des Kindes – und der ErzieherInnen – in den Mittelpunkt.
In bewährter Weise wird, in Vorträgen und Workshops, vielfältigen, zentralen Fragen nachgegangen. Wie lässt sich, am Beginn des dritten Jahrtausends, Würde konkretisieren? Was macht die Würde des Kindes aus? Wurde diese, in den letzten sechs Jahrzehnten, immer gleich konzeptualisiert? Inwiefern kann Erziehung zu mehr Würde beitragen, wenn sie doch auch Zumutung ist? Gibt es gesellschaftliche, wirtschaftliche Zwänge, die die Würde des Menschen untergraben? Welche günstigen Effekte in der Entwicklung zeitigt es, wenn Kinder Würde erleben dürfen?
Anhand dieser Fragestellungen erhalten die TeilnehmerInnen konkrete Hilfen und weitere Denkanstöße für die Praxis.
Dazu referieren international renommierte Persönlichkeiten, wie Anton Bucher, Eva Dreher, Cornelia Wustmann, Werner Leixnering, Gerald Hüther, Günter Funke u.a. In bewährter Weise werden die Vorträge ergänzt durch ein reichhaltiges Angebot an Arbeitskreisen und durch ein Rahmenprogramm, in dem die Musikstadt Salzburg lebendig wird.
Weitere Informationen:
http://pwt.kirchen.net
Vorankündigung: TIMSS 2011
Deutschland wird sich an der nächsten internationalen Grundschuluntersuchung TIMSS 2011 beteiligen.
TIMSS (Trends in International Mathematics and Science Study) wird alle vier Jahre, die Internationale Grundschul-Lese-Untersuchung IGLU alle fünf Jahre durchgeführt.
2011 überschneiden sich die Erhebungszeiträume, so dass beide Studien parallel durchgeführt und die Ergebnisse Ende 2012 gemeinsam berichtet werden. Neben den Schülerkompetenzen sollen auch Bedingungsfaktoren des schulischen Lernens wie Curriculumgestaltung, Schulorganisation, Lehrpersonal, Unterrichtsmerkmale und soziale Faktoren mittels Lehrer- und Elternfragebogen erhoben werden.
Die parallele Durchführung wird erstmalig Informationen über Schülerkompetenzen am Ende der Grundschulzeit in zentralen Fächern zum selben Zeitpunkt und mit derselben Schülerkohorte ermöglichen.
TIMSS und IGLU 2011 werden unter der Leitung von Prof. Dr. Wilfried Bos, Institut für Schulentwicklungsforschung der Technischen Universität Dortmund, unterstützt durch ein nationales wissenschaftliches Konsortium durchgeführt.

Pressemeldung
Bonn, zum 15. August 2010
Lehrerselbstverlag: 1. Geburtstag des Verlags für Unterrichtsmaterialien „von Lehrern für Lehrer“
www.lehrerselbstverlag.de vor einem Jahr gestartet –
Inzwischen über 70 Publikationen im Programm – Das Konzept hat sich bewährt
Am Anfang war es ein Experiment: „Viele Lehrer haben hervorragende Unterrichtsmaterialien entwickelt, die es wert sind, professionell verlegt zu werden.“ Diese Hypothese der Gründer stand am Beginn des Lehrerselbstverlags. Nach einem Jahr resümiert Dr. Thomas Tillmann, der Geschäftsführer: „Wir lagen richtig. Fast täglich bekommen wir neue und oft exzellente Unterrichtsmaterialien von Lehrern vorgeschlagen.“ Der Lehrerselbstverlag publiziert, was sonst oft in den Schubladen von Lehrern verstaubt: Unterrichtsmaterialien aus der Praxis für die Praxis.
Im ersten Jahr seit dem Start des Verlags im August 2009 hat der Lehrerselbstverlag sein Programm auf über 70 Titel ausdehnen können. „Mathe und Deutsch sind am besten vertreten“, erläutert Tillmann. Der verkaufsstärkste Titel des ersten Jahres dreht sich aber um Neue Medien. Der ´Computerführerschein für die Grundschule´ von Raphael Stoll ist typisch für das Programm des Verlags: „Hier hat ein Lehrer mit viel Erfahrung und großem Engagement ein Unterrichtskonzept erarbeitet, von dem nun Kolleginnen und Kollegen profitieren“, fasst Tillmann das Konzept des Startup-‐ Verlags an diesem Beispiel zusammen. Praxiserfahrung, Engagement und Begeisterung für das Fach, wenn diese Faktoren zusammen kommen, entstünden die Perlen, nach denen der Verlag fischt. Neben den gedruckten Büchern spielt der direkte Download der Materialien dabei eine immer größere Rolle.
