Brandenburgischer Pädagogen-Verband

Bildungspolitik

Brandenburgischer Pädagogen-Verband

Kreisverband Landkreis Oder-Spree

Christian Prengemann

Eisenhüttenstadt, den 2012-03-28

Einladung zur Film- / Informationsveranstaltuing
"it works - Gemeinsam lernen - kriegen wir das hin?"

Sehr geehrte BPV-Mitstreiter(innen),

wie Sie wissen, wird auch in Brandenburg die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention diskutiert. An etwa 90 Pilotschulen, die noch vom MBJS benannt werden, wird durch besondere Stellenzuweisungen die Inklusion gestartet.

Die UN-Behindertenrechtskonvention formuliert die Zielsetzung, dass Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen oder Sprachstörungen, Lernschwächen, Verhaltensbesonderheiten oder anderen besonderen Bedürfnissen gemeinsam lernen. Ergebnis soll ein inklusives Schulsystem sein, das alle Kinder in ihrer Unterschied- lichkeit akzeptiert und niemanden aufgrund einer Behinderung den Zugang zu Regelschulen verwehrt.

Die Umsetzung dieses Ziels sowie die derzeitige Art und Weise der Umsetzung in Brandenburg sind umstritten. Wie schnell und wie umfassend kann Inklusion verwirklicht werden? Welche Konsequenzen hat ein inklusives Schulsystem für die betroffenen Kinder und Eltern, aber auch für die Lehrkräfte an den Förderschulen sowie Grundschulen, Oberschulen, Gesamtschulen und Gymnasien?

Der Brandenburgische Pädagogen-Verband (BPV), insbesondere der Kreisverband LOS möchte Sie zu einer Diskussionsrunde und  Informationsveranstaltung zu dem Thema Inklusion einladen.

Der Film „it works“ (engl. = es funktioniert) gibt einen  Einblick in den Alltag erster Umsetzungsversuche von Inklusion (mit dem Fokus auf körperliche/ geistige Behinderungen) in Thüringen.

Wir wollen nicht nur über Inklusion reden, sondern wir wollen die bereits vorhandenen Erfahrungen aus anderen Bundesländern nutzen, um Sie bei der Umsetzung der Inklusion in Brandenburg anzuwenden.

Ziel der Veranstaltung ist es, begonnene Wege der Inklusion zu betrachten und die bisher gemachten Erfahrungen darzustellen und auszutauschen. Darüber hinaus sollen durch die im Anschluss an den Film stattfindende offene Diskussionsrunde Grundvoraussetzungen und Ideen zur erfolgreichen Umsetzung von Inklusion in Brandenburg praxisnah zusammengetragen werden.

Es soll ein aktiver Austausch basierend auf persönlichen Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen des Landkreises Oder-Spree stattfinden, statt theoretischen Vorträgen zuzuhören.

Im Namen des BPV – Kreisverbandes möchte ich Sie hiermit recht herzlich zu dieser „Film- / Informationsveranstaltung“ einladen.

Veranstaltung:

„it works“ – Film- / Informationsveranstaltung

Veranstaltungsdatum:

08. Mai 2012

Veranstaltungsbeginn:

17:00 Uhr

Veranstaltungsort:

Aula, Gesamtschule 3 mit GOST
Maxim-Gorki-Straße 15
15890 Eisenhüttenstadt

Die Veranstaltung ist als Fortbildung im Umfang von 3 Fortbildungsstunden anerkannt.
Eine Stunde a 45 Minuten entspricht einer Fortbildungsstunde.

Der Brandenburgische Pädagogen-Verband freut sich, wenn er auch Sie zu dieser Veranstaltung begrüßen kann.

Wir möchten Sie bitten, sich aktiv an der anschließenden Diskussion zum Thema Inklusion zu beteiligen, Ihre Gedanken vorzustellen und Ihre Erfahrungen darzulegen.
Nur durch eine breite Diskussion  der im Bildungssystem tätigen Lehrerinnen und Lehrer sowie der pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,  ist ein Zusammentragen von zwingend notwendigen Rahmenbedingungen zur erfolgreichen Umsetzung von Inklusion möglich.

Der BPV wird sich mit den Ideen und Schlussfolgerungen aus dieser Veranstaltung konsequent dafür einsetzen, dass uns auch in Brandenburg die Inklusion gelingt.

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, an dieser  Veranstaltung teilzunehmen, können Sie sich via Post, Telefon, E-Mail oder durch persönliches Ansprechen des BPV-Kreisvorstandes LOS zu dieser anmelden.

Ansprechpartner:




Herr Christian Prengemann
An der Holzwolle 22
15890 Eisenhüttenstadt
E-Mail:  prengemann@bpv-vbe.de

Frau Bärbel Krüger
E-Mail:  krueger@bpv-vbe.de

Frau Carmen Pöthke
E-Mail:  poethke@bpv-vbe.de

Herr Norbert Pöthke
E-Mail:  poethke@bpv-vbe.de

Weitere Informationen zur Veranstaltung erhalten Sie unter  www.bpv-los.de.

 

Mit freundlichen Grüßen

Christian Prengemann



Aktionsbündnis Bildung und Wissenschaft

Die brandenburgische Landesregierung plant für den Haushalt 2012 gravierende Kürzungen im Bereich Bildung. Betroffen davon sind nicht nur die freien Schulen. Gekürzt wird auch bei den Finanzen für die Universitäten und Hochschulen. 

In den Schulen selbst soll die sogenannte Inklusion, die Beschulung behinderter Kinder im gemeinsamen Unterricht, ohne zusätzliche Mittel „kostenneutral“ umgesetzt werden. Der dabei notwendige Mehraufwand soll also ohne zusätzliche Lehrerstunden von den Kolleginnen und Kollegen gestemmt werden.

Dadurch wird die Qualität der pädagogischen Arbeit in den Bildungseinrichtungen und die Infrastruktur in Sachen Bildung gefährdet. Rot-Rot bricht damit ebenfalls die eigenen Wahlversprechen.

Daher fordern wir gemeinsam:

  • Keine Kürzungen in den Bereichen Bildung und Wissenschaft!
  • Deutlich mehr finanzielle und personelle Ressourcen für die Bereiche Bildung und Wissenschaft!
  • Bessere Lern-, Studien- und Arbeitsbedingungen in KiTa, Schule, Hochschule, Ausbildung und Weiterbildung!
  • Das Menschenrecht auf gute und gebührenfreie Bildung in Brandenburg endlich ernst nehmen und umsetzen! 

Der BPV beteiligt sich am Aktionsbündnis Bildung und Wissenschaft. Mit der Unterzeichnung des Forderungskatalogs dokumentiert er die Unterstützung dieses Bündnisses. 

Eine der ersten Aktionen findet am 14.12.2011 in Potsdam statt. Wir rufen alle Schüler, Eltern und Lehrer auf, sich an den Protestaktionen zu beteiligen.

Der Ablauf ist wie folgt geplant:

8:30-10:00 Spalier Zufahrt Landtag

11:00-12:00 Umzingelung Landtag

12:00-13:00 Kundgebung freie Schulen am Brauhausberg 

12:00-max. 17:00 Demonstration Bildungsbündnis mit anschließender Kundgebung/Konzert am Brauhausberg (Auftaktkundgebung Lustgarten, über Dortustraße mit Zwischenkundgebung am MWFK. Dann über Yorkstraße mit Zwischenkundgebung zwischen Marstall und Schloss über Lange Brücke zu Landtag

Auf der Abschlusskundgebung wird die Band „44 Leningrad“ ein Konzert geben.

 

Hier der Link zur Website des Bündnisses:  www.aktionsbuendnis-bildung-wissenschaft.de

Weitere Materialien zum Downloaden:



Nichts Neues in Brandenburg? –
Aufruf zum Mitdiskutieren über Inklusion

Nicht neu ist, dass auch das Schuljahr 2011/12 mit zahlreichen Änderungen und Neuerungen begonnen hat.