Die Gründer sehen sich bestätigt: „Wir machen weiter so“. Bewusst grenzt der Lehrerselbstverlag sich dabei von den großen Schulbuchverlagen ab: „Wir zahlen mehr als doppelt so hohe Autorenhonorare als übliche Verlage, binden das Feedback der Leserinnen und Leser sofort ein und können viel schneller reagieren als herkömmliche Verlage“, unterstreicht 2 das Gründerteam, das immer auf der Suche nach neuen Manuskripten ist: Der Lehrerselbstverlag ist offen für alle Schulformen, alle Schulfächer und ein breites Spektrum methodischer Ansätze.
Bis zum 2. Geburtstag hat sich der Verlag viel vorgenommen: „Bis dahin hoffen wir, mindestens 200 Publikationen von Lehrern für Lehrer im Programm zu haben.“
Weitere Informationen:
www.lehrerselbstverlag.de
Lehrerselbstverlag
info@lehrerselbstverlag.de
Dominanz der Frauen im Lehrerbereich,
aber nicht beim Einkommen
Mit Blick auf die Reformen der Landesbeamtengesetze erklärte die VBE-Bundesfrauenvertretung, es sei nicht hinnehmbar, auf diesem Wege eine erneute Diskriminierung gerade von Frauen im Grund-, Haupt- und Realschulbereich durchzudrücken. „Wir werden uns entschieden dafür einsetzen, dass die Gleichwertigkeit der wissenschaftlich fundierten pädagogischen Arbeit in allen Schulformen anerkannt, in der Besoldung den anderen akademischen Tätigkeiten gleichgestellt und damit die lebenslange Benachteiligung vor allem von Frauen endlich beseitigt wird“, unterstrich Sprecherin Jutta Endrusch.
Die Berufssparten „Erziehen und Unterrichten“ werden von Frauen dominiert. Während im vorschulischen Bereich der Frauenanteil über 95 Prozent beträgt, liegt er in der Betrachtung aller Schulformen bei knapp 70 Prozent. Hierbei ist jedoch eine unterschiedliche Verteilung bei den Schularten auffällig. Während der Frauenanteil beispielsweise im Grund- und Realschulbereich bei 88 bzw. 64 Prozent liegt, finden wir in der Schulform Gymnasium nur einen Anteil an Frauen von 54 Prozent.
Während Grund-, Haupt- und Realschullehrerinnen als Lehrkräfte des gehobenen Dienstes in A 12 eingruppiert werden, erhalten Gymnasiallehrerinnen im höheren Dienst die Besoldungsgruppe A 13. Durch diese unterschiedliche Eingruppierung entsteht bereits beim Berufseinstieg eine Diskrepanz von über 400 € beim monatlichen Bruttoeinkommen, die sich in der Endstufe sogar z.T. noch auf über 500 € erhöht.
„Diese Ungerechtigkeit, von der überproportional viele Frauen betroffen sind, darf es zukünftig nicht mehr geben“, betonte Jutta Endrusch. „Aber leider unterliegt die Reform der Lehrerausbildung nicht allein den pädagogischen Anforderungen und den wissenschaftlichen Erkenntnissen, sondern in erster Linie dem Diktat der Finanzminister.“ Daher werde mit der Reform der Landesbeamtengesetze in vielen Bundesländern zur Zeit versucht, die Gleichwertigkeit aller Lehrämter erneut auszuhebeln und die Zuordnung aller Lehrkräfte zum höheren Dienst zu unterlaufen.
(Quelle: VBE-NEWS 10/2010: Newsletter-Ausgabe Oktober 2010)
Bildungsmonitor 2010
Sachsen hat das beste Bildungssystem
Berlin - Sachsen hat das leistungsfähigste Bildungssystem aller Bundesländer. Zu diesem Ergebnis kommt der Bildungsmonitor 2010, eine Vergleichsstudie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Der zum 7. Mal veröffentlichte Bildungsmonitor bewertet anhand von mehr als 100 Indikatoren, welchen Beitrag das Bildungssystem eines Bundeslandes zu mehr Wirtschaftswachstum leistet. Platz zwei belegt mit Thüringen ein weiteres ostdeutsches Land vor Baden-Württemberg und Bayern. Das Schlusslicht der Vergleichsstudie ist Berlin.
| „Sachsen und Thüringen belegen die Spitzenplätze, weil sie viel in den so genannten MINT-Wissenschaften leisten, also in Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. Beide Länder haben die durch gesunkene Schülerzahlen frei gewordenen Mittel im Bildungssystem belassen, wodurch sie trotz knapper Kassen pro Kopf mehr Geld in Bildung investieren und die Betreuungsbedingungen verbessern konnten. Baden-Württemberg und Bayern schneiden so gut ab, weil sie Jugendlichen die besten Chancen für einen erfolgreichen Start in den Arbeitsmarkt bieten“, erklärt INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr. |
Ostdeutsche Länder beweisen: Gute Bildung trotz knapper Kassen möglich
Die Studie bescheinigt allen Bundesländern bildungsökonomische Fortschritte. Sie weisen ausnahmslos bessere Bedingungen für die Förderung von Wachstum und Beschäftigung auf als noch im Jahr zuvor. Diese Fortschritte sind aber in den meisten Ländern geringer als in den Vorjahren. Am deutlichsten seit dem ersten Bildungsmonitor im Jahr 2004 haben sich Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen und Bremen gesteigert. Diese Länder haben in den vergangenen Jahren die Schulqualität stark verbessert und das Ausmaß der Bildungsarmut besonders erfolgreich verringert.
Demografischer Wandel macht mehr Geld für Bildung trotz notwendiger Haushaltskonsolidierung möglich
Ein weiteres Ergebnis des Bildungsmonitors: Der demografische Wandel wird die Anstrengungen der Bundesländer nach besserer Bildung in Zukunft begünstigen. Sinkende Schülerzahlen werden in vielen Ländern dazu führen, dass trotz der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte die Bildungsausgaben pro Kopf im Jahr 2020 steigen können. Das ist nicht selbstverständlich, denn im Zuge der Sparmaßnahmen werden auch Investitionen in das Bildungssystem verstärkt auf den Prüfstand geraten.
„Voraussetzung ist, dass die durch sinkende Schülerzahlen frei werdenden Mittel dem Bildungssystem nicht entzogen, sondern vollständig in das Schulwesen reinvestiert werden. Hochgerechnet wird den Bundesländern im Jahr 2020 ein Umverteilungsvolumen von insgesamt rund 8,8 Milliarden Euro zur Verfügung stehen, wenn die Bildungsausgaben für die allgemeinbildenden Schulen real auf dem Niveau des Jahres 2007 eingefroren werden. Dieses Umverteilungsvolumen kann insbesondere in Westdeutschland zu einer Erhöhung der finanziellen Pro-Kopf-Förderung um 19 bis 40 Prozent und für die gezielte Förderung von Kindern und Jugendlichen genutzt werden“, erklärt Hans-Peter Klös, Geschäftsführer des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln.
Der Bildungsmonitor zeigt, dass der Bildungssektor in den meisten Bundesländern gegenüber anderen Ausgabenbereichen an Bedeutung gewonnen hat. Die Bildungsausgaben je Schüler an den allgemeinbildenden Schulen haben sich zum Beispiel seit dem Jahr 2000 deutlich von 4.600 auf 5.400 Euro erhöht. Vorbildlich sind auch hier die ostdeutschen Bundesländer, die gleichzeitig die größten Bildungserfolge in den vergangenen Jahren erzielt haben. Die ostdeutschen Länder haben die Chance des demografischen Wandels genutzt: Sie haben das Umschichtungspotenzial in bessere Betreuungsbedingungen sowie in die individuelle Förderung von Kindern und Jugendlichen investiert und damit ihre Reformen zur Steigerung der Schulqualität wirkungsvoll unterstützt.