Nicht neu ist, dass auch für die Zukunft zahlreiche Veränderungen diskutiert werden.

Ebenfalls nichts Neues - der BPV mischt sich ein:

 

Zum Thema Inklusion hat sich der Landesvorstand erste Grundpositionen erarbeitet. Diese Positionen haben unsere Vorstandsmitglieder Frau Adler, Frau Schollmeier und Frau Graefe mit den bildungspolitischen Sprechern fast aller Landtagsfraktionen diskutiert. Unser Präsident Torsten Tappert hat diese der SPD vorgestellt. Gleichzeitig gab und gibt es zahlreiche Gespräche mit kommunalen Politikern zum Thema Inklusion.

Nicht nur das Land Brandenburg und das MBJS, auch die Städte und Gemeinden haben noch keine Konzepte wie die inklusive Schule aussehen soll. Leider fehlen an vielen Orten auch Konzepte wie die Kinder, die nun aus dem gemeinsamen Unterricht der Grundschulen kommen, sinnvoll in weiterführenden Schulen betreut werden sollen.

 

Ganz neu ist das Leitbild "Brandenburg 2030" der SPD und auch neu die Aufforderung an alle Brandenburger diese mitzudiskutieren.

Hier 3 Thesen als Originalzitat, die für die Entwicklung des Systems Schule große Bedeutung haben werden:

  • „Im Jahr 2030 besteht ein einfaches und übersichtlich strukturiertes zweigliedriges Schulsystem. Alle Schülerinnen und Schüler haben sowohl auf dem gymnasialen wie auch nichtgymnasialen Weg Gelegenheit, die Hochschulreife zu erlangen. Das Schulsystem ist durchlässig.“

  • „In Orten mit Schulen ab der 7.Klasse werden an gefährdeten Standorten Schulverbünde oder die Zusammenlegung von Gymnasium und Oberschule zur Gesamtschule geprüft.“

  • „Aufgaben der Schulämter sind auf das Ministerium, die Landkreise und die Landeshauptstadt Potsdam sowie die Schulen übertragen. Die Schulen erhalten mit größerem eigenem Budget mehr Verantwortung; sie bekommen ein stärkeres Mitspracherecht bei der Auswahl des Personals.“

Wir haben für die Verantwortlichen der Städte und Gemeinden ein „Handlungsleitfaden“ entwickelt, der jedoch auch propagiert und diskutiert werden muss.


Reden daher auch Sie vor Ort mit Gemeindevertretern und Stadtverordneten und vertreten Sie unsere Grundpositionen.

Wir sollten als BPV-Mitglieder, Lehrer und Brandenburger die Möglichkeit nutzen, um unsere Vorstellungen, Bedenken und Meinungen in die Diskussion einfließen zu lassen.

Wie ist Ihre Meinung zur Inklusion, zu selbstständigen Schulen, zu den neuen Ideen der SPD?

Schreiben sie uns (Siehe Kontaktformular), diskutieren sie mit ihren Abgeordneten und mischen sie sich ein!

 

Hier können Sie die erwähnten Dokumente herunterladen:



Was ist neu im neuen Schuljahr?

Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV

Am 11. August stellte Bildungsministerin Martina Münch anlässlich des beginnenden neuen Schuljahres aktuelle Informationen der Presse vor. Sie gab dabei ihre Freude zum Ausdruck, dass trotz angespannter Haushaltslage 250 neue Lehrerinnen und Lehrer eingestellt werden können. Seit zwanzig Jahren existiert nun dieses neue Bildungssystem in Brandenburg. Ich habe aber noch kein Jahr erlebt, in dem die Haushaltslage nicht angespannt gewesen ist.

Inwieweit weiterhin auf Kosten des Personals gespart wird, zeigt die Zahl von 1500 Vollzeitstellen, die allein durch „sozialverträglichen Personalabbau und Beschäftigungsverzicht“ von den Beschäftigten mit Gehaltsverzicht eingespart wurden. Ob „Brandenburg ein attraktives Land für Nachwuchslehrerinnen und –lehrer“ ist, muss sich auch erst einmal zeigen. Trotz 1600 Bewerbern auf die 250 zu besetzenden Stellen, auch andere Bundesländer können gute Werbung machen. Diese zahlen jedoch bis zu zwei Gehaltsklassen höheres Gehalt und winken neben dem Beamtenstatus mit 30% bis 65% Beförderungsämtern je nach Schulform. Wenn Lehrer wirklich knapp werden, hat Brandenburg als erstes Land das Nachsehen.

Reizthema Inklusion:

Bildungsministerin Münch bezeichnet dieses Thema als bildungspolitischen Schwerpunkt. „Unser Ziel ist es, kein Kind zurückzulassen. Deshalb soll künftig jedes Kind mit einem besonderen Förderbedarf im Lernen, in der sprachlichen Entwicklung oder im Verhalten ein inklusives Angebot in der Schule vor Ort erhalten.“ Dafür möchte sie die Schulen in die Lage versetzen, künftig alle Schüler aufzunehmen und bestmöglich fördern zu können. Die Pläne, die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, sprachliche Entwicklung und Verhalten bis zum Jahr 2019 zu schließen, hat die Ministerin in diesem Zusammenhang nicht wiederholt. Ist hier vielleicht schon ein erstes Abweichen von der Planierwalzenpolitik, wie sie auf den sechs Regionalkonferenzen im vergangenen Schuljahr anklang, zu erkennen? Logisch jedenfalls ist, wenn diese Schüler (oder besser ihre Eltern) dieses „inklusive Angebot“ nicht annehmen, müssen zur Aufrechterhaltung und Durchsetzung der allgemeinen Schulpflicht die betreffenden Förderschulen in einem akzeptablen Netz erhalten bleiben. Wie bereits angekündigt soll daher im September ein Beirat aus Wissenschaftlern und Schulpraktikern gebildet werden, der die Regionalkonferenzen auswerten und einen Maßnahmeplan erarbeiten soll. Dieser soll dann Ende des Jahres vorgestellt werden. Daneben soll im Rahmen eines Runden Tisches die öffentliche Diskussion mit Vertretern aus Politik, von Interessenverbänden und Gewerkschaften fortgesetzt werden. Hier ist also unser aktives Einmischen gefragt.

Lehrerbildung

„In diesem Schuljahr werden mit der Vorbereitung eines neuen Lehrerbildungsgesetzes die Weichen für die Zukunft an unseren Schulen gestellt“, prophezeit Martina Münch. Die Lehrer sollen durch dieses neue Gesetz künftig besser befähigt werden, auf die individuellen Voraussetzungen von Schülerinnen und Schülern einzugehen. Dazu sollen sowohl in der Lehrerausbildung als auch in der Lehrerfortbildung neue Schwerpunkte gesetzt werden. Das Konzept zur Lehramtsausbildung soll bereits in diesem Herbst vorliegen, Das neue Lehrerbildungsgesetz tritt dann im Herbst 2013 in Kraft.

Schwerpunkte des neuen Lehrerbildungsgesetzes sollen sein:

  • Ausbau der Beratungs- und Unterstützungssysteme für Lehramtsstudenten; dabei sollen Studenten ihre Eignung für den Lehrerberuf feststellen können und in der Entwicklung ihrer psychosozialen Kompetenzen unterstützt und gefördert werden.

  • Ausbau der sonderpädagogischen bzw. inklusionspädagogischen Kompetenzen der Lehramtsstudenten

  • Die fachbezogene Ausbildung soll stärker an der Profession der Lehrkraft orientiert werden, das bedeutet eine Verbesserung der Fachdidaktik.

  • Die Ausbildung soll auch stärker Bezug nehmen auf die Anforderungen der Schulstufe, für die die Lehrbefähigung erlangt werden soll.

Schwerpunkte der Lehrerfortbildung sollen sein:

  • Aktualisierte und intensivierte Fortbildungsangebote zu bildungspolitischen Schwerpunkten

  • Erarbeiten eines Konzeptes zur Fortbildung und Begleitung von Englischlehrkräften gemeinsam mit Wissenschaftlern der pädagogischen Hochschulen Freiburg und Heidelberg

  • Ferienakademie für Englischlehrkräfte

  • 40-stündige Fortbildungsreihe zur individuellen Förderung und Inklusion

Anerkennung von Leistung

„Zur Unterstützung der Lehrkräfte gehört aber auch Anerkennung“, erkennt Ministerin Münch richtig. „Aus Respekt vor den Leistungen der Lehrkräfte in unserem Land möchte ich in diesem Schuljahr erstmals besonders engagierte Lehrkräfte, stellvertretend für alle anderen Lehrerinnen und Lehrer, auszeichnen.“
Wie soll jedoch nach den Vorstellungen der Ministerin diese Auszeichnung aussehen? In einem Brief an alle Schulleiterinnen und Schulleiter schreibt die Ministerin am 24. Juni 2011, dass diese „mit einer Festveranstaltung“ geehrt werden sollen. „Die Vorschläge für die zu würdigenden Lehrerinnen und Lehrer sollen aus Ihren Schulen kommen. Dazu erhalten Sie in den kommenden Wochen eine Ausschreibung mit weiteren Informationen“, so die Ministerin weiter.
Das Abhalten von Sonntagsreden mit verordnetem Beifall und organisierter Klatschkulisse sind Reliquien einer vergangenen Epoche. Da antworte ich mit einem Zitat von Marcel Reich-Ranicki: „Ich lehne diesen Preis ab!“
Und ergänze mit einem Zitat desselben zum Begriff Anstand: „Die anständigen Menschen arbeiten um des Ruhmes und des Geldes willen. Die unanständigen wollen die Welt verändern und die Menschen erlösen.“
Die Ministerin wäre besser beraten, wenn sie sich endlich für die Ausbringung von Beförderungsämtern einsetzen würde. Dazu muss sie, wie bei der Einführung des Grundwortschatzes, nur von Bayern abgucken.

Qualitätssicherung

„Um die Qualität an den Schulen zu sichern, brauchen wir klare Vorgaben zu den Mindeststandards, die die Schüler in den einzelnen Jahrgangsstufen erreichen müssen“, so Münch. Im kommenden Schuljahr sollen daher folgende Maßnahmen zur Qualitätssicherung an den Schulen greifen:

  • Durch Leseförderung soll das Textverständnis in allen Fächern verbessert werden. Dazu erhalten die Schulen Materialien und gezielte Unterstützung durch Beraterinnen und Berater. Für die Klasse 3 und 8 wird jeweils eine Auswahl von 4 bis 6 Kinder- und Jugendbüchern empfohlen, aus der alle Schulen eine Ganzschrift im Unterricht behandeln müssen.
    Es wird also nicht nur konkret gesagt das, sondern auch was gelesen werden soll.

  • Um den Erwerb von Rechtsschreibstrategien zu unterstützen, gilt ein verbindlicher Grundwortschatz Deutsch mit rund 700 Wörtern für die Klassen 1 bis 4. Er beinhaltet die 100 häufigsten Wörter (Funktionswörter) und jeweils etwa 300 Wörter für die Jahrgangsstufen 1 und 2 sowie für die Jahrgangsstufen 3 und 4.
    Diese Idee soll laut Münch aus Bayern stammen. Ich erkenne aber auch irgendwie ein wenig die DDR-Lehrplanvorgaben.

  • Bis zum Ende der Jahrgangsstufen 2, 4, 6, 8 und 10 sollen die Schüler Basiskompetenzen in Deutsch, Mathematik und Englisch erreichen. Diese werden anhand von Aufgaben verdeutlichet. Diese Aufgaben sind über ein Aufgabenportal verfügbar.
    Anscheinend war die bisherige Beschreibung der Standards mittels Kompetenzen doch zu schwammig und unkonkret.

  • Zur besseren Überprüfung der Leistungen werden in den Fächern Deutsch und Mathematik in den Klassen 2 und 4 Orientierungsarbeiten eingeführt. Die Prüfung in Englisch in der Jahrgangsstufe 10 wird um einen zentralen Hörverstehenstest erweitert.

  • Die Schulvisitation durchläuft in den nächsten vier bis sechs Jahren die zweite Runde.

Neue Struktur der gymnasialen Oberstufe

Die neue Verordnung zur Gymnasialen Oberstufe gilt ab Schuljahresbeginn zunächst für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 an Gesamtschulen und Beruflichen Gymnasien. Ab dem Schuljahr 2012/13 findet sie dann auch für die Schülerinnen und Schüler an Gymnasien erstmals Anwendung. Im Frühjahr 2014 werden die ersten Schülerinnen und Schüler die Abiturprüfung auf der Grundlage der neuen Verordnung ablegen.
Neu ist, dass dann in fünf (statt zwei) Fächern über vier (statt fünf) Wochenstunden ein erhöhtes Anforderungsniveau vermittelt wird. Die übrigen Fächer werden auf zwei (statt drei) Wochenstunden gekürzt, so dass eine breitere Fächerbelegung möglich ist. Damit nähert sich das Abitur wieder stärker der Vermittlung von Allgemeinwissen (statt Spezialwissen). Die Rahmenlehrpläne in insgesamt 16 Fächern wurden dazu überarbeitet und sind ab dem Schuljahr 2011/12 Grundlage für die Erarbeitung der schulinternen Curricula.

10.Klasse-Prüfungen mit Berlin

Im vergangenen Schuljahr wurden erstmals länderübergreifend gemeinsame Prüfungen in der Klasse 10 im Fach Mathematik durchgeführt. In diesem Jahr kommt nun Deutsch hinzu. „Die gemeinsamen Aufgaben sind ein weiterer Schritt zur einheitlichen Bildungsregion Berlin-Brandenburg“, so Ministerin Münch.

(Quellen: Presseinformation des MBJS vom 11.08.2011 „Bessere Rahmenbedingungen für Schulen“)



Ein neues Schuljahr – Zahlen und Fakten

Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV

Für die Lehrerinnen und Lehrer ist der Beginn eines neuen Schuljahres gleichbedeutend wie der Jahreswechsel für den Geschäftsführer eines Unternehmens: Es wird ein Kapitel geschlossen und ein neues beginnt.

An solchen Tagen möchte man dann immer näher beleuchten, wohin die Entwicklung geht. Speziell für die Schule waren die letzten Jahre oder gar Jahrzehnte geprägt von einem gravierenden Schülerrückgang. Dieser wirkte sich sehr empfindlich auf die Beschäftigungssituation der Lehrerinnen und Lehrer aus. Erst am 31.07. diesen Jahres lief die letzte (Zwangs-) Teilzeitvereinbarung aus. Haben wir nun diese Entwicklung hinter uns? Oder gehen die Schülerzahlen immer weiter nach unten?

Ein Blick auf die Zahlen soll es offenbaren:

Schülerzahlen

SJ 10/11

SJ 11/12

Veränderung zum Vorjahr

.... insgesamt

272 000

269 000

-3 000

.... Schulanfängerinnen und –anfänger

19 500

19 500

0

.... in der Primarstufe

121 000

121 000

0

.... in der Sekundarstufe I

72 000

77 000

+5 000

.... in der gymnasialen Oberstufe

23 000

22 000

-1 000

.... in Beruflichen Schulen

(ohne Berufliche Gymnasien)

54 500

48 000

-6 500

(Quelle: Presseinformation des MBJS vom 11.08.2011)


Während die Schülerzahlen in der Primarstufe bemerkenswert stabil sind, erholen sie sich in der Sekundarstufe I und legen sogar ein wenig zu. Der demografische Knackpunkt befindet sich noch in der gymnasialen Oberstufe bzw. in den Beruflichen Schulen. Es ist noch etwa zwei Jahre mit zurückgehenden Schülerzahlen in diesem Bildungsbereich zu rechnen. Das leidige Thema von Überhangschulen und damit verbundenen Umsetzungen gegen den Willen der Kollegen wird also auch weiterhin die Personalplanung (soweit wir überhaupt eine haben) beschäftigen.