Investitionen in bessere Bildung erhöhen das Wirtschaftswachstum
Die höhere Priorität für Bildung in den öffentlichen Haushalten beginnt sich volkswirtschaftlich auszuzahlen. So hat die seit dem Jahr 2000 gestiegene Hochschulabsolventenquote dazu geführt, dass es heute über 300.000 zusätzliche Akademiker in Deutschland gibt. Allein dieser Zuwachs bedeutet gemessen am Jahr 2008 eine zusätzliche Wertschöpfung von mehr als 4,8 Milliarden Euro für die deutsche Volkswirtschaft. Darüber hinaus hat sich seit der ersten PISA-Erhebung die Schulqualität in Deutschland deutlich erhöht. Die langfristige Wachstumsrate des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wird um fast 0,3 Prozentpunkte steigen, wenn diese Verbesserungen dauerhaft bestehen bleiben. So wird die deutsche Wirtschaft im Jahr 2020 zusätzlich um rund 11 Milliarden Euro, im Jahr 2030 um rund 43 Milliarden Euro und im Jahr 2050 um rund 179 Milliarden Euro wachsen.
Studie vergleicht 13 bildungspolitische Handlungsfelder
Der Bildungsmonitor des IW Köln wird seit dem Jahr 2004 jährlich veröffentlicht. Die Studie umfasst 111 Indikatoren, darunter die Priorität von Bildungsausgaben in den öffentlichen Haushalten, die Ganztagsinfrastruktur, Ergebnisse verschiedener Schulleistungstests, Schulabbrecherquoten, relative Bildungsabschlüsse von Ausländern, Studienberechtigtenquoten, Ingenieurabsolventen. Die Datengrundlage bezieht sich zumeist auf das Jahr 2008. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine aktuelleren statistischen Daten für Deutschland vor.
(Quelle:
http://www.insm.de/insm/Presse/Pressemeldungen/Bildungsmonitor-2010.html)
Besuch in Schweden
Erfahrungsaustausch zwischen VBE und Lärarförbundet

Unterricht in der Sofielundsskolan in Sollentuna
Durch die Zusammenarbeit auf der europäischen Gewerkschaftsebene hat der VBE gute Kontakte zur schwedischen Lehrergewerkschaft Lärarförbundet. Der Austausch über gewerkschaftliche und bildungspolitische Positionen war das Ziel eines zweitägigen Seminars Anfang September für eine VBE-Delegation in Stockholm.
Schweden hat eine lange Tradition gewerkschaftlicher Arbeit. Ungefähr 90 Prozent aller Lehrkräfte sind Mitglieder einer Gewerkschaft. Lärarförbundet ist die größte Lehrergewerkschaft in Schweden mit 225 000 Mitgliedern. Davon sind 80 Prozent weiblich. Wie der VBE organisiert Lärarförbundet Personal vom Elementarbereich bis zur Hochschule, die Erwachsenenbildung eingeschlossen. Beide Organisationen teilen den Grundsatz „alle Lehrer sind Lehrer und Experten für Bildung und Erziehung“.
Auch Lärarförbundet ist politisch unabhängig und sieht seine Aufgaben darin, die Interessen der Mitglieder in den Bereichen Bezahlung und Arbeitsbedingungen zu vertreten und im Bildungsbereich strukturelle und inhaltliche Entwicklungen zu fördern. Ein wesentlicher Service ist das eigene Fortbildungsangebot. An den Kursen nehmen jährlich ca. 30 000 Mitglieder teil. Die Schulträger können beim Lärarförbundet Fortbildungsangebote einkaufen. Die Mitgliedschaft eröffnet Zugang zu weiteren Dienstleistungen, z.B. Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Schwedens Lehrkräfte sind Angestellte der Kommune, deshalb werden auf dieser Ebene die meisten Abkommen über Arbeitsbedingungen geschlossen. Die nationale Regierung gibt nur wenige Regelungen vor. Grundsätzlich werden bindende Rahmenbedingungen zwischen den Arbeitgeberorganisationen und den Gewerkschaften ausgehandelt. Nationale Tarifvereinbarungen geben ein Mindesteinkommen vor, beschreiben Teilaspekte der Pension und Versicherungen und legen die allgemeine Arbeitszeit und den Urlaubsanspruch fest. Seit 2000 wird jede Lehrkraft individuell nach Leistung bezahlt. Dies muss sie mit dem Schulleiter aushandeln. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 35 Zeitstunden Anwesenheit in der Schule, davon 15-20 Zeitstunden Unterricht. Weitere zehn Stunden dienen der persönlichen Arbeit/ Fortbildung. Mit 194 Arbeitstagen im Jahr haben Lehrkräfte 16 Tage mehr als die Schülerinnen und Schüler.

Die Delegation des VBE-Bundesvorstands im Tagungsraum des Vorstands vom Lärarförbundet in Stockholm.