Doch in den zugewiesenen Vollzeitstellen scheint der Trend gebrochen: Nach 16 453 VZE im letzten Schuljahr stehen dem MBJS jetzt 16 693 VZE zur Verfügung, also 250 mehr. Diese sollen mit 250 neuen Lehrerinnen und Lehrern besetzt werden, die trotz des noch vorhandenen Lehrerüberhanges (vor allem im Schulamtsbereich Cottbus) neu in den Landesdienst eingestellt wurden bzw. werden. Das sind „nahezu doppelt so viele, wie bisher geplant“, so Bildungsministerin Münch. Die in der Koalitionsvereinbarung angestrebte Schüler-Lehrer-Relation von 15,4 soll damit mehr als zu halten sein.

„Indem wir junge und motivierte Nachwuchspädagogen einstellen, können wir junge Lehrerinnen und Lehrer ans Land binden und schaffen damit eine gute Ausgangslage für den mittelfristig steigenden Bedarf an Lehrkräften“, schwärmt Frau Dr. Münch weiter.

Trotzdem sind Problempunkte zu erkennen:

  • Örtlich und schulstufenspezifisch vorhandene Personalüberhänge im Gesamtumfang von bis zu 1500 Stellen konnten nur durch sozialverträglichen Personalabbau (=Umsetzung nach TV-Umbau) und Beschäftigungsverzicht (= freiwillige Teilzeit) fast vollständig aufgefangen werden. Echte Vollzeit bedeutet aber, dass jeder der es will, auch wirklich in Vollzeit arbeiten kann.
  • Die 250 genannten Neueinstellungen erfolgten vorwiegend im Primar- und Sekundastufe I-Bereich, sowie in den Förderschulen. Bewerber für den gymnasialen Bereich und für die Berufsbildenden Schulen mussten sich in anderen Bundesländern Arbeit suchen. Ebenso wurde mit Bewerbern verfahren, die mit einer DDR-Ausbildung in den Schuldienst zurückkehren wollten.
  • In den „kommenden drei Schuljahren benötigen unsere Schulen weitere 1 400 neue Lehrkräfte“, so die Worte von Frau Dr. Münch. Von den 1 600 aufgelaufenen Bewerbern sind 250 genommen worden, das ist etwa jeder sechste. Diese Ausbeute schreckt aber eher Bewerber ab, als dass es deren Zahl erhöht. Hinzu kommt noch, dass Brandenburg im Bezahlungsranking noch vor der Abschaffung der Sonderzahlung für die Beamten den vorletzten Platz behauptete, jetzt dürfte es der letzte sein. An der Behauptung von Frau Münch, „Brandenburg ist ein attraktives Land für Nachwuchslehrerinnen und –lehrer“, habe ich daher so meine Zweifel.

 

Schaut man sich die Schullandschaft an, so steht die Behauptung, das Schulnetz sei stabil, im Raum. Schon vor einem Jahr triumphierte der damalige Bildungsminister Rupprecht: „Das Schulnetz ist erstmals seit vielen Jahren vollkommen stabil.“ Die Zahlen im Einzelnen:

1. Staatliche Schulen

Schulart

SJ 10/11

SJ 11/12

Veränderung zum Vorjahr

Schulen insgesamt

753

745

-8

Grundschulen

423

414

-9

Oberschulen

120

(davon 27 mit Grundschulteil)

120

(davon 30 mit Grundschulteil)

0

Gesamtschulen

20

(davon 1 mit Grundschulteil)

21

(davon 1 mit Grundschulteil)

+1

Gymnasien

75

76

+1

Förderschulen

89

88

-1

Oberstufenzentren

26

26

0

Berufliche Gymnasien an OSZ

17

16

-1

2. Schulen in freier Trägerschaft

Schulart

SJ 10/11

SJ 11/12

Veränderung zum Vorjahr

Schulen insgesamt

127

130

+3

Grundschulen

59

61

+2

Oberschulen

36

38

+2

Gesamtschulen

0

0

0

Gymnasien

21

22

+1

Förderschulen

11

9

-2

Oberstufenzentren

0

0

0

Berufliche Gymnasien an OSZ

0

0

0

(Quelle: Presseinformation des MBJS vom 11.08.2011)

 

Die Veränderungen im öffentlichen Schulnetz werden in der Presseerklärung folgendermaßen beschrieben:
„Eine Gesamtschule und ein Gymnasium wurden als öffentliche Schulen zu diesem Schuljahr neu errichtet. Drei Grundschulen wurden mit Oberschulen zusammengelegt. Eine Förderschule wurde zum Ende des Schuljahres 2010/11 aufgelöst. Diese Schule hatte schon im vergangenen Schuljahr keine Schülerinnen und Schüler mehr.“

An allen 414 Grundschulen konnten 1. Klassen eingeschult werden. Bei den weiterführenden Schulen konnten vier Schulen keine 7. Klassen errichten und bei zwei Gesamtschulen reichten die Schüler nicht für die Errichtung einer 11. Jahrgangsstufe aus. Diese beiden Gesamtschulen werden nächstes Jahr aus der Statistik verschwunden sein, aber eventuell als Oberschulen wieder auftauchen. Das Ministerium behauptet zwar wie im letzten Jahr, dass ein flächendeckendes Netz des 13-jährigen Wegs zum Abitur besteht. Es sind mit den zwei Gesamtschulen und dem einen beruflichen Gymnasium, die keine 11.Klassen errichten konnten, jedoch drei Einrichtungen von insgesamt 37, die diesen Weg zum Abitur anbieten, damit faktisch geschlossen worden.

Das Netz ist vielleicht stabil, dafür aber ziemlich großmaschig.

Bei den Schulen in freier Trägerschaft ist in allen Schularten (außer bei den Förderschulen) ein Aufwuchs zu beobachten. Ob dieser Trend jedoch weiter anhält, wenn das MBJS die Finanzierung dieser Bildungseinrichtungen, wie geplant, kürzt, ist fraglich. Ein weiterer Aufwuchs ist von der Landesregierung anscheinend nicht gewünscht.

(Quellen: Presseinformationen des MBJS vom 11.08.2011 „Stabiles Netz im Land Brandenburg“ und „Bessere Rahmenbedingungen für Schulen“ )



„Eine Schule für alle“ – Inklusion in Brandenburger Schulen

Bericht von der ersten Regionalkonferenz zur inklusiven Schule in Brandenburg

Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV,

In einer Presseinformation informierte Bildungsministerin Münch am 20. April 2011, dass das Land Brandenburg das Thema Inklusion jetzt richtig anpacken will. Sie informierte über erste Zielsetzungen. „Bei der Umsetzung von Inklusion geht es nicht nur um die Veränderung von Rahmenbedingungen – es geht vielmehr um einen tiefgreifenden Bewusstseinswandel“, so die Worte von Frau Münch. Weil die Umsetzung von Inklusion nur mit einer breiten gesellschaftlichen Beteiligung geht, werden in diesem Prozess „Schulträger, Behindertenbeauftragte, Sozial- und Jugendhilfeträger, Behindertenverbände, Schüler- und Elternvertreter, Mitarbeiter von Sozial- und Jugendämtern ebenso wie Vertreter aus Wissenschaft und Wirtschaft“ gebraucht. Deshalb wurde zu sechs Regionalkonferenzen, in jedem Schulamtsbereich eine, eingeladen. Im Fokus dieser Regionalkonferenzen sollen erfolgreich erprobte Modelle und Konzepte für eine inklusive Schule stehen.


Erste Regionalkonferenz im Schulamtsbereich Wünsdorf

Die erste Konferenz fand im Schulamtsbereich Wünsdorf am 03.Mai statt. Im Hörsaalgebäude der Landesakademie des Öffentlichen Dienstes (LAKÖV) in Königs Wusterhausen versammelten sich daher fast 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Vor allem Vertreter der oben aufgezählten Institutionen, der Mitwirkungsgremien und Schulleiterinnen und Schulleiter waren anwesend. Diejenigen, die die Inklusion jedoch umsetzen sollen, die einfachen Lehrer, vor allem die Sonderpädagogen, waren nur spärlich vertreten. Genau wie die Lehrer-Gewerkschaften und -Verbände und die Personalvertretungen hatte man diese vergessen einzuladen.
Auf jedem Platz lagen neben der Tagesordnung und einem spitzen Bleistift zwei farbige Kärtchen. Au dem einen stand die Frage: Welche Unterstützung benötigen Sie? Auf dem anderen stand: Was können Sie zum Thema Inklusion beitragen?
Vielleicht ist man von vornherein davon ausgegangen, dass Lehrer keine Unterstützung bei der Umsetzung der Inklusion brauchen. Und der Beitrag zur Inklusion wird selbstverständlich erwartet, denn Brandenburgs Lehrer haben bisher alles ohne Murren erledigt, was von ihnen abverlangt wurde.


Die Bildungsministerin bläst zu einer weiteren Bildungsreform

Nach der Begrüßung eröffnete Bildungsministerin Münch mit ihrer Rede die Konferenz. Der Inhalt dieser Rede war im Wesentlichen bereits in der Presseerklärung am 20.04.2011 veröffentlicht:

Inklusion ist das zentrale Thema in den nächsten Jahren. Dem folgten die bekannten Statements. „Sie soll allen Menschen gleichermaßen Bildung ermöglichen.“ „Heterogenität ist eine Bereicherung für alle.“ „Vielfalt setzt Entwicklung in Gang, fördert Kreativität.“ „Inklusion beinhaltet mehr als Integration.“ …

Es wurde die Vorstellung angedeutet, wie sich das MBJS diese Entwicklung vorstellt. So wie z.B. in Italien, wo es seit 1977 keine Sonderschule mehr gibt. Den Schülern mit Lernschwierigkeiten wird Hilfe durch Stützlehrer angeboten. Integration, Flex und Lernstandsanalysen sind Fundamente, auf denen die Inklusion aufbaut. Nachdem 2009 diese im Koalitionsvertrag von SPD und Linke verankert wurde, soll sie bis 2019 soweit umgesetzt sein, dass „kein Kind (mehr) wegen eines besonderen Förderbedarfs im Lernen, in der sprachlichen Entwicklung oder im Verhalten seine Schule im Wohnumfeld verlassen muss.“ Ab dem Schuljahr 2013/14 soll jedes Kind, auch mit dem Förderschwerpunkt ‘Lernen‘, ‘emotionale und soziale Entwicklung‘ oder ‘Sprache‘ in die erste Klasse der Grundschule aufgenommen werden und dort weiterlernen. Das bedeutet das schrittweise Auslaufen der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt ‘Lernen‘, ‘emotionale und soziale Entwicklung‘ und ‘Sprache‘ bis spätestens 2019. Und damit auch die Untersagung des Wahlrechtes der Eltern zwischen Regelschule oder Förderschule für ihr Kind.

„Nicht Wissensvermittlung, sondern Bildung steht im Mittelpunkt der Schule. Das Lernen lernen; die individuelle Bestleistung für jeden Schüler anstreben“ sind Ziele der pädagogischen Bemühungen der Lehrerinnen und Lehrer.

Das Schulsystem muss sich also an den Bedürfnissen der Schüler orientieren.

Dazu müssen folgende Schritte gegangen werden:

  1. Rechtliche Regelungen treffen; das soll bis zum Sommer 2013 erledigt sein.

  2. Personelle, sächliche und räumliche Voraussetzungen schaffen

  3. Kompetenzen der allgemein bildenden Schulen stärken

  4. Lehrerbildung reformieren

  5. Förderausschussverfahren zentral und damit einheitlich steuern

  6. Rolle der Förderschulen klären

  7. Auswirkungen auf die Schulstruktur und das Schulnetz überprüfen

Diese Probleme, und das betont die Ministerin extra, sollen im Dialog gemeinsam angegangen werden und nicht „von oben“ aufdiktiert werden. Die nachfolgenden Diskussionen zeigen jedoch, dass dies der Ministerin nicht abgenommen wird.

Grund für diese bildungspolitische „Revolution“ ist nicht ausschließlich die mit der Unterzeichnung notwendig gewordene Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, sondern auch die Tatsache, dass zwar im Brandenburgischen Schulgesetz die Integration im gemeinsamen Unterricht seit 1991 Vorrang hat, jedoch nur 24 Prozent der Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen diesen Weg nutzen. Über 10 Prozent eines Jahrganges verlassen die Schule ohne einen Abschluss. Die meisten dieser Schüler sind Schüler der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen. Deshalb sollten die öffentlichen Schulen genau wie die Kitas verpflichtet werden zur Aufnahme aller Schüler, wenn die dazu notwendigen persönlichen, sächlichen und räumlichen Voraussetzungen vorhanden sind.

Sie, die Ministerin, könne die Fragen der Beteiligten, vor allem der Lehrer, verstehen: „Was soll ich noch alles machen?“ „Bleibt die Qualität auf der Strecke?“ „Werden auch Hochbegabte, noch besser alle, entsprechend ihrer Bedürfnisse gefördert?“

Inklusion beginne also vor Ort, sei also ein regionaler Prozess. Und deshalb die Herangehensweise mittels Regionalkonferenzen.

Am Schluss ihrer Rede rief sie alle zur Meinungsäußerung und Mitwirkung auf.

Meine erste Anfrage und Äußerung dazu notierte ich mir jedoch nur auf meinem Zettel: Wie viel Geld darf die Inklusion kosten? Oder soll deren Umsetzung wiedermal kostenneutral erfolgen?


Beispiele aus der Praxis – aber mit kritischen Anmerkungen

 

Im zweiten Teil der Konferenz stellten zwei Schulleiter erfolgreiche Beispiele aus ihrer Praxis vor, in denen behinderte Schüler im gemeinsamen Unterricht integriert und gefördert werden. Herr Fischer, Schulleiter der Grundschule Wildau berichtete über die Integration sowohl körperlich behinderter, als auch lernbehinderter Schüler. Er unterstrich in seiner Rede mehrere Male, dass seine Schule aber nur deshalb erfolgreich ist, weil die sächliche und personelle Ausstattung überdurchschnittlich ist. So ist es durch einen flachen Anbau an sein Schulhaus möglich, dass an den Rollstuhl gefesselte Schüler ohne Probleme mit Gleichaltrigen lernen können. Ebenso ist das Vorhandensein eines Sozialarbeiters zwingend erforderlich. Denn „der Erfolg hängt nicht nur vom Erfolg der sonderpädagogischen Arbeit ab.“ Schulleiter Fischer sieht neben dem Vorhandensein eines Sonderpädagogen außerdem mindestens zwei Notwendigkeiten, die erfüllt werden müssen:

  • Alle Lehrer benötigen eine berufsbegleitende, verpflichtende Fortbildung, die ständig erneuert werden muss und die sie nicht zusätzlich zu ihren jetzigen Aufgaben erledigen können.

  • In der Lehrerbildung ist ein neues „Fach“ Inklusive Bildung einzuführen, indem die Studenten nicht nur etwas über die verschiedenen Formen der Behinderung hören, sondern auch lernen, diese zu diagnostizieren und damit umzugehen.