V.l.n.r. Helge Dietrich, VBE Berlin, Rolf Busch, 1. Stellvertretender VBE-Bundesvorsitzender, Jörgen Lindholm, Vorstand für Internationales im Lärarförbundet, Udo Beckmann, VBE-Bundesvorsitzender, Jens Weichelt, SLV, Rüdiger Gummert, VBE Schleswig-Holstein, Gitta Franke-Zöllmer, VBE Niedersachsen
Im schwedischen dezentralisierten Schulsystem ist der Elementarbereich eingeschlossen. Die Kommunen müssen allen Kindern ab dem 1. Lebensjahr einen Platz anbieten, bis die Pflichtschule beginnt. Das erste Schuljahr ist ein Vorbereitungsjahr. In den Schülergruppen arbeiten Vorschullehrer, Grundschullehrkräfte und Sozialarbeiter zusammen. Alle Kinder lernen dann neun Jahre gemeinsam. Förderschullehrer und weitere Professionen gehören zum Kollegium. Am Ende des 9. Schuljahres wird ein nationaler Test durchgeführt (Schwedisch, Englisch, Mathematik). Danach besuchen Schwedens Schülerinnen und Schüler für drei weitere Jahre theoretisch oder beruflich ausgerichtete Schulen.
Die Gespräche der VBE-Delegation in Stockholm ergaben viele Gemeinsamkeiten mit bildungspolitischen Zielsetzungen von Lärarförbundet.
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Zu Besuch in der Sofielundsskolan, einer neunjährigen Gesamtschule in Sollentuna nördlich von Stockholm. | Im Gespräch mit Eva-Lis Sirén, Präsidentin vom Lärarförbundet (3.v.l.) und Jörgen Lindholm (2.v.r.) |
(Quelle: VBE-Newsletter 09/2010)
forsa-Umfrage im Auftrag des VBE:
79 Prozent der Bundesbürger halten Bildungsrepublik für Worthülse
„Die Bundesbürger sind quer durch alle Altersgruppen, sozialen Schichten und in allen Bundesländern tief enttäuscht, weil die angekündigte Bildungsrepublik von der Politik nicht ernsthaft angepackt wird“, stellte am 01.Oktober 2010 VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann bei der Vorstellung der repräsentativen forsa-Umfrage im Auftrag des VBE fest.
Die Umfrage aus Anlass des Weltlehrertages ergab:
- 79 Prozent der Bundesbürger glauben nicht, dass das Ziel einer Bildungsrepublik noch ernsthaft verfolgt wird. Im bevölkerungsreichsten Bundesland NRW meinen dies 72 Prozent.
- 84 Prozent der Bundesbürger (in NRW 85 Prozent) sagen, von Bund und Ländern wird nicht genügend Geld zur Verfügung gestellt, damit Deutschland Bildungsrepublik werden kann.
- 96 Prozent (in NRW 95 Prozent) wollen, dass bei Rückgang der Schülerzahl die Ausgaben für Bildung nicht entsprechend gekürzt werden.
- 70 Prozent (in NRW 68 Prozent) halten eine Kopplung der Bildungsausgaben an die Wirtschaftslage nicht für ausreichend und sind dafür, zusätzlich einen absoluten Mindestbetrag für Bildung unabhängig von der wirtschaftlichen Entwicklung zur Verfügung zu stellen.
„Diese Zahlen“, so Beckmann, „sind ein Beleg dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger die Trickserei der Politik durchschauen und ihren Ankündigungen in Sachen Bildung nicht mehr trauen. Der Umgang mit dem Thema Bildungsrepublik und deren Finanzierung zeigt, wie Politik selbst Politikverdrossenheit erzeugt. Selbst unter den Anhängern der Unionsparteien und der FDP bezweifeln inzwischen zwei Drittel, dass die Bildungsrepublik noch ernsthaftes Ziel ist.“

Während der Pressekonferenz:
Gerhard Christiansen von forsa, VBE-Bundesvorsitzender Udo Beckmann und Mira Futàsz
(v.l.n.r.)