Die Sonderpädagogin dieser Grundschule schloss ihren Redebeitrag mit dem Satz: „Nur der gute Wille allein reich nicht aus.“

Herr Reiner, Schulleiter der Grund- und Oberschule Groß Köris, berichtete, wie an seiner Schule 14 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und 20 Schulverweigerer gefördert werden. Auch er machte darauf aufmerksam, dass nur die sehr gute Ausstattung der Schule vor allem mit personellen Ressourcen diese Erfolge ermöglicht haben. Durch die enge Kooperation der Schule mit dem Träger eines Schulverweigererprojektes stehen der mühevollen Arbeit mit diesem Schülerklientel zusätzlich zum Schulsozialarbeiter weitere drei Sozialpädagogen und eine Psychologin zur Verfügung. Solch eine Ausstattung muss zur Norm werden, wenn Inklusion erfolgreich sein soll. Er machte darauf aufmerksam, dass schon heute die Zusammensetzung einer Integrationsklasse mit maximal 3 förderbedürftigen Schülern und höchstens 23 Schülern pro Klasse in den einschlägigen Vorschriften des Landes festgelegt ist. Diese Vorschriften werden aber viel zu häufig mit Duldung des MBJS unterlaufen.

Er machte die erfolgreiche Umsetzung von Inklusion an sechs Voraussetzungen fest:

  • Die Lehrer müssen die Zeit für eine tägliche gemeinsame Reflexion und Planung bekommen. Dies stellt jedoch das Fachlehrersystem infrage.

  • Die Lehrer müssen Klassenteams bilden, die täglich in gleicher Zusammensetzung mit den Schülern arbeiten. Dies erfordert eine völlige Veränderung der Lehrerarbeit und der Lehrerarbeitszeit.

  • In jeder Unterrichtsstunde müssen die Lehrer im Team mit den Schülern arbeiten.

  • Begleitende Sozialarbeit ist zwingend erforderlich. Das bedeutet, jede Schule braucht mindestens einen Schulsozialarbeiter.

  • Der Unterricht muss jedes Kind erreichen und einbeziehen. Herkömmlicher Fachunterricht ermöglicht das nicht.

  • Jeder Schüler benötigt ein individuelles Curriculum. Die Lehrer müssen die Zeit bekommen, dieses auszuarbeiten und ständig fortzuschreiben. Nur so ist eine effektive Arbeit mit Lernstandsanalysen möglich.

Unabhängig voneinander definierten beide Praktiker die Anforderungen an einen Lehrers mithilfe dieses bekannten Zitats:

„Gerecht soll er sein, der Lehrer, und zugleich menschlich und nachsichtig,
straff soll er führen, doch taktvoll auf jedes Kind eingehen,
Begabungen wecken,
pädagogische Defizite ausgleichen,
Suchtprophylaxe und Aids-Aufklärung betreiben,
auf jeden Fall den Lehrplan einhalten,
wobei hochbegabte Schüler gleichermaßen zu berücksichtigen sind wie begriffsstutzige.
Mit einem Wort:
Der Lehrer hat die Aufgabe, eine Wandergruppe mit Spitzensportlern und Behinderten bei Nebel durch unwegsames Gelände in nordsüdlicher Richtung zu führen, und zwar so, dass alle bei bester Laune und möglichst gleichzeitig an drei verschiedenen Zielorten ankommen.“

(Prof. Dr. Müller-Limmroth am 02.06.1988 in der "Züricher Weltwoche")


Förderschule vs. Gemeinsamer Unterricht

Im dritten Teil der Regionalkonferenz analysierte der für Förderschule zuständige Schulrat des Schulamtes Wünsdorf das Anwahlverhalten der Schüler mit diagnostiziertem Förderbedarf Lernen. Er stellte dabei die Entwicklungen in den beiden zum Schulamt gehörenden Landkreisen im Zusammenhang mit der Schulstruktur gegenüber. Während des im Landkreis Dahme-Spreewald nur zwei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen gibt, hat der Landkreis Teltow-Fläming vier dieser Förderschulen. Diese vier Schulen sind noch so verteilt, dass sie mit einem relativ kleinen Einzugsradius den gesamten Landkreis abdecken.

Im Landkreis Dahme Spreewald hat sich die Anzahl der in diesen beiden Förderschulen beschulten Schüler parallel zum Trend im Land Brandenburg entwickelt, er ist in den letzten fünf Jahren kontinuierlich gesunken. Immer mehr Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden im gemeinsamen Unterricht beschult. In Landkreis Teltow-Fläming jedoch ist der Anteil der an den Förderschulen beschulten Schüler gleichbleibend hoch und somit der Anteil der im gemeinsamen Unterricht beschulten Schüler unterdurchschnittlich. Der Schulrat sprach nicht aus, was er aus dieser statistischen Betrachtung ableitet. Aber alle wussten, was er sagen wollte: Wenn die Förderschulen und der gemeinsame Unterricht flächendeckend angeboten und den Eltern zur Wahl gestellt werden, wählen diese für ihr Kind den geschützen Raum der Förderschule. Den gesetzlichen Vorrang des gemeinsamen Lernens kann amn also nur erfüllen, wenn man entweder den Eltern das Wahlrecht abspricht oder das Förderschulnetz so ausdünnt, dass es nicht mehr flächendeckend ist. Ist das im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvebtion?


Podiumsdiskussion verläuft sehr kritisch

Im vierten und letzten Teil der Konferenz fand eine Podiumsdiskussion statt. Dabei kam es ebenso zu berechtigter Kritik an der beabsichtigten Umsetzung der UN-Konvention durch das MBJS.

Eine sehr engagierte Schulleiterin einer Förderschule für den Förderschwerpunkt Lernen, die maßgebend an den Rahmenplänen und Vorschriften für die Förderschule über ein Jahrzehnt mitgearbeitet hat und damit ihr Herzblut in diese Schulform gesteckt hat, beschwerte sich beim Staatssekretär (die Ministerin war inzwischen gegangen) darüber, dass sie und ihre KollegInnen in den Osterferien aus der Zeitung erfahren mussten, dass ihre Schule geschlossen werden soll. Dies empfand sie als eine Unverschämtheit und eine grobe Missachtung ihrer Leistung und die ihrer KollegInnen.

Außerdem verwehrte sie sich gegen die Aussage der Ministerin, die Förderschüler hätten nach ihrer Schulzeit kaum Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Ihre Schule ist zum wiederholten Male als Schule der ausgezeichneten Berufsvorbereitung ausgezeichnet worden. Alle Abgänger des letzten Jahrganges seien in eine Berufsausbildung gegangen, auch wenn diese meist nur eine Teilausbildung z.B. zum Beikoch ist. An fast jeder Oberschule hingegen sieht die Abgängerquote schlechter aus.

Ein weiterer Gast auf dem Podium zog den Vergleich zum Sport: „Auch wenn die UN-Behindertenrechtskonvention weltweit gilt, ist noch keiner auf die Idee gekommen, deswegen die Paralympics abzuschaffen.“ Außerdem kann er keine Stele in der Konvention finden, die die Abschaffung der Förderschulen verlangt.

Durch diese Äußerungen aus dem Podium drohte die Stimmung zu kippen und der eigentliche Sinn der Regionalkonferenz ins Gegenteil verkehrt zu werden. Der Moderator musste all sein Geschick aufbringen. Eine Wortmeldung aus dem Publikum, kein Lehrer sondern ein Vertreter des Behindertenverbandes, rettete die Veranstaltung: „Inklusion fängt im Kopf an.“ Erst wenn nicht nur wir, sondern alle in der Gesellschaft verinnerlicht haben, dass Behinderte gleichberechtigt in allen Bereichen des Lebens teilhaben können und ihr anderssein ohne Umschweife akzeptiert wird, wird Inklusion umsetzbar sein. Um dahin zu kommen, bedarf es einer langwierigen Erziehung und Selbsterziehung aller, also der Eltern, der Kinder und auch der Lehrer. Die Richtung stimmt, aber der Zeitplan der Ministerin wird wohl nicht zu halten sein.


Da kann ich der Ministerin und den Verantwortlichen im MBJS nur den Rat geben: Wir Pädagogen sollen im Unterricht die Schüler „dort abholen, wo sie gerade sind“. Dann sollten diese Verantwortlichen uns Lehrer ebenso dort abholen, wo wir gerade sind. Und wir sind offensichtlich noch nicht soweit, wie die Ministerialbürokratie gedacht hatte.



Eine Glosse

Die Kuh

(Verfasser unbekannt)

Es geschah in einem fernen Land, weit vor unserer Zeit, da erwarb Manni (nicht das Mammut) eine Kuh.

Bauern aus Nachbarländern rieten ihm zu einer weißen Kuh mit rotem Streifen.

Die Kuh sollte wachsen und gedeihen.

Die Bauern wechselten und waren selten vom Fach. Einer hatte Religion unterrichtet, einer kannte sich mit Wasser aus, einer predigte und zwei waren vom Fach.

Zuletzt musste sich die Kuh in ärztliche Obhut begeben.

Die Bauern fuhren erst grüne, später rote Traktoren. Einer hatte sich in ein bayrisches Modell verliebt und musste den Hof verlassen.

Ständig wurde mit der Kuh experimentiert, sie wurde vermessen und gewogen, aber die Milch wurde immer schlechter.

War es schlechtes Futter oder konnten Knechte und Mägde nicht mit der Kuh umgehen?

Am Futter konnte es nicht gelegen haben, denn andere Bauern gaben für das Futter noch weniger aus.

Also musste es an den Knechten und Mägden liegen. Man schickte sie zu Studium der Politik, der Wirtschaft und der Fremdsprachen.

Man kürzte ihre Bezüge.

Die Milch wurde nicht besser.

Man bestellte neue Wieger und Vermesser, die die Kuh visitierten.

Die Milch wurde nicht besser.

Ein Mann von Fach erkannte, Knechte und Mägde brauchten Englischkenntnisse und schickte sie verbindlich zum Englischkurs.

Die Kuh zeigte Verhaltensauffälligkeiten und benötigt Förderbedarf. Also fahren die Knechte und Mägde verbindlich zur sonderpädagogischen Weiterbildung.

Nun regten sich auch noch die Molkereibesitzer auf, die Milch sei von minderer Qualität, die Knechte und Mägde hätten keine Ahnung von Wirtschaft….

Sie ahnen schon, Knechte und Mägde lernen in der Wirtschaft…


Wann wird die Kuh eigentlich noch gefüttert und gepflegt? Wer versorgt sie?

Die alten Knechte und Mägde!!!

(Eventuelle Ähnlichkeiten mit der Bildung in Brandenburg sind nicht rein zufällig, sondern beabsichtigt.)



Zur Landtagswahl 2009 in Brandenburg -
Wichtige bildungspolitische Aussagen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das MBJS bestimmt als Arbeitgeber und Dienstherr die Arbeits- und Bildungsbedingungen in unseren Schulen maßgebend. Gebunden ist deren Handeln an die bildungspolitischen Entscheidungen der regierenden Parteien. Um Herauszufinden, mit welchen bildungspolitischen Ideen wir in den nächsten Jahren wohl konfrontiert werden, ist es hilfreich die Wahlprogramme der Parteien, die voraussichtlich im Landtag Brandenburg vertreten sein werden, genauer zu betrachten.

Ich habe Ihnen daher die wichtigsten bildungspolitischen Aussagen aus den Wahlprogrammen von SPD, CDU, Die Linke, FDP und Bündnis90/Grüne herausgefiltert.

Durch Anklicken der entsprechenden Links können sie auf maximal 5 Seiten nachlesen, welche Ziele sich die genannten Parteien im Bereich Bildung, und vor allem im Bereich Schule, stellen. Der Text besteht fast ausschließlich aus wörtlichen Zitaten, die den Wahlprogrammen entnommen wurden.

Viel Spaß beim Lesen wünscht

Hartmut Stäker
(Vizepräsident des BPV)

 

Download der Bildungspolitischen Aussagen zu den Landtagswahlen 2009
PDF Bündnis90 / Grüne
PDF CDU
PDF Die Linke
PDF FDP
PDF SPD



„Kinder sind keine Ware“

VBE unterzeichnet mit 60 Verbänden Stellungnahme zu RTL-Sendung

Anfang Juni hat RTL erstmals sein neues Sendeformat „Erwachsen auf Probe“ ausgestrahlt. Dieses Sendeformat ist aus Sicht des VBE in mehrfacher Hinsicht problematisch. Es macht die Kinder und Jugendlichen, die in die Hände von jungen Erwachsenen oder Minderjährigen gegeben werden, zu Versuchskaninchen. Diese Kinder werden von ihren Eltern getrennt, der Gefahr einer ihnen nicht gemäßen Behandlung ausgesetzt und damit in ihrer Entwicklung eventuell behindert. Es macht die jungen Erwachsenen, die sich in ihrem Umgang mit Kindern erproben sollen, zu gestressten Testpersonen, deren Unzulänglichkeit zur Schau gestellt wird. Es macht die Eltern, die ihre Kinder zur Verfügung stellen, zu Erfüllungsgehilfen von Senderinteressen. Und es macht letztlich die Zuschauer zu Voyeuren einer Art Menschenzoo. Hinter allem steht mit RTL ein Sender, der in ständiger Suche nach Einschaltquoten und Werbeeinnahmen ein neues profitables Format generiert hat. Der VBE hat deshalb die gemeinsame Erklärung der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung, des Bundesforums Familie sowie von Fachverbänden der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Titel „Kinder sind keine Ware“, die gegen die negativen Auswirkungen der von RTL ausgestrahlten Fernsehserie „Erwachsen auf Probe“ protestiert, mitunterzeichnet. Neben dem VBE haben 60 weitere Verbände aus allen Bereichen der Gesellschaft ebenfalls unterzeichnet. Die Stellungnahme weist besonders auf den Stress hin, dem gerade Babys in der Sendung ausgesetzt werden. Sie macht deutlich, dass alle beteiligten Kinder und Jugendlichen schweren Belastungen ausgesetzt sind. Sie stellt heraus, dass die selbst noch minderjährigen Jugendlichen, die die Kinder erziehen sollen, öffentlich zur Schau gestellt werden.

Gefordert wird weiterhin eine stärkere Kontrolle der Medien. Die Stellungnahme macht klar, dass es sittenwidrig ist, „Kinder zur Erhöhung der Einschaltquoten im Fernsehen zu prostituieren“. Die Stellungnahme fordert die Jugendämter auf, „angesichts dieser deutlichen Anzeichen für Kindeswohlgefährdungen aktiv zu werden, mit den betroffenen Eltern zu sprechen und notfalls einzuschreiten“. RTL wird aufgefordert, die geplante Serie zu stoppen. Gleichzeitig signalisieren die Unterzeichner ihre Bereitschaft, den Sender bei der Suche nach einer angemessenen Behandlung von Erziehungsfragen im Fernsehen zu unterstützen.

(Quelle:  www.vbe.de, vbe-Newletter 06/2009)



Brandenburgischer Pädagogen-Verband
Landesverband des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE)
Mitglied im Bündnis für Brandenburger Pädagoginnen und Pädagogen

Wahlprüfsteine des Brandenburgischen Pädagogen Verbandes in Vorbereitung der Landtagswahlen 2009

Wir erwarten von einer zukünftigen Landesregierung die Erfüllung folgender Forderungen zur Verbesserung von Bildung und Erziehung sowie zur Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs im Land Brandenburg:

1. Wahlprüfstein: Lehrerinnen und Lehrer

Das Schulwesen bleibt auch in Zukunft eine zentrale Aufgabe des Staates. Lehrerinnen und Lehrer sind in der Regel Beamte.
Die in ständiger Teilzeit verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer sind Beamte. Dies ist rechtlich und endgültig abzusichern.
Für die pädagogischen Aufgaben in Bildung und Erziehung muss ausreichend Zeit zur Verfügung stehen.
Eine gute Bildungs- und Erziehungsarbeit setzt voraus, dass die wöchentliche Unterrichtsverpflichtung der Lehrerinnen und Lehrer auf maximal 24 Stunden reduziert wird.