Der VBE-Bundesvorsitzende bekräftigte: „Die Bildungsfinanzierung muss zugunsten der staatlichen Bildungseinrichtungen umgesteuert werden. Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern für den Bildungsbereich muss fallen. Das Geld muss konzentriert für den Ausbau der Kindergärten, für die individuelle Förderung in allen Schulstufen, für den Ausbau tatsächlicher Ganztagsschulen eingesetzt werden. Der Beschluss des Dresdner Bildungsgipfels ist ohne jeden Abstrich in die Politik umzusetzen.“
Beckmann erinnerte an den Beschluss von Bund und Länder vor zwei Jahren, bis 2015 zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und Forschung auszugeben: „Durch krisenbedingten Rückgang des Bruttoinlandsprodukts die Rechentricks der Finanzminister wird den Bundesbürgern inzwischen weisgemacht, das Ziel der Zehn Prozent sei schon erreicht. Das sind billige, durchschaubare Manöver! Von einer ausreichenden Bildungsfinanzierung sind wir Lichtjahre entfernt.“
„Der VBE kritisiert“, so Beckmann unter Hinweis auf das Projekt „Bildungsketten“ und das Bildungspaket für arme Kinder, „dass die jetzige Bundesregierung für Bildung avisierte Mittel zunehmend an freie Träger und private Einrichtungen lenkt. Auch das ist eine Folge des geltenden Kooperationsverbots, weil der direkte Zufluss in die Länder nicht sein darf. Individuelle Förderung und ‚Potenzialanalysen‘ für abschlussgefährdete Schüler sollen demnach Berufsberater aus freien Bildungsträgern übernehmen. Auch die Förderung sozial benachteiligter Kinder soll von privaten Nachhilfefirmen und anderen freien Trägern übernommen werden. Bildungsgerechtigkeit und individuelle Förderung als schulischer Auftrag sehen anders aus! Nur Dilettanten können meinen, dass auf diesem Wege die Zahl der Schulabbrecher von acht auf vier Prozent gesenkt wird“, so Beckmann weiter.
Der VBE fordert im Einzelnen:
- Die Bildungsrepublik muss ernsthaftes Ziel bleiben. D.h. die Bildungschancen müssen entkoppelt werden von der sozialen Herkunft der Lernenden.
- Die zehn Prozent des BIP für Bildung und Forschung müssen bis 2015 realisiert und gleichzeitig muss ein absoluter Mindestsockel für Bildung und Forschung festgelegt werden, damit durch Krisenbedingten Rückgang des BIP nicht weniger Geld für Bildung und Forschung bereitgestellt wird. Der VBE schlägt als Berechnungsbasis das Erfolgsjahr 2007 vor.
- Das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern für den Bildungsbereich muss fallen.
- Die Bildungsfinanzierung muss zugunsten der staatlichen Bildungseinrichtungen umgesteuert werden, wenn wir es mit der Bildungsgerechtigkeit ernst nehmen. Deutschland hat sich per Unterschrift zu einem inklusiven Bildungssystem bekannt. Deshalb muss das Geld konzentriert eingesetzt werden für den Ausbau der Kindergärten, für die individuelle Förderung der Kinder und Jugendlichen in allen Schulstufen, für den Ausbau tatsächlicher Ganztagsschulen.
- Die demografische Rendite muss bei Rückgang der Schülerzahlen im Bildungssystem bleiben, um vor Ort die Lern- und Lehrbedingungen zu verbessern.
(Quelle: Pressedienst Nr. 30/10 des VBE vom 01.10.2010)
Anhang:
Ergebnisse der forsa-Umfrage
Keine Auflösung der Schulämter
Brandenburgischer Pädagogen-Verband |
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Regionalverband WEST-Brandenburg (BB,P,PM,HVL) | Dagmar Graefe E-Mail: |
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach den Medienberichten über die Tagung des Landesvorstandes der SPD am 5.9.2010 standen mal wieder Berichte über die Auflösung der Schulämter im Raum.
Der Hauptpersonalrat hat sich an den Minister gewandt und um Klarstellung gebeten. Teile der Antwort sind der folgenden Pressemitteilung zu entnehmen.
Irritation nach Medienberichten
Minister Rupprecht: Keine Auflösung der Staatlichen Schulämter
Potsdam - Die Staatlichen Schulämter in Brandenburg werden nicht aufgelöst. Das stellte Bildungsminister Holger Rupprecht (SPD) heute klar. Nach Medienberichten verlangte der Hauptpersonalrat des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport eine Aufklärung.