Zur Qualitätssicherung der Bildungs- und Erziehungsarbeit an Brandenburger Schulen ist es erforderlich, dass

  • das Lehramt auch in Zukunft nach einer universitären Ausbildung mit zwei Staatsprüfungen abgeschlossen wird. Die erste Staatsprüfung entspricht dem Masterabschluss.
  • ein bedarfsgerechtes Fort- und Weiterbildungskonzept für die Lehrerinnen und Lehrer vorhanden ist.
  • der Unterricht in jeder Jahrgangsstufe und in jedem Fach durch dafür qualifizierte Lehrerinnen und Lehrern erteilt wird. Bei fachfremdem Einsatz ist eine berufsbegleitende Fortbildung unbedingt anzubieten.
  • in Anerkennung besonderer Leistungen Aufstiegsmöglichkeiten in allen Schulformen zu realisieren sind.
  • das Durchschnittsalter der brandenburgischen Pädagogen durch eine höhere Anzahl von Einstellungen gesenkt wird
  • durch interessante Angebote Neueinstellungen möglich werden
  • zusätzliche Belastungen durch Anrechnungstatbestände besser berücksichtigt werden
  • dass alle Schulen ein Budget von mindestens 20.000,00 € für zusätzliche Aufgaben erhalten. Diese Mittel sind den Schulen zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Es darf sich nicht um die Kapitalisierung von Planstellen handeln.

2. Wahlprüfstein: Bildungspolitik

Jedes Kind erhält durch die Einführung eines unentgeltlichen Vorschuljahres die Möglichkeit, die Grundkompetenzen für die Einschulung optimal zu entwickeln.

Im gesamten Land Brandenburg ist die Erhaltung eines flächendeckenden staatlichen Schulnetzes/Schulangebotes zu sichern, wobei die Schulen in vertretbarer Zeit erreichbar sein müssen. Dafür ist der Betrieb Kleiner Grundschulen und einzügiger weiterführender Schulen zu ermöglichen.

Die Förderschulen sind in der Regel ab Klasse 1 zu führen. Wenn die regionalen Möglichkeiten nicht ausreichen, müssen Förderklassen eingerichtet werden, die ausschließlich von Sonderschulpädagogen zu unterrichten sind.
Integrationsangebote werden stets durch fachlich qualifiziertes Personal begleitet.

Im Land Brandenburg muss flächendeckend ein qualitativ hochwertiges Abitur abgelegt werden können.
Dazu ist eine Reform der gymnasialen Oberstufe erforderlich. Kernpunkte dabei sind:

  • die Stärkung der naturwissenschaftlichen Fächer,
  • die Beibehaltung von zwei Fremdsprachen bis zum Abitur und
  • die Erteilung des Unterrichts überwiegend im Klassenverband bzw. in Kerngruppen sowie
  • die Einführung von vierstündigen Kern- und zweistündigen Basisfächern.

3. Wahlprüfstein: Personalausstattung

Zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit müssen an jeder Schule unterschiedliche Professionen in Teams zusammenarbeiten. Dazu gehören je nach Bedarf Sonderschulpädagogen, Schulsozialarbeiter, Erzieher, Psychologen , Therapeuten u. a..

Lehrerinnen und Lehrer sind von allen nichtpädagogischen Tätigkeiten zu entlasten. Hierzu gehören zum Beispiel Verwaltungs- und organisatorische Aufgaben, Bibliotheksarbeit und die Pflege der technischen Ausstattungen.

Dazu ist für jede Schule geeignetes Personal dauerhaft einzustellen.

Die Klassenfrequenz an Grund- und Sekundarschulen ist auf maximal 24 Schüler zu begrenzen. In der Förderschule, im Kursunterricht sowie in den Berufsschulklassen nach § 61- 66 BBiG und §42 HWO sind die gegenwärtigen Schülerzahlen deutlich zu senken.

Zur Absicherung des Unterrichts ist jeder Schule zusätzlich eine 5%-ige Vertretungsreserve zur Verfügung zu stellen.

Die flexible Eingangsstufe kann ihrer Zielstellung nur gerecht werden, wenn die Anzahl der wöchentlichen Teilungsstunden pro Klasse wieder auf mindestens zwölf erhöht wird.

 

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Erfolg des BPV bei der Reform des gymnasialen Oberstufe

Von Hartmut Stäker, Vizepräsident des BPV

16.12.2008

Die Regierungskoalition aus SPD und CDU hat sich über die Eckpunkte für die Neugestaltung der gymnasialen Oberstufe geeinigt. Eckpunkte dabei sind:

  • Es können weniger Fächer abgewählt werden.
  • Die Fächervielfalt wird ausgeweitet.
  • Die Stundenanzahl in den Grund- und Leistungskursen wird gesenkt.

Die Reform wird im nächsten Schuljahr in Kraft treten. Jedoch sollen bis dahin Gespräche mit Fachleuten in den Schulen des Landes stattfinden. Der BPV hat schon vor geraumer Zeit gemeinsam mit dem Deutschen Philologenverband seine Vorstellungen im Rahmen dieser Reform an die zuständigen Stellen des Brandenburger Landtages gesandt. So wie es aussieht, sind diese auf Gehör gestoßen.

So wurde das sogenannte „4+2 Modell“ für die Stundenverteilung in den Grund- und Leistungskursen in Anlehnung an das in Thüringen übliche Modell vorgeschlagen. Dieser Vorschlag wurde von der Regierungskoalition angenommen. Er lautet:

Mindestens 25 Wochenstunden werden im Klassenverband unterrichtet. Das sind jeweils vier Stunden in Deutsch, Mathematik, 1. Fremdsprache und den beiden Profilfächern (ehemals Leistungskursfächer), sowie 3 Stunden Sport und 2 Stunden Geschichte.

Die übrigen Kern- bzw. Basisfächer werden mit 2 Stunden pro Woche in Kursen unterrichtet. Im Fächerkanon der zukünftigen Abiturienten sollen folgende Fächer mindestens belegt sein:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • 1.Fremdsprache
  • 2.Fremdsprache
  • Drei Naturwissenschaften aus Chemie, Physik, Biologie und Informatik
  • Geschichte
  • Erdkunde oder Politik
  • Kunst oder Musik
  • Sport

Der Unterrichtsumfang soll über die gesamte Abiturstufe konstant bleiben. Die Folgen sind eine Stärkung der Allgemeinbildung und ein höherer Anteil an gemeinsamem Unterricht im Klassenverband.

(Quelle: MAZ-Online vom 16.12.08)



Reform der gymnasialen Oberstufe

Die Schulzeitverkürzung und (Wieder-) Einführung des Abiturs nach 12 Schuljahren erfordert die Reform der gymnasialen Oberstufe.

Die damit verbundenen Änderung der Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung (GOST-VO) stellt für uns eine Chance dar, daran mitzuwirken. Wir haben uns daher gemeinsam mit dem Philologenverband Berlin-Brandenburg darüber Gedanken gemacht, wie diese Reform erfolgen könnte.

Daraus entstand ein zweiseitiges Papier, das wir auch mit Vertretern der Landtagsfraktionen der CDU, SPD und Die Linke diskutierten. Doch lesen Sie selbst:

Den gesamten Artikel finden Sie hier zum Download:
PDF Reform der gymnasialen Oberstufe.pdf