"Von einer Abschaffung der staatlichen Schulämter ist weder im Koalitionsvertrag noch in den Beschlüssen des Landesvorstandes der SPD vom 5. September 2010 die Rede", so Rupprecht. "Wörtlich heißt es in dem Beschluss: Wir werden die Strukturen der Schulämter überprüfen." Diese eindeutige, unveränderte Position sei auch zuletzt gegenüber den Leitern der staatlichen Schulämter bekräftigt worden, so der Minister weiter.
Der Hauptpersonalrat begrüßte heute diese Klarstellung, "da sie Irritationen bei den betroffenen Beschäftigten ausräumt", sagte der Vorsitzende Frank Kramer.
www.maerkischeallgemeine.de 09.09.2010/15:12
Die Alternativen zu den Schulämtern wären:
- Ein Landesschulamt und damit das ganze Land als Dienststelle. D.h. landesweite Umsetzung wären möglich. Auch eine Art Zwangversetzung zu vermeiden.
- Übertragung der Aufgaben der Schulämter auf Städte und Gemeinden und die Schulen. Klamme Gemeinden hätten noch mehr Aufgaben und Kosten und Schulen müssten noch mehr Verwaltungsaufgaben übernehmen
Hoffen wir der Minister kann auch nach der Evaluation der Schulämter diese eindeutige, unveränderte Position beibehalten.
Freundliche Grüße
Dagmar Graefe
Info des Hauptpersonalrates beim MBJS vom April 2010
Freiwilligkeit heißt freier Wille
Der Hauptpersonalrat musste sich mit einem Fall befassen, bei dem der örtliche Personalrat Mehrarbeit über 4 Wochen abgelehnt hatte, weil es sich aus Sicht des Personalrates im konkreten Fall überhaupt nicht um Mehrarbeit handelt und man die Beschäftigte auch vor Überlastung schützen müsse.
ABER die Kollegin, die betroffen war, hat sich freiwillig bereit erklärt, diese „Mehrarbeit“ zu leisten.
Der Hauptpersonalrat wird bei ähnlichen Fällen keine Prüfung darüber anstellen, ob die Anordnung von Mehrarbeit tatsächlich berechtigt war, denn wenn ein Beschäftigter sich freiwillig dazu bereit erklärt, geht der HPR davon aus, dass dies eine bewusste, gut überlegte Entscheidung ist.
Würde man derartige Fälle ablehnen, müssten Klassen/Kurse zusammengelegt werden, ggf. andere Beschäftigte Mehrarbeit leisten. Ganz anders die Situation, wenn Beschäftigte sich nicht freiwillig bereit erklären. Dann werden die Personalvertretungen alle notwendigen Prüfungsschritte durchführen.
Der Hauptpersonalrat bittet Sie deshalb, sich immer gut zu überlegen, ob Sie sich mit einer dienstlichen Maßnahme einverstanden erklären. Man sollte dabei die gleiche Sorgfalt ausüben wie bei der Unterschrift unter einem Vertrag.
Kommentar von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV:
Der oben erwähnte Fall betrifft Mehrarbeit einer Kollegin zusätzlich zu dem Pflichtstundensoll von 26 Unterrichtsstunden pro Woche im Umfang von 6 Unterrichtsstunden pro Woche. Das heißt, diese Kollegin hatte sich freiwillig dazu entschlossen wöchentlich 32 Unterrichtsstunden zu erteilen. Der Zeitraum der angeordneten Mehrarbeit soll sich über fast sieben Monate erstrecken.
Auch wenn die Kollegin ihre Zustimmung dazu erteilt hat, sollte zumindest der Personalrat alles unternehmen, um die zu erwartende Überbelastung zu verhindern, wenn schon der Dienstherr hier seine Fürsorgepflicht vernachlässigt. Eine solche immense Mehrarbeit über so lange Zeit anzuordnen widerspricht auch der Intension von Mehrarbeit als letztes Mittel, Personalengpässe zu überbrücken. Ein kurzer Zeitraum mit Suche nach einer anderen Lösung wäre hier wohl eher angebracht.
Ich kann also daher nur alle Kollegien, und vor allem die Lehrerräte, aufrufen, wachsam gegenüber solcher Selbstaufopferung zu sein. Was nutzt uns die Vertretung einer langzeitkranken Lehrkraft, wenn sich am Ende die Vertretung ebenfalls kaputtgearbeitet hat.
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(Quelle: Karin Rohde, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Gütersloher Verlagshauses)
